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Upload mobil: Berechtigungen nur für die Datenübertragung setzen

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letzte Antwort am 25.07.2023 08:26:52 von rschoepe
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S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Hallo zusammen,

 

für einen Mandanten soll ich das folgende Szenario abklären:

 

Arbeitnehmer X und Y sollen DATEV upload mobil nutzen um mit Ihren Smartphones die Rechnungseingänge ins DUO zu übertragen.

 

Die Einschränkung ist hierbei das der Arbeitnehmer nur Upload mobil nutzen soll und selbst keinen Zugriff auf die DUO Webseite haben soll.

 

Sprich, der Arbeitnehmer soll nur stumpf Belege digitalisieren und hochladen können. 

 

Lässt sich das abbilden wenn ich nur das Recht RZ-Kommunikation | DATEV-DFÜ über Internet aktiviere und alles andere deaktiviere?

 

Ich freue mich auf Euer Feedback.

 

Danke.

andrereissig
Experte
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Nein, das ist nicht möglich. Wer Upload mobil zum Belegupload nutzen kann, kann sich auch immer in DUO einloggen und diese Belege sehen.

 

Geht nicht anders.

Live long and prosper!
S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo und Danke für die Blitzantwort.

Das dachte ich mir schon. Wollte es nur noch einmal bestätigt wissen.

 

@DATEV 

Das könnt Ihr gleich in die Liste für die Funktionswünsche aufnehmen

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metalposaunist
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Wie wär's mit Upload Mail? Alles passend einrichten und dann lassen sich nur Belege "hochladen". Zugriff auf DUO braucht man nicht. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
susanne_koch
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 12
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Klingt gut und wäre hier vermutlich auch eine Lösung.

Hat aber den Nachteil, dass der Mdt. (bzw. hier der entsprechende Mitarbeiter) nicht kontrollieren kann, ob ein Beleg schon hochgeladen ist oder nicht, einfach weil er sie nicht sehen kann - und infolgedessen werden manche Belege doppelt oder gar nicht hochgeladen.

So müsste der MA bei sich ganz klar nachvollziehen, welche Belege schon hochgeladen wurden - und im Zweifel klärt er das nicht ab, sondern schickt alles ein zweites Mal. Dann ist das nicht mehr unbedingt einfacher oder zeitsparender in der Kanzlei...

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metalposaunist
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@susanne_koch schrieb:

dass der Mdt. (bzw. hier der entsprechende Mitarbeiter) nicht kontrollieren kann, ob ein Beleg schon hochgeladen ist oder nicht


Alles eine Frage der Selbstorganisation und des präzisen Arbeitens 😉

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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rschoepe
Fachmann
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Das ließe sich ja lösen, indem gescannte Belege entweder entsprechend markiert oder - wie bei meinem kurzen Abstecher ins Handwerk - direkt im Anschluss vernichtet werden. Wenn der Ablauf sicher stellt, dass nur noch ungescannte Belege im Fach liegen, ist ziemlich eindeutig, was noch gescannt werden muss. 😁

susanne_koch
Aufsteiger
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@metalposaunist richtig, das funktioniert aber leider bei manchen Menschen besser als bei anderen... 😉

@rschoepegenau, wenn der Ablauf das sicherstellt...

 

Leider gibt es Spaßvögel, die das auch nach vielen verschiedenen Erklärungen, Anleitungen etc. nicht sinnvoll handhaben und immer wieder Belege doppelt oder gar nicht hochladen, egal ob DUO oder MeineSteuern.

Und ja, jetzt kann man diskutieren, wie man diese dazu erzieht...

 

 

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metalposaunist
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@susanne_koch schrieb:

@metalposaunist richtig, das funktioniert aber leider bei manchen Menschen besser als bei anderen... 😉


Das ist bekannt. Aber wenn das Gehalt / der Lohn ja nicht pünktlich kommt, stehen die gleichen auf der Matte 😉. Hat man als AG dann auch übersehen oder vergessen oder ... Wenn's ums Geld geht, kommt der wahre Charakter des Menschen zum Vorschein. 

 

Das ist leider in meinen Augen keine Begründung. Dann muss man also froh sein, wenn solche Menschen den Weg zur Arbeit noch alleine finden? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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susanne_koch
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 12
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alles bekannt...

Es gibt aber tatsächlich auch die Fälle, in denen Mitarbeiter beim Hochladen unterbrochen werden, und später kontrollieren möchten, ob der Upload nun schon erfolgt ist oder nicht. Das könnten sie in dem hier geschilderten Szenario nicht.

Letztlich war meine Anmerkung auch nur dazu gedacht, einen - möglichen - Nachteil des Upload mail bei fehlender Berechtigung für DUO darzustellen. Für den einen ein Nachteil, für den anderen ein Vorteil...

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quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 11 von 12
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Moin Moin

 

Kontrollieren des Uploads ist in diesem Szenario halt nicht vorgesehen.

Das ist halt eine Vorgabe. Ob sinnvoll oder nicht hat der "Vorgeber" zu entscheiden.

Da muss man nicht drein reden. Das hat etwas von "blöd".

 

Upload-Mail passt dafür wunderbar. Das macht einen Prozess. Stellt sich der Prozess als unzureichend heraus, wird etwas geändert. Das ist ein Lernprozess. Vielleicht auch ein Abwägungsprozess. Muss der Mandant aber selber herausfinden. 

 

Man kann natürlich Szenarien durchspielen - nur das kostet Zeit und bezahlt der Mandant dann den Aufwand?

 

Insofern finde ich Upload-Mail als die beste Antwort. Kudo für Metalposaunisten

 

QJ

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rschoepe
Fachmann
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Für die Kontrolle bei Mail-Upload sollte m.M.n. der Postausgang des Mailkontos reichen. Und wenn es dann doch mal nicht geklappt hat, kann man die entsprechende Mail einfach nochmal senden.

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letzte Antwort am 25.07.2023 08:26:52 von rschoepe
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