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Rechteverwaltung Umstellungscockpit

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letzte Antwort am 10.08.2026 10:19:06 von Tabea_Wieser
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AMedenbach
Beginner
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Guten Tag Zusammen,

 

 

wo werden die Rechte für das Umstellungscockpit administriert, damit nicht jeder Mitarbeiter Zugriff auf das Cockpit erhält? 

 

Hat dazu jemand eine Info, ich kann in der Rechteverwaltung dazu keinen Punkt finden. Das müsste ja per se unter Service Anwendungen fallen, da es dort auch in der neuen Ansicht in UO gelistet ist. 

 

Für eine Rückmeldung bedanke ich mich vorab! 

 

Freundliche Grüße 

 

 

A. Medenbach

DATEV-Mitarbeiter
Fabian_Kratzer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @AMedenbach,

 

aktuell gibt es keine Möglichkeit, den Zugriff auf das Umstellungscockpit bzw. die darin enthaltenen Informationen über die Rechteverwaltung einzuschränken.

 

Hintergrund ist, dass sich grundsätzlich alle Nutzer über anstehende Umstellungen informieren können sollen. Die organisatorische Steuerung der eigentlichen Umstellung erfolgt daher über interne Prozesse und Kommunikation innerhalb der Kanzlei.

Viele Grüße aus Nürnberg
Fabian Kratzer - DATEV eG
SebPro
Einsteiger
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Informieren und den aktuellen Stand im Blick halten dürfen gerne alle. Das tatsächliche Umstellen sollte aber gewissen Personen vorbehalten bleiben um einen strukturierten Prozess zu ermöglichen!

mapex
Meister
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ja verstehe ich, aber das kann man doch auch intern in der kanzlei kommunizieren, oder?

 

es sind doch bestimmt wenige mit der umsetzung betraut und der rest weiß dann: finger weg, sonst autsch!

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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SebPro
Einsteiger
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Natürlich kann man das so kommunizieren und das haben wir auch gemacht, aber Datev kann bestimmt auch dieses Recht implementieren.

 

Das wäre mir lieber als wenn ein Mitarbeiter, auch wenn's gut gemeint ist, umstellt weil er den zuständigen gerade nicht erreicht und (was auch immer der Grund sein sollte) es gerade dringend ist. Vor allem weil sich die Umstellung ja nicht rückgängig machen lässt.

 

Da ist jetzt natürlich viel könnte und würde und wird höchstwahrscheinlich nicht eintreten aber ich möchte den Stress im Nachgang einfach vermeiden

AMedenbach
Beginner
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Hallo @Fabian_Kratzer ,

 

danke für Ihre schnelle Rückmeldung. Ok aus Informationszwecken verständlich, aber unverständlich, dass der Zugriff mit Anwendungsbefugnis erfolgt.

 

Allerdings löst es schon ein Störgefühl aus. Denn es ist mir zumindest nicht bekannt, dass wir als Kanzlei erstmal informiert wurden "Achtung das kann jeder Mitarbeiter auslösen", hier muss eine Arbeitsanweisung rausgehen. Sondern man klickt zufällig rum und merkt das auch andere zufällig rumklicken können. 

 

Davon abgesehen, glaube ich nicht, dass irgendein Mitarbeiter, der sich nicht explizit mit dem Thema beschäftigt hier Zugriff haben sollte und/oder Zeit drauf verwenden muss sich das durchzulesen. Dafür haben die meisten Kanzleien mittlerweile Ihre Leutchen die sich kümmern.

 

Zumal es ja noch eine ewig lange Ausschlussliste gibt, Bsp. neue Belege online Umstellung. Selbst wenn der Bestand heute umstellbar wäre z.B. auf die neue Version Belege online und der Mandant mir aber morgen sagt, er will eine Funktion nutzen, die per Ausschlussliste nicht mit der neuen Version funktioniert...dann hat man sich wieder ein "Ei" gelegt usw. 

 

Also ja per Arbeitsanweisung wie @mapex beschreibt umsetzbar, aber Störgefühl bleibt. 

 

VG!

 

 

 

quantenjoe
Fachmann
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@Fabian_Kratzer 

 

Mal wieder viel zu kurz gedacht!

 

Es ist schon beschrieben worden, wie der Alltag in den Kanzleien wirklich aussieht, Ihre Begründung für die fehlende Rechtefreigabe (was soviel für ein grundsätzlich allen vergebenes Recht ist, etwas was die meisten Kanzleien sicher unbedingt selber beherrschen wollen) geht aber so richtig an der Wirklichkeit vorbei.

 

Man muss die Mitarbeiter auf vor sich selber schützen, das torpedieret die Datev. Stellen Sie sich vor ein Mitarbeiter meint, ich brauche JETZT eine bestimmte Umstellung. Die Vorbereitungdafür ist aber noch im vollen Gange, und der Mitarbeiter schrottet damit einen Teil der Kanzleidaten, der Kanzleistrategie und vor allem die Budgettiuerungsplanung.

 

Das kann richtig Kosten. Der arme Mitarbeiter ist am A.... . Wer ist eigentlich Schuld aber hat sich mit Sicherheit schon juristisch abgesichert? Genau!

 

Und schon mal an die Neugierde von Mitarbeitern gedacht???

 

Das ist wieder einmal Mist!

 

Wird eigentlich hier der Umstellungsauftrag mit Zeitstempel und dem Auftraggeber protokolliert?

 

QJ

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DATEV-Mitarbeiter
Tabea_Wieser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo @quantenjoe,

 

aktuell gibt es im Umstellungscockpit keine eigene Protokollierung des Umstellungsauftrags mit Zeitstempel und Auftraggeber.

Aus Sicht von Belege online gilt jedoch: Wenn ein Beleg in die neue Version migriert wurde, ist das im Belegprotokoll des jeweiligen Belegs nachvollziehbar. Dort erscheint der Eintrag „Beleg in neue Version verschoben“ und es ist ersichtlich, durch wen die Umstellung durchgeführt wurde.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Tabea Wieser - DATEV eG
7
letzte Antwort am 10.08.2026 10:19:06 von Tabea_Wieser
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