Hallo @steuerberater-salzgitter, wenn kein Standardrecht für Belege online vergeben ist, können auch keine Rechnungen fertiggestellt und somit an Belege online bereitgestellt werden. Außerdem ist dann keine Berechtigung für die Anzeige des Belegs für den jeweiligen Mitarbeiter vorhanden. Bedeutet dieser Mitarbeiter kann sich fertiggestellte Rechnungen nicht anzeigen lassen. Sollten Sie dem Mitarbeiter also keine Standardrechte für Belege geben, müsste jemand anderes die Belege in Auftragswesen next mit Rechten für Belege fertigstellen und somit an Belege online übergeben und festschreiben!
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