Hallo, bei der BWA und dem dazugehörigen BWA-Wertenachweis handelt es sich um Auswertungen, deren Inhalte direkt aus dem Rechnungswesen-Programm am PC der Kanzlei stammen und so ins DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Die Beschriftung "Internet Service" war die zum Zeitpunkt des Sendens der Dezember-BWA gültige Beschriftung des Kontos 4921 am PC. Das Kontoblatt dagegen wird im DATEV-Rechenzentrum auf Grund der vorliegenden Werte und Stammdaten erzeugt. Dort wird auf die jetzt gültige Bezeichnung "Cloud Services" des Kontos 4921 zugegriffen. Lassen Sie Ihren Steuerberater bitte nochmal die BWA und den Wertenachweis dazu für Dezember ins Rechenzentrum senden. Dann wird auch dort die neue Beschriftung verwendet. Viele Grüße Silvija Radicek
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