Hallo Herr Honold, genau das haben wir gemacht und vorgestern die Bestätigung von der DATEV erhalten, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt: Sachbezüge werden zwar in der Berechnung berücksichtigt, aber der Nettolohnabzug leider auch. Ergebnis +/- 0. Was ich nur nicht verstehe, ist die Auskunft der DATEV, nur wenn genug Nutzer den gleichen Fehler reklamieren, kommt das Problem auf der Prioritätenliste schneller nach ganz oben? Wenn ich diese Auskunft jetzt für mich richtig übersetzen würde, heißt das dann, ich sollte einen Aufruf starten, um mit einem Shitstorm die DATEV dazu zu bewegen, den Fehler schnellstmöglich zu beheben? Liebe Kollegen, der nächste Bilanzstichtag naht, ich hoffe, dass sich bis zu den ersten Abschlussarbeiten für 2018 noch was tut! Herr Honold, könnten Sie mir bitte mit einer Rechtsgrundlage weiterhelfen, warum die Einmalbezüge zeitanteilig berücksichtigt werden sollten. Ich habe jetzt nur so im Hinterkopf, Basis für die Rückstellung ist das Urlaubsentgelt. Basis hierfür der Bruttolohn der letzten 13 Wochen, ohne bestimmte arbeitsabhängige Zuschläge. Über die Methode wie Weihnachtsgeld & Co. in die Urlaubsrückstellung einfließen, habe ich keine für mich plausible Begründung gefunden, leider, so dass ich es erst einmal nur als gegeben so hingenommen habe. Aber ein komisches Bauchgefühl hat es schon hinterlassen, so dass ich hierzu immer noch auf der Suche bin.
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