Guten Morgen Herr Müller, aber beim Exportbericht wird ja aufgeführt, was übersandt wurde und dann bestätigt, dass kein Fehler (oder eben doch) vorliegt. Wenn das nicht ausreicht, dann bleibt nur noch, jeden Schriftsatz selbst in die Geschäftsstelle zu bringen und sich jede Seite bestätigen zu lassen. Auch die Faxeingangsbestätigung bestätigt ja nicht, was beim Gericht wirklich angekommen ist. Aber ich verstehe natürlich, was hier das Problem ist. Bei der "Zugegangen"-Bestätigung vom Anwaltspostfach frage ich mich noch, ob diese wirklich hilfreich bei Gericht ist? Ich kann diese nicht ausdrucken (außer ich mache einen Screenshot, wo ich dann die anderen Daten schwärzen müsste, im Fall des Falles) und die Aussage im Datev-Newsletter diese Woche hierzu fand ich auch nicht befriedigend: "Im Ausgangskorb des Anwaltspostfachs wird in den Spalten "Status" und "Letzte Statusänderung" der Zugangszeitpunkt einer beA-Nachricht im Postfach des Empfängers angezeigt. Ist eine Nachricht beim Empfänger eingegangen, wechselt der Status im Ausgangskorb auf "Zugegangen" und der Zugangszeitpunkt wird angezeigt. Die sofortige, manuelle Zugangskontrolle fristwahrender Schriftsätze über den beA-Webclient kann damit künftig ggf. entfallen. Der Zugangsstatus wird bei jedem Versand von beA-Nachrichten automatisch geprüft und aktualisiert (Dok.-Nr. 1009174)." (Hervorhebung durch mich). Was soll das "ggf." hier? Ist es so oder nicht? Sehr unbefriedigend. Führt dazu, dass ich weiterhin alle Nachrichten im Webclient exportiere und die Verification und den Export überprüfen muss, wie es im beA-Newsletter der BRAK (wenn ich mich recht erinnere an mehreren Stellen) empfohlen wird. Schönen Tag! VG J. Yahmed
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