abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

sokrates
Erfahrener
Offline Online
4113 Mal angesehen

Liebe DATEV,

 

die Arbeitsagenturen arbeiten fleißig, kommen aber mit den Abschlussprüfungen zur Kurzarbeit einfach nicht nach - was in Anbetracht der Menge an kurzarbeitenden Betrieben kein Wunder ist.

Auch bei uns sind für diverse Mandanten, die nur in 2020 Kurzarbeit hatten, noch keine Abschlussprüfungen angesetzt. So zeigt sich ganz klar, dass diese erst in 2022 stattfinden werden.

 

Wir als Lohnabrechner (aber auch unsere Mandanten) brauchen daher die Unterstützung durch DATEV - vor allem darin, dass das Abrechnungsjahr 2020 auch über den Jahreswechsel hinaus offen bleibt für Korrekturen! 

 

Gibt es dazu von DATEV-Seite aus bereits Pläne das Vorvorjahr offen zu lassen?

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben