Hallo, wie von @Kristin_Frohmeyer am 28.01.2021 geschrieben, ist für die automatische Berechnung des AG-Pflichtzuschusses, die Angabe in den Personaldaten I Entlohnung I Betriebliche Altersvorsorge I Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben ausschlaggebend. Ist hier der Pflichtzuschuss hinterlegt, wird dieser vom Programm automatisch berechnet. In den Mandantendaten I AG-Pflichtzuschuss bAV können Sie festlegen, ob der Pflichtzuschuss gesetzlich, oder individuell berechnet werden soll. Es ist richtig, dass dies nur relevant ist, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für sozialversicherungspflichtige Anteile ist es wichtig, dass die Stammlohnart 892 in der Auswertungssteuerung angelegt ist. Bei Fragen, wann und in welcher Form der AG-Pflichtzuschuss abgerechnet werden soll, wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
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