Die Frage ist ja ob die Tiefgarage in BaWü eine eigene Fläche ist. In der Gesetzesbegründung geht es ja um Fläche. Das scheint der Fall zu sein. Für jedes AZ würde ich eine Erklärung abgeben. Mann soll ja mit Miteigentumsanteilen rechnen und jetzt ergibt sich für die Tiefgagarge ein Qm Anteil von 6 Qm dh man kann ein halbes Auto parken. Wo bekommt man den Bodenrichtwert her ? Die Tiefgarage hat plötzlich den gleichen Bodenrichtwert wie die Fläche drüber ??? Erscheint mir logisch, weil zwischen Bauverbot, Steilhang Übergröße kein Unterschied gemacht wird. Keine Bange, das wird in BaWü vom Gericht gekippt und alles geht von vorne los. Wer hat da noch Angst vor der Gasknappheit, statt vor den Bürokraten.
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