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Urlaubsausgleich Maler

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letzte Antwort am 22.06.2026 10:29:18 von fehrenbacher
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rattmann88
Beginner
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Nachricht 1 von 8
1684 Mal angesehen

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Eintragung bei der Meldung Urlaubsausgleich für Maler. Was soll in der Spalte Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden? Ich habe ein Bezug von Krankengeld vom 01.04. bis 18.04.2019 (14 Tage). Wenn ich dort die 14 Tage eintrage, dann schreibt er auf der Brutto-Nettoabrechnung: Kennzeichen: KrUn, Einheit: Wo, Menge: 17 (inkl. 3 Tage aus Vormonaten), Betrag: 651,95 EUR

Kann das richtig sein oder muss ich die Einheit auf der Brutto-Netto-Abr. ändern ?

Vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
1556 Mal angesehen

Hallo,


bei der Eintragung vom Urlaubsausgleich bei Krankheit muss die Ausgleichszeit in Wochen erfasst werden. Sie haben einen Krankengeldbezug vom 01.04.2019 bis 18.04.2019 und tragen somit 2 Wochen beim Ausgleichszeitraum ein.
Beispiele finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DieterHuber
Beginner
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Nachricht 3 von 8
1532 Mal angesehen

Hallo,

was muss bei den Meldedaten (Urlaubsausgleich Maler) bei Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden, wenn an folgenden Tagen Kurzarbeit war:

01.12.2020 bis 03.12.2020 (3 Arbeitstage) und vom 07.12. bis 16.12.2020 (8 Arbeitstage).

Viele Grüße

Dieter Huber

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
1501 Mal angesehen

Hallo, 

 

bei Kurzarbeit kann der Urlaubsausgleich bis zu 6 Wochen je Urlaubsjahr gewährt werden.
Hier genügt es, wenn sich die volle Woche während des Jahres durch einzelne ausgefallene Tage ergibt. 
Es kann in den Meldeverfahren unter Monat 12/2020 der Grund Urlaubsausgleich bei Kurzarbeit gewählt werden.
Beim Beginn den 01.12.2020 beim Ende 16.12.2020 erfassen und in der Spalte Ausgleichswochen 2 eintragen (2 Wochen für 11 Arbeitstage).

 

Weitere Informationen zur Meldung des Urlaubsausgleichs erhalten Sie auch durch die Malerkasse. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fehrenbacher
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
196 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

 

mein Arbeitnehmer ist im Krankengeldbezug seit dem 23.04.2026.

Somit trage ich für den April 1 Woche beim Ausgleichszeitraum ein, oder?

Im 05/2026 erfasse ich 4 Wochen und in 06/2026 sind es 4 Wochen und 2 Tage.

Wie ist das denn wenn es keine ganzen Wochen sind muss man da dann auf-/abrunden?

Und muss ich die Erfassung in jedem Abrechnungsmonat machen und senden oder kann ich alle Monate 

nacherfassen wenn der Krankengeldbezug dann endet?

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cro
Experte
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Nachricht 6 von 8
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Der Ausgleich ist für jede volle Woche zu gewähren. Fehlzeitenausgleich - Malerkasse

 

Ich würde aktuell erfassen. Aber das sporadische Nacherfassen ist meines Wissens kein Problem.

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 7 von 8
165 Mal angesehen

@cro  schrieb:

Der Ausgleich ist für jede volle Woche zu gewähren. Fehlzeitenausgleich - Malerkasse

 

Ich würde aktuell erfassen. Aber das sporadische Nacherfassen ist meines Wissens kein Problem.


Korrekt. Ergänzend dazu:

 

Es sind immer volle Zeitwochen, nicht Kalenderwochen zu erfassen; die Ausgleichsbeträge werden immer für einen Zeitraum gewährt, nicht für Tage. Ein Runden, egal in welche Richtung, gibt es nicht.

 

Das Nacherfassen ist jederzeit möglich, allerdings sollten die Fehlzeitenausgleiche bis zum Erstellen der Lohnnachweiskarten durch die malerkasse nachgetragen worden sein (meistens Ende Februar Folgejahr), da es sonst Probleme oder zumindest Rückfragen geben kann. 

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
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fehrenbacher
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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OK Danke

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letzte Antwort am 22.06.2026 10:29:18 von fehrenbacher
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