Hallo liebe Community,
ich habe mit Mitte März ein Konto bei der netbank erstellt, da ich alles auf Datev Unternehmen Online umstellen wollte.
Bevor ich alles umgemeldet habe, habe ich die Funktion getestet und mich sehr gefreut, dass es funktioniert hat. Also habe ich alles umgestellt und war bis Freitag mega happy wie toll das alles funktioniert und nach etwas Einarbeitung find ich es auch einfach zu bedienen.
So nun zum schlechten Teil:
am 03.05.2019 öffne ich DUO und sehe die Meldung: "Wichtige Änderung beim Übermittlungsverfahren HBCI Pin/Tan [...] Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie frühzeitig eine Entscheidung über ihr künftiges Übermittlungsverfahren treffen."
Soweit ich weiß nutzt die netbank das HBCI (Fin/Tech) Verfahren, bedeutet das nun, dass es ab Juni 2019 nicht mehr geht?
Und warum wird man da nicht früher informiert?? Einen Monat vorher erst diese wichtige Meldung im DUO anzeigen lassen ist echt mega ärgerlich, wenn ich das richtig verstehe, kann ich dann jetzt erneut die Bank wechseln, wenn ich DUO weiterhin im vollem Umfang nutzen möchte?!
Kann mir da jemand eine fundierte Aussage zu geben?
Herzlichen Dank im voraus und Gruß Kim Gerichhausen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das wird auch in Zukunft funktionieren. Sie werden nur bei dem Verfahren regelmäßig (Häufigkeit hängt dann von der jeweiligen Bank ab) den Abruf der Kontoumsätze mit einer TAN freischalten müssen.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Schreiber, zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Sind Sie sich da ganz sicher? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Herzlichen Dank!
So steht es hier: https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/1034302
Die netbank sagt sie bietet HBCI nur über fin/ts an..
Wenn es jetzt funktioniert, wird es dann auch funktionieren. Dafür sorgt der neue Dienstleister (finAPI GmbH), den DATEV sozusagen dazwischen schaltet.
Vielen Dank!!
Ich bin auch skeptisch, da steht doch ausdrücklich bis September
warum schlägt Datev dann vor nach Alternativen zu suchen?
Bitte um Aufklärung.
Es geht darum, dass es dann nicht mehr so komfortabel ist, weil man gegebenenfalls (abhängig von der Bank) jedes mal beim Kontoabruf eine TAN eingeben muss.
RZ-Bankinfo ist ja z.B. auch nur für das Abholen der Kontoauszüge eine Alternative. Überweisen können Sie damit nichts.
Ich werde es auf jeden Fall ausprobieren und dann auch hier berichten!
Moin,
ich wäre da auch nicht so zuversichtlich wie Herr Schreiber.
Das bisherige PIN/TAN-Verfahren wird eben gerade durch ein neues PIN/TAN-Verfahren abgelöst. Und dabei kann es durchaus zu Änderungen in der Art und Weise und dem Umfang der Nutzungsmöglichkeiten kommen.
Genauere Informationen über das neue Verfahren liegen aber bisher noch gar nicht vor.
Und was dann die einzelnen Banken daraus machen, müsste von dort erfragt werden. Und nach bisheriger Einschätzung wissen zumindest die einzelnen Sachbearbeiter auch noch nicht unbedingt alles.
Es wird also alles noch spannend.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Überweisen können Sie damit nichts.
Aber hier ging es doch gerade darum, das Konto komplett über das Verfahren nutzen zu können...
Eben, um also alles zu machen, braucht man was Anderes. Ansonsten wäre die einzige Alternative nur Ebics. Man kann PIN/TAN weiterhin nutzen Das läuft dann über die finAPI GmbH. Das stellt man einmalig ein. Es wird nur nicht mehr so komfortabel wie bisher.
Und es kann zu Einschränkungen kommen, wie keine Sammler-Auflösung; keine Terminüberweisung, kein Geschäftsvorfallcode(für Lerndatei)...
In Zusammenarbeit der regionalen Sparkassen und VR-Banken empfehlen wir unseren Mandanten den Umstieg auf EBICS
Unser Berater hat uns als Mandanten auch EBICS empfohlen. Ich benötigen HBCI aber noch für ein anderes Programm mit dem ich Kontoumsätze abrufe, die wissen übrigens nichts von einer Umstellung . Die Servicemitarbeiterin gab mir den Tipp das man einen EBICS Zugang parallel zum HBCI beantragen / nutzen kann. Kann mir das jemand bestätigen? So könnte ich bei Datev UO EBICS einrichten und das andere Programm weiterhin mit HBCI betreiben.
(werde morgen mal bei der Bank nachfragen)
Das geht
(werde morgen mal bei der Bank nachfragen)
Hallo Frau Hölter,
da könnten Sie sich auch gleich nach den Gebühren für das EBICS-Verfahren erkundigen.
Diese Gebühren sind nämlich auch nicht zu vernachlässigen (unterschiedlich von Bank zu Bank)
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Frau Hölter,
Sie können in den DATEV Zahlungsverkehrslösungen EBICS parallel zu HBCI einsetzen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Gerichhausen,
wie von Herrn Schreiber bereits erläutert funktioniert der manuelle Kontoumsatzabruf über das neue HBCI PIN/TAN-Verfahren weiterhin.
Betrifft DATEV Unternehmen online:
In DATEV Unternehmen online haben Sie hierfür bisher Ihre PIN eingegeben. Diese können sie zukünftig bei finAPI hinterlegen. Dafür müssen Sie bei der Kontoumsatzabholung in regelmäßigen Abständen (je nachdem, wie Ihre Bank die TAN anfordert aber spätestens alle 90 Tage) eine TAN eingeben (gesetzliche Vorgabe). Sie holen Ihre Kontoumsätze in DATEV Unternehmen online zukünftig wie bisher auch durch Anklicken des grünen Pfeils manuell ab.
Betrifft DATEV Zahlungsverkehr on premise:
Eine automatisierte Kontoumsatzabholung (wie sie bisher in DATEV Zahlungsverkehr möglich war - in DATEV Unternehmen online mussten Sie ja bisher bereits bei jeder Kontoumsatzabhholung Ihre PIN eingeben und auf den grünen Pfeil klicken) ist mit dem neuen HBCI PIN/TAN-(PSD2/XS2A) Verfahren nicht mehr möglich. Sie müssen die Kontoumsätze mit dem neuen HBCI PIN/TAN-Verfahren im DATEV Zahlungsverkehr zukünftig manuell holen durch Klick auf "Umsatzabfrage starten."
Sie können in beiden Anwendungen auch weiterhin Zahlungen mit dem neuen HBCI PIN/TAN-Verfahren senden.
Einzig beim Thema Lastschriften muss ich Sie auf die Antwort aus unserer FAQ-Liste verweisen:
Mögliche prozessuale & funktionale Einschränkungen im Rechnungswesen, Zahlungsverkehr und Bank online – neben der starken Authentifizierung, die bankenübergreifend gesetzlich verpflichtend ist - sind je nach Bank:
Fragen Sie Ihre Bank, ob und bis wann diese Funktionalitäten von Ihrer Bank für Drittanbieter noch angeboten werden.
Sie können ab Juli 2019 auf das neue HBCI PIN/TAN-Verfahren in DATEV Unternehmen online und in DATEV Zahlungsverkehr umsteigen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Mastrapasqua,
Sie schreiben:
Mögliche prozessuale & funktionale Einschränkungen im Rechnungswesen, Zahlungsverkehr und Bank online – neben der starken Authentifizierung, die bankenübergreifend gesetzlich verpflichtend ist - sind je nach Bank:
- Kein Batch-Booking-Kennzeichen (Auflösung von Sammlern): Mit der Programmfunktion Batch-Booking können Sie festlegen, ob eine Sammelzahlung als Gesamtbetrag auf dem Kontoauszug ausgewiesen wird oder ob die Kontoumsätze einzeln angezeigt werden. Keine Terminüberweisungen mehr möglich
Kann in "Bank online" weiterhin eine Auflösung durch den Mandant vorgenommen werden, wenn er einen Sammler ausführt und die Einstellung "als Einzelpositionen darstellen" auswählt? (wenn dies von seiner Bank im neuen HBCI psd2 überhaupt angeboten wird)
Und kann man dann über Zahlungsverkehr aus dem Archiv für Kanzlei Rewe diese Auflösung auch nutzen?
Oder ist das alles noch unklar?
Viele Grüße Daniel Köbele
Hallo Frau Mastrapasqua,
nach ihrer Aussage , soll ja auch weiterhin das HBCI Verfahren möglich sein. Ich habe soeben in den Stammdaten eines Mandanten im UO die Bank für das HBCI verfahren initialisiert und gespeichert. Danach sollte ja der Abruf der Kontoauszüge mit der Pin möglich sein. Der Status der Zahlungen zeigt das HBCI Kennzeichen mit einem grünen Haken. Jetzt kommt die Meldung:
Es sind noch keine Bankverbindungen freigeschaltet.
In der Anwendung Stammdaten können Sie neue Bankverbindungen einrichten und anschließend über Einstellungen des Zahlungsverkehrs die Abholung der Kontoumsätze durch DATEV einrichten.
Will uns die Datev den Weg über das Rechenzentrum vorschreiben oder habe ich was übersehen. ?
MfG
Liane Hopp
Hallo Herr Köbele,
Sie können - wie Sie beschreiben - in Unternehmen online die Auflösung eines Sammlers als Einzelposition in den Kontoumsätzen darstellen (Haken bei "Sammelkontoumsätze auflösen" in den Einstellungen in Bank online setzen). Sofern die Zahlung über Datev erstellt wurde (was in der Regel der Fall ist) gilt:
Diese Einstellung ist von den Einschränkungen beim neuen HBCI PIN/TAN-Verfahren nicht betroffen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Hopp,
ich bin mir nicht sicher was Sie meinen. Wenn UO meldet: "Es sind noch keine Bankverbindungen freigeschaltet." dann rufen Sie doch einfach mal Kontoumsätze ab. Der Hinweis sollte dann verschwinden.
Da UO eine Online-Anwendung ist werden diese aber im Rechenzentrum gespeichert- so wie alle Daten, die die Anwendung UO bearbeitet. Es ist ja eine Online-Anwendung, d.h. sie läuft im Rechenzentrum.
Konnte ich Ihnen Ihre Frage damit beantworten?
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Wir haben die Aussage, dass unsere Bank 2€ pro Überweisung per EBICS nimmt und 25€ pro Teilnehmer/Nutzer. Sollte man mit Empfehlungen da doch erst mal zurückhaltend sein?
Um welche Bank handelt es sich? Das ist doch schon sehr teuer? Die müssen doch nach dem Einrichten des Benutzers nichts mehr machen?
Danke und Gruß
das übersteigt sogar noch meine Befürchtungen.
Erhält man denn in unserem Alter noch die Kredite, um die Bankgebühren finanzieren zu können ?
.... muss mal bei der Schufa nachfragen
Ich möchte die Bank an dieser Stelle nicht outen und gehe davon aus, dass alle Banken ähnliche Preise haben.
Laut Preisverzeichnis kostet die Transaktion EBICS 2,00€ (netto), ohne elektronische Unterschrift 4,00€ (netto?). Je Geschäftsvorfall zusätzlich (?)0,15€ (netto?). Lastschrifteinzug ebenfalls 2€ / 4€.
Diese Preisgestaltung kann sich nur an größere Unternehmen richten, jeder Unternehmer der Einzelüberweisungen durchführt oder nur Sammelüberweisungen mit wenigen Posten (Geschäftsvorfällen?) wird hier arm. Ich würde mir als Berater SEHR gut überlegen ob ich meinem Mandanten hierzu raten kann - wenn nur mit dem Vorbehalt sich über die Kosten genau vorher zu informieren.
Eventuell sollte auch DATEV in DUO darauf hinweisen, dass EBICS eventuell eine echte Kostenfalle sein kann.
vielleicht kommt doch noch vor PSD2-Pflicht die eine oder andere Bank hier mit einem kreativen neuen Banking- bzw. Authentifizierungsverfahren 'um die Ecke'.
Mir sind in letzter Zeit neue Banking-Begriffe über den Weg gelaufen.
.... mal sehen, was den Software-Herstellern und Banken hierzu einfällt.
Es wäre jedenfalls keine gute Idee, die Bankkunden mit überhöhten Gebühren zu verärgern.
Im Auslands-Zahlungsverkehr kann man mit 'konventionellen' Banking-Verfahren auch jede Menge Gebühren 'verbrennen'.
Wenn z.B. jeder Mandant komfortabel die selbst abgerufenen Kontoumsätze der Kanzlei in einem direkt verwertbaren Format zur Verfügung stellen könnte, z.B. als mt940-Datei, bräuchte man nicht im 'finAPI-Zirkus' TANzen.
Den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften etc.) macht i.d.R. sowieso der Mandant in Eigenregie.
Warum möchten Sie die Bank nicht sagen? Das ist irgendwie albern?
Die Preise sind ja sicherlich kein Geheimnis?
Bei der Commerzbank kostet Beispielsweise die einmalige Einrichtung etwas, danach gibt es keine weiteren Kosten. Und diese Aussage habe ich so auch von anderen Banken erhalten. Also andere Banken, andere Preise... von daher fände ich es sehr interessant, welche Bank so hohe Preise nimmt. Eine andere Bank (bin mir aber nicht mehr sicher welche es war, daher sage ich hier jetzt nichts was evtl. nicht stimmt), hat zB monatliche Kosten, wie ein Abo dafür, lag bei 75€/ Monat, was ich auch sehr teuer finde. Frech ist es so oder so, da die Banken außer der einmaligen Einrichtung des Zugangs meines Erachtens keine weiteren Kosten/Arbeiten haben, also ist das reine Geldmacherei und sonst nix!
Es gibt auch Banken bei denen dies komplett kostenlos ist, daher ist eine Empfehlung durchaus sinnvoll, allerdings kann man Privatbanken direkt ausschließen, hier sind mir nur hochpreisige EBICS-Verträge bekannt (Außer der Commerzbank!)
MfG
Tobias Ettl