Vielen Dank für die Rückmeldung. Wie die Abrechnung bei Verstoben Arbeitnehmer erfolgt ist bekannt. Die Urlaubsabgeltung wird im Sterbemonat bei dem verstorbenen Mitarbeiter SV-Pflichtig als Einmalzahlung erfasst. Wenn der Erbe feststeht, wird die Urlaubsabgeltung bei dem Erben Steuerpflichtig abgerechnet und und der AN-Anteil SV vom Verstorbeben in Abzug gebracht. Meine Frage bezog sich lediglich auf die DEÜV Meldungen.
... Mehr anzeigen