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letzte Antwort vor 45 Minuten 12:55:39 von CKB83
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peterbauerberlin
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Nachricht 1 von 11
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Hallo,
also in Zeiten der KI verwundert es einen doch, das die DATEV es in DUO immer noch nicht schafft, Belege vollständig und richtig auslesen zu lassen. Die manuelle Arbeit ist schon extrem.
Auch ärgert mich nach wie vor, das DUO in der Bank keinen richtigen Skontoabzug erkennt.
Will die DATEV nicht oder kann sie es nicht ?
Gruß
Peter Bauer

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 11
957 Mal angesehen

Bei einer E-Rechnung ist die KI überflüssig und ja, es wird immer Ausnahmen von der E-Rechnung geben - aber die E-Rechnung wird in der Regel der größte Teil sein, warum eine KI dafür programmieren?

 

Bisher gibt es nur die alte OCR und die E-Rechnung. Eine "KI" hat DATEV dafür aktuell nicht.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
Neu_hier
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Nachricht 3 von 11
805 Mal angesehen

Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Kontrolle der "KI" - hier Buchungsassistent in Rewe länger braucht, als würde man selber erfassen.... Stimmt natürlich nicht, hier gibt es schon viel Zeitersparnis.

Mit "KI" hat das aber wenig zu tun. Für jegliche "Intelligenz" werden viel zu oft offensichtliche Vorgänge vollkommen falsch beurteilt. Neulich erst ein Beleg über ein Fahrzeugkauf, den die KI ganz schlank aus Kfz-Reparaturen buchen wollte. Aber auch andere Vorgänge, gut auf dem Beleg zu erkennen, werden trotz mehrfacher Wiederholung eben nicht intelligent beurteilt.

Wer das einfach durchwinkt, dürfte zwar schnell sein, aber auch ggf. relevante Fehler in der Buchführung haben.

Ich habe schon Stimmen von Beratern gehört, die eine gewisse Fehlertoleranz der "KI" ob der betriebswirtschaftliche Effektivität einfach hinnehmen. Ich habe da Zweifel, ob dies der richtige Weg ist.  

Danke
f_mayer
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Nachricht 4 von 11
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Ich hatte zwei Fälle dieses Jahr, bei denen die KI nicht richtig addiert hat. In einem Fall eine gescannte Rechnung, im anderen Fall ein Dokument, dass die KI selber verfasst hat.

 

Da tippe ich lieber selber, was das länger dauert ist durch die geringere Fehlerzahl mehr als ausgegliechen.

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peterbauerberlin
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 11
698 Mal angesehen

es sind E-Rechnungen von einem städtischen Entsorgungsunternehmen ... DUO erkennt es trotzdem nicht. Und ich habe KI als Beispiel genommen , das Auslesen wäre vorher auch ohne KI möglich gewesen - nur eben nicht bei DATEV. So muß ich diese Nummern immer eintippen . Komischerweise bekommt LEXWARE das hin.

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m_brunzendorf
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Hilft Ihnen vielleicht dieses Dokument aus dem Hilfecenter weiter?

 

Mit Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen arbeiten 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
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f_mayer
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Nachricht 7 von 11
418 Mal angesehen

@peterbauerberlin  schrieb:

es sind E-Rechnungen von einem städtischen Entsorgungsunternehmen ... DUO erkennt es trotzdem nicht. Und ich habe KI als Beispiel genommen , das Auslesen wäre vorher auch ohne KI möglich gewesen - nur eben nicht bei DATEV. So muß ich diese Nummern immer eintippen . Komischerweise bekommt LEXWARE das hin.


Da wäre ich aber eher dafür, DUO zu richten, dass die rein "mechanische" Verarbeitung von E-Rechnungen funktioniert. Mein Verständnis ist, dass wenn diese einmal funktioniert sie eben auch funktioniert. Bei KI wäre ich ehrlich gesagt derzeit noch nervös, ob die nicht gelegentlich was zusammenhalluziniert.

peterbauerberlin
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 11
281 Mal angesehen

Mir ist es ziemlich egal wie es funktioniert und wenn im Hintergrund ein DATEV Mitarbeiter sitzt und das zussammenklöppelt , ich erwarte aber eigentlich nur ein funktionierendes System , es ist ja keine Raketenwissenschaft.

martinkolberg
Experte
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Nachricht 9 von 11
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@m_brunzendorf  schrieb:

Bei einer E-Rechnung ist die KI überflüssig und ja, es wird immer Ausnahmen von der E-Rechnung geben - aber die E-Rechnung wird in der Regel der größte Teil sein, warum eine KI dafür programmieren?

 

Bisher gibt es nur die alte OCR und die E-Rechnung. Eine "KI" hat DATEV dafür aktuell nicht.


Ich möchte widersprechen!
bei der E- Rechnung sind natürlich die Positionen maschinenlesbar, aber eine hypothetische KI könnte dann auch einen korrekten Buchungssatz generieren. Wareneinkauf, Laborgerät, Streuartikel, oder eine Null- Rechnung für die Garantieabwicklung einer Reklamation.
Kann die DATEV- aus einer normalen Telekom- Rechnung eine Gerätemiete oder einen Gerätekauf von den laufenden Telefon- und Internet- Kosten trennen, oder gar zwei Telefonnummern mit separaten Kostenstellen versehen?

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 10 von 11
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@martinkolberg  schrieb:

Ich möchte widersprechen!


Dürfen Sie selbstverständlich.

 


@martinkolberg  schrieb:

bei der E- Rechnung sind natürlich die Positionen maschinenlesbar, aber eine hypothetische KI könnte dann auch einen korrekten Buchungssatz generieren. Wareneinkauf, Laborgerät, Streuartikel, oder eine Null- Rechnung für die Garantieabwicklung einer Reklamation.
Kann die DATEV- aus einer normalen Telekom- Rechnung eine Gerätemiete oder einen Gerätekauf von den laufenden Telefon- und Internet- Kosten trennen, oder gar zwei Telefonnummern mit separaten Kostenstellen versehen?

Oho. Jetzt sind wir beim "Sahnehäubchen" angelangt. 

 

Nein, das kann DATEV nicht. Ich sehe -für unser Büro- auch kein Bedarf da dran.

 

Wer diese Funktionalität benötigt, sieht das aber natürlich anders.

 

Aber ganz ehrlich: würde DATEV jetzt versuchen, dieses "Sahnehäubchen" zu programmieren... wer will denn ein MVP ab (vermutlich) 2040 und das volle Ausschöpfen der Möglichkeiten ab 2050? Vorher würde DATEV das doch sowieso nicht schaffen.

 

Vorher gibt es die X-Rechnung 3.0, und dort ist für alle Artikel der DATEV Kontenrahmen für den Buchungssatz bereits hinterlegt (Kontenrahmen wird im Kundenkonto des Lieferanten vor Rechnungserstellung hinterlegt). Dann wird für jeden einzelnen Artikel ein Buchungssatz generiert und automatisch verbucht. 

 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
CKB83
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 11
49 Mal angesehen

Halte ich für eine schwache Aussage, denn fachlich korrekte Buchungssätze sollte jedes Büro brauchen. 

 

Gerätemiete ist gewerbesteuerlich anders zu bewerten, daher gehört es auf ein anderes Konto. Aber es gibt einfach Rechnungen die in jedem Büro zu splitten sind, alleine schon weil der Mandant sich eine BWA anschaut und Wareneinsatz ungleich Betriebsvorrichtung sind 

 

 

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letzte Antwort vor 45 Minuten 12:55:39 von CKB83
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