Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Wir verwenden bei einem MAndanten Belege Online (also ohne Unternehmen Online) und digitalisieren bei uns in der KAnzlei mit der Scannerbox.
Da es ein kleiner Handwerksbetrieb ist, lohnt für die (noch sehr analoge) GEschäftsleitung das ganze UO leider nicht.
Ich hätte aber doch gerne, dass der MAndant die Rechnungen die er per E-Mail bekommt mir nicht ausdruckt, in einen Ordner packt und ich sie bei uns einscanne... Ist ja auch Verschwendung PUR.
Also wäre es mir am liebsten, ich richte Ihm eine Upload-Mail-Adresse ein.
ABER
Habe ich versucht, bei der Bestätigung der Absenderadresse wird aber ein Authentifizierungsmedium verlangt (SmartLogin / Smartcard).
Hat der MAndant eigentlich nicht. Also habe ich schnell eine BNR angelegt und SmartLogin bestellt. Dem SmartLogin kann ich aber kein Recht für Belege Online vergeben (denn es gibt ja kein UO-Vertrag).
Wie löst Ihr das denn?
Das klappt trotzdem. Siehe : Gelöst: Belege/Belegverwaltung Online unabhängig von UN-On... – Seite 2 - DATEV-Community - 95131
@Florian_Brett schrieb: Habe ich versucht, bei der Bestätigung der Absenderadresse wird aber ein Authentifizierungsmedium verlangt (SmartLogin / Smartcard).
Unabhängig vom lizenzrechtlichen und AGB der DATEV...
Nehmen Sie doch das SmartLogin von Ihnen... Via Fernbetreuung auf den Rechner von dem Mandanten. Upload-Mail für die Mandantenadresse registrieren. Wenn die Bestätigungs-Mail beim Mandanten eintrifft den Link aufrufen. Dann Anmeldung mit SmartLogin, welches Sie mit Ihrem SmartPhone abknipsen. Fertig...
Den QR-Code können Sie auch über die Mandantenfernbetreung (www.datev.de/mfb) mit dem SmartLogin abscannen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Sehr schöner Workaround!
Mal schauen, ob Ihr Tipp hier lange stehen bleibt...
Trotzdem klasse!
@Deleted_Sendepause schrieb: Mal schauen, ob Ihr Tipp hier lange stehen bleibt...
🤷
Eigentlich kann es der DATEV hierbei egal sein. Der Mandant kann auf diesem Wege nur Belege einreichen. Und ob das die Kanzlei oder der Mandant übernimmt ist "wurscht".
Der Mandant kann weiterhin nicht auf die restlichen Funktionen in DUO zugreifen. Da braucht es dann definitiv einen eigenen Zugang (SC/SL).
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Na klar.
Die ganzen rechtlichen Feinheiten sind ja im Link von @marcohüwe dargestellt.
@Franziska_Pfadenhauer hat das zudem ja nochmals dargestellt.
Zumindest sollten die Beiträge für @Florian_Brett entsprechende Optionen darstellen!
Hallo zusammen,
nach wie vor gilt Folgendes:
Für die Nutzung des DATEV Upload Mail muss der Mandant einen Vertrag für DATEV Unternehmen online haben, vergleichen Sie hierzu Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1007550.
Auch für den DATEV Upload mobil ist ein Vertrag für eine Online-Anwendung (z. B. DATEV Unternehmen online oder DATEV Meine Steuern) verpflichtend, vergleichen Sie hierzu Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071374.
Digitale Belege per E-Mail senden - DATEV Hilfe-Center
"Um digitale Belege per E-Mail zu senden, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
Muss der Mandant somit keinen Unternehmen Online Vertrag haben, wenn der Bestand unter der Beraternummer des Steuerberaters gespeichert ist?
Der sendende Anwender ist aber e-mail@mandant.de, ergo braucht der Mandant einen DUO Vertrag.
es braucht nur sendeberechtigte Mailadressen. 😇
@jjunker schrieb:es braucht nur sendeberechtigte Mailadressen. 😇
Technisch ja, lizenzrechtlich Nein. DATEV hatte dies hier auch schon einmal klar gestellt.
In dem Moment, wo ein Mandant Zugriff auf Unternehmen online nehmen möchte (Beleg-Upload oder Beleg-Download, Beleg-Ansicht, etc.), wird ein Vertrag "DATEV Unternehmen online" mit dem Mandanten zur Pflicht. Punkt. Basta.
Beste Grüße
Christian Ockenfels