Hallo, ich habe einen Gehaltsempfänger, der nur uv-pflichtig ist In allen Zweigen der Sozialversicherung ist er befreit (kein GmbH-Gesellschafter) Eine "50"-Jahresmeldung ist nicht zu erstellen. Mit der Umstellung auf den digitalen Lohnnachweis erfolgte keine "92"-Meldung, die eigentlich erstellt werden sollte. Lt. DATEV soll für diesen AN eine Krankenkasse hinterlegt werden. (wegen der Meldung für die BG). 1. Frage: Welche Krankenkasse nehme ich? Der AN ist seit Beschäftigungsbeginn (1991) noch nie sv-pflichtig! Probehalber habe ich mal eine Krankenkasse eingeben und geschaut, was passiert. Nun ist mir bei dieser Probeabrechnung aufgefallen, dass im Feld "KK%" die Zahl 1,00 eingetragen ist. Ich bin der Meinung, dass dies der Zusatzbeitrag ist. Wenn das so ist, wäre es falsch, da kein Zusatzbeitrag erhoben werden darf. 2. Frage: Wie ist vorzugehen? Bei der Personengruppe ist "190 - Beschäftigte, die nur in der gesetzl. Unfallversicherung versichert sind" eingetragen. Hoffentlich kann jemand - vielleicht auch DATEV - eine Lösung vorschlagen. Danke im Voraus
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