vielen Dank auch für die juristische Einschätzung, kenne das Berufsrecht von Steuerberatern (noch) nicht, aber bald. Gem. BGB sind auch mündliche Verträge wirksam = Formfreiheit und wir werden dem Mandanten dies im Schreiben mitteilen, sollte er aber wie erwartet wieder nicht reagieren, muss dann leider die Kündigung folgen. Täglich müssen wir Neumandanten ablehnen, weil "solche" Problemfälle uns zeitlich extrem aufhalten. Entwurf vom Prozess bei Kündigung der Mandanten (Ausnahmesituation) Kündigung sollte schriftlich mit der ausstehenden Rechnung verbunden werden FA muss nicht informiert werden, hier genügt nach § 80 AO die Löschung der Vollmacht über die VDB Kündigung Mandat - DATEV-Community - 454782
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