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DEÜV-Meldung Einmalzahlung

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letzte Antwort am 15.11.2024 12:02:52 von asena
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asena
Beginner
Offline Online
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Wir hatten eine Mitarbeiter der ein Versicherungsfreier Altersvollrentner war.  Ab dem 24.06.2024 war er aufgrund seiner Krankheit in -Krank ohne Krankengeld- gegangen. Zum 24.07.2024 erfolgte dann die DEÜV Abmeldung -GdA 34 Unterbrechung mehr als ein Monat-. Für den Beschäftigungszeitraum 01.01.24-23.07.2024.

 

Am 26.09.2024 ist unserer Mitarbeiter dann leider verstorben. Es wurde darauf hin eine DEÜV Meldung Abmeldung wegen Tod -GdA 49- erstellt. Für den Zeitraum 24.07.2024 bis 26.09.2024. In dem letzten Monat 09/2024 wurde dann eine Urlaubsabgeltung abgerechnet. Eine DEÜV Meldung für eine Einmalzahlung wurde vom Lohnprogramm nicht erstellt.

 

Nun hat sich dei Techniker Krankenkasse bei uns gemeldet und bittet darum das wir die Abmeldung wegen Tod stornieren und dafür eine DEÜV-Meldung für eine Einmalzahlung erstellen. 

 

Die Urlaubsabgeltung wurde in der SV als Einmalzahlung SV-Pflichtig abgerechnet und es liegen keine SV-Tage vor.

 

Das gewünschte vorgehen von der Techniker Krankenkasse halte ich nicht für richtig. Ich wäre für eine Rückmeldung, wie ich hier vorgehen soll dankbar.

 

Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Wenn er verstorben ist, kannst du keine Bezüge auf ihn abrechnen und an ihn bezahlen.

Im Sterbefall gehen die Ansprüche an die Erben über. 

Einfach nur deren Bankverbindung eintragen reicht da gesetzlich nicht.

 

Du musst den Erben als neues Personal anlegen und die Bezüge über den Erben abrechnen der auch das Geld erhält.

Der Erbe muss dementsprechend auch seine eigenen Abgaben zahlen.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1026661

 

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asena
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Wie die Abrechnung bei Verstoben Arbeitnehmer erfolgt ist bekannt. Die Urlaubsabgeltung wird im Sterbemonat bei dem verstorbenen Mitarbeiter SV-Pflichtig als Einmalzahlung erfasst. Wenn der Erbe feststeht, wird die Urlaubsabgeltung bei dem Erben Steuerpflichtig abgerechnet und und der AN-Anteil SV vom Verstorbeben in Abzug gebracht.

 

Meine Frage bezog sich lediglich auf die DEÜV Meldungen. 

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letzte Antwort am 15.11.2024 12:02:52 von asena
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