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Preisgestaltung und Workflow

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letzte Antwort am 06.12.2024 08:02:52 von Franziska_Riedel-Mann
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zieglerconsult
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Hallo Zusammen,

selbst auf die Gefahr hin dass sowas bereits diskutiert wird wollte ich über meine Gedanken reden und frage mich ob ich auf dem Holzweg bin. 

Wie wahrscheinlich alle sind wir gerade an der Umsetzung der E-Rechnung mit dem Mandaten. Als zielführend haben wir bisher gesehen jedem Unternehmen Online zu verordnen um auch weitere Synergien zu generieren.

 

Jetzt bewirbt die Datev seit Wochen die neue E-Rechnungsplattform intensiv. Sehen tut man Stand heute ja noch nichts.

 

Ich habe mittlerweile Experimente gemacht mal eine xrechnung oder ein ZUGFerd über den Beleg upload hochzuladen. Dies wird dann in dieses Datev-grüne PDF-pseudo Ding mit zich unbuchbaren Seiten umgewandelt - nicht weiter ausgelesen oder komfortabel zur Erfassung unter UO bereitgestellt, geschweige für REWE buchbar übergeben. 

 

Wie soll das in Zukunft gehen? 

 

Befürchtung:

 

Der Mandant bekommt zum ohnehin benötigten Unternehmen Online noch die E-Rechnungsplattform oben drauf und kann XML Dateien dort erst Menschen lesbar an UO übergeben und zahlt zusätzlich nochmal 0,50 Euro pro Beleg - dann können wir einpacken und die Abteilung Buchhaltung schließen. 

 

Praxis:

 

Sagen wir mal wir bekommen vom Mandanten in Zukunft auch XML Dateien die wir in UO hochladen. Wie soll das dann buchbar sein? Zahlen wir dann eine extra Gebühr für das Auslesen der XML? Wird UO in Zukunft ankommende XML Dateien auch per Mail Upload annehmen und nicht per händischem hochladen? Zweiteres wäre vielleicht noch machbar aber wir brauchen mehr als einen schlechten XML viewer in UO 

Ich muss ganz ehrlich sagen ich bin jetzt so langsam am Ende der Möglichkeiten Sachen selbst zu testen und durchzuspielen deshalb meine Frage an euch ob euch diese Fragen auch interessieren oder ob ich hinterher hinke was der Stand Dinge ist. 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @zieglerconsult,

 

Durch die Empfehlung von DATEV Unternehmen online inkl. der revisionssicheren Belegarchivierung in Belege online schaffen Sie eine wesentliche Voraussetzung beim Mandanten für effiziente, automatisierte Prozesse in der Finanzbuchführung.

 

DATEV Unternehmen online mit Belege online unterstützt heute bereits die künftig geforderten E-Rechnungsformate „ZUGFeRD ab V. 2.0“ und „XRechnung“.

Sie haben dabei Recht, dass die Anzeige von XRechnungen derzeit nicht geeignet ist, um Rechnungen einfach zu lesen und effizient zu buchen. Das ist anders als beim ZUGFeRD-Format, welches ein PDF mitbringt und damit gut lesbar ist.

An einer Visualisierungskomponente zur Anzeige der E-Rechnungen im Format XRechnung arbeiten wir derzeit, zur besseren Unterstützung der Lesbarkeit für Ihre Mandanten und Ihre Mitarbeiter in der Kanzlei.

Diese Komponente wird sukzessive in die betroffenen Produkte eingebaut und steht Ihnen in Kürze auch für das Buchen Digitaler Belege zur Verfügung.

 

Die DATEV E-Rechnungsplattform wird Mitte Dezember um das DATEV E-Rechnungspostfach ergänzt. Damit erhält DATEV Unternehmen online ein Vorsystem für den Zugang der Rechnungen.

Das DATEV E-Rechnungspostfach als digitaler Briefkasten für alle elektronisch empfangenen Formate hat verschiedene Vorteile, u.a. im Vergleich zum E-Mail-Zugang der Belege, insbesondere werden automatisierte Prozesse durch die direkte Weiterleitung gefördert und die Sicherheit des Zustellwegs erhöht. Und es wird bereits heute die Voraussetzung geschaffen für die Sicherstellung der (zukünftigen) umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen an Rechnungen.

Bitte beachten Sie, dass zu Beginn noch nicht alle Funktionen des DATEV E-Rechnungspostfach zur Verfügung stehen – deshalb können Sie das Angebot grundsätzlich bis 30.06.2025 kostenlos nutzen und die 0,50 EUR pro Rechnung werden auch danach nicht bei allen Rechnungen fällig. Informationen über die Funktionen, die Sie in Kürze erwarten können, finden Sie hier: DATEV Produkt-Highlights Rechnungswesen.

 

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
Digitale Kollaboration | DATEV eG
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zieglerconsult
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Hallo Frau @Franziska_Riedel-Mann 

 

Danke für Ihren ausführlichen Beitrag.

 

Gerne würde ich es so zusammenfassen wie ich es verstanden habe. Aus Sicht der Kanzleien. 

 

Grundsätzlich ist es ja genossenschaftlich so, dass Mandanten keine Leistungen direkt bei DATEV buchen können, sondern die Steuerberater ja mehr oder weniger kostenfrei Vertrieb für die DATEV machen. Demnach müssen wir dem Mandanten für die E-Rechnung eine Lösung anbieten. Jetzt erscheint es mir aber äußerst fragwürdig, dem Mandanten die E-Rechnungsplattform zu empfehlen, da wir in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten ja eher Unternehmen Online einsetzen wollen/sollen in dem der Mandant aktiv mitarbeitet, Belege hochlädt und sonst mitwirkt. Hierfür zahlt er Stand heute Round-About 15 EUR pro Monat. Nach der Berechnung ab dem 01.07.25 wären das gerade mal 30 Belege. Es drängt sich also schon die Frage auf, wie die Preisgestaltung hier funktionieren soll. Mandant hat kein Unternehmen Online und nutzt nur die E-Rechnungsplattform die dann die Belege an uns weitergibt? Für einen Mandanten mit 5 Belegen macht das vielleicht Sinn aber für mehr ?

 

Sie schreiben, dass verschiedene Funktionen für die E-Rechnung in Unternehmen Online noch nicht implementiert sind. Das ist erfreulich zu hören, weil in der jetzigen Form wäre eine Verbuchung einer E-Rechnung nicht möglich. Stellen Sie sich vor Sie müssten eine "EDEKA Großmarkt" Rechnung einer Gastronomie mit 100 Positionen aufteilen in Betriebsbedarf, Wareneinkauf usw. das wäre dann eine 100+x seitige Darstellung im jetzigen Viewer. Wohl nicht durchführbar. 

 

Kommen wir aber zurück zum Punkt....

 

Ich verstehe es so, dass für eine sinnvolle Anzeige eines E-Rechnungsbelegs in Unternehmen Online (die noch kommen wird) keine 0,50 EUR zusätzlich zu entrichten sind und sich die E-Rechnungsplattform nur an Mandate richtet, die kein UO nutzen. 

 

Jetzt stellt sich noch die Frage warum macht man eine E-Rechnungsplattform, wenn man diese 

a) nicht vertreiben kann, weil es genossenschaftlich nicht erlaubt, bzw. von den Steuerberatern gewollt ist, weil diese lieber UO nehmen?

 

b) Werbung auf n-tv, WELT und sonstigen Nachrichtensendern in jedem Block schaltet und somit den Druck auf uns Steuerberater noch weiter erhöht und wir keine Antworten bekommen wo die Reise hingeht, was wann auch für Unternehmen Online gehen wird und was nicht?

 

c) eine völlig undurchsichtige Preisgestaltung fährt, die nur Fragen aufwirft und keine Planungssicherheit bietet.

(0,50 EUR pro Beleg ist keine Option für eine bezahlbare Buchführung jenseits von mehr als 50 Belegen)

 

Ich hoffe, dass hier noch mehr Licht anstatt Dunkel kommt, weil wir haben hier am Tag 3-5 Anrufe, die eine Lösung haben wollen wie es mit der E-Rechnung jetzt dann losgeht und außer einer Plattform die noch nicht läuft und einem Unternehmen Online das oft nicht geht (Ausfälle ohne Ende) haben wir nicht viel in der Hand um für die DATEV Vertrieb zu machen und für die Zukunft unserer Buchhaltungsmandate. 

 

Viele Grüße

Christian Ziegler

 

 

 

 

tax
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Hallo,

 

ich bin ganz bei @zieglerconsult 

 

Irgendwie an der Praxis vorbei...

 

 

noescher
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Hallo @zieglerconsult 

"sich die E-Rechnungsplattform nur an Mandate richtet, die kein UO nutzen. "

 

Ich sehe das anders.

Die DATEV schafft mit der Einrichtung der E-Rechnungsplattform bereits jetzt Fakten mit Blick in die Zukunft.

Die Plattform wird notwendig werden für die Erfüllung der VIDA-Vorgaben

E-Mail ist ein sehr schlechtes Übermittlungsmedium für Rechnungen, ich gehe davon aus, dass im Zuge der Einführung der E-Rechnung eine hohe SPAM- und Betrugsversuchswelle starten wird, da die E-Mail-Empfänger verunsichert sind, was jetzt mit den E-Rechnungen ist.

 

Wäre die Nutzung von Plattformen verpflichtend (dann wohl eine staatliche Plattform), wäre die Rechnungsübermittlung einfach und automatisiert. Siehe Italien. Aber wird in Deutschland wohl nicht vor 2030 oder später kommen.

 

Ich stelle mir die Endstufe so vor

1. Mandant ist auf der Plattform registriert

2. Rechnungen gehen in die Plattform ein, werden dort validert und automatisch in DUO weitergeleitet bzw. Ausgangsrechnungen werden von der Software über die Plattform verschickt.

3. Mandant prüft mit Belegfreigabe die Eingangsrechnungen (Inhaltskontrolle, Absenderkontrolle, usw.) und gibt die Rechnungen frei

4. Belege werden in DUO dann per automatisierten Zahlungsvorschlag für die Zahlung vorbereitet und können in der Fibu (automatisiert oder auch nicht) gebucht werden.

(Großmandanten nutzen eigene ERP-Systeme, womöglich können diese aber über API an die Plattform angebunden werden)

Die menschlichen Eingriffe werden reduziert, die gesetzlichen bzw. verwaltungstechnischen Vorgaben von der Technik erfüllt.

 

Ein kleiner Mandant, für den § 22 UStG und die GOBD nachrangig sind, (siehe BMF GOBD < 25.000 € Umsatz und EÜR) kann ggf. auf DUO verzichten, und kann auch auf Punkt 1 verzichten, muss dann die E-Rechnungen aber selbst validieren (E-Rechnungen dann per E-Mail oder Download)

 

Die Plattform ersetzt DUO nicht sondern erweitert DUO um eine Empfangs- und Versandschnittstelle und eine voll automatische Validierung der E-Rechnung.

 

Ich sehe die Plattform angesichts der Empfangs- und Versandschnittstelle als strategisch zwingend, da die DATEV, und damit dann alle Berater mit DATEV-Software, ohne diese Plattform vom digitalen Rechnungsverkehr abgeschnitten werden könnten. Nicht jetzt, aber in einigen Jahren (VIDA ab 2030!)

 

Aktuell macht die Plattform noch wenig Sinn, ich unterstelle dass im Jahr 2025 kaum E-Rechnungen von KMU über PEPPOL-Netzwerke, usw. verschickt werden. Wird aber der digitale Prozess analysiert, wird man feststellen, dass der automatisierte Versand und Empfang effektiver ist.  

eRechnung und Peppol: Ein Überblick

 

Was ist betriebswirtschaftlich sinnvoller - die manuelle Validierung der eingegangenen E-Rechnung durch einen Mitarbeiter beim Mandanten oder die automatisierte Validierung durch die Software für ein bestimmtes Entgelt?

Aus meiner Sicht ist die Antwort hier eindeutig.

Ob der Preis der DATEV für die Rechnungsprüfung ok ist oder evtl. zu hoch gegriffen wird, ist ein anderes Thema.

 

Und dass Belege online derzeit mit XRechnungen nicht umgehen kann und auch mit ZUGFeRD-Rechnungen in der aktuellsten Version anscheinend noch Probleme hat, sollte umgehend behoben werden, da stimme ich sofort zu.

 

Ich empfehle betroffenen Mandanten derzeit:

a) DUO als Belegarchiv, wenn wir die Fibu machen

b) für die Rechnungsschreibung alles außer AWnext

c) Schnittstellen vom Rechnungsschreibungsprogramm zu DUO zur Übertragung der Ausgangsrechnungen ins Archiv

d) Plattformregistrierung gerne, muss aber noch nicht sein

e) Nachrüstung der IT-Sicherheit bezüglich E-Mail

f) eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen (nicht wg. Upload Online, sondern wg. SPAM/IT-Sicherheit)

g) Grundlegende Prozessüberlegungen anzustellen, ob ein Einsatz von ERP-Software Sinn macht. 
Der Mandant hat Zeit, nur die Punkte a), e) und f) sind zeitkritisch, für alles andere hat der Mandant zwei Jahre Zeit. Sollte aber bereits jetzt anfangen, da Ende 2026 und Ende 2027 vermutlich kein Berater/Softwareunternehmer Zeit haben wird.

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
jjunker
Allwissender
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@Franziska_Riedel-Mann ...beim Mandanten für effiziente.....

 

Haben Sie mitbekommen was gestern wieder los war? --> Effizient geht irgendwie anders- *Off Topic Ende*

 

@zieglerconsult Wir empfehlen allen Mandanten auf Zugferd zu setzen und auch bei Ihren Lieferanten Zugferd anzufordern. --> Ja schützt nicht davor eine .xml  Rechnung zu bekommen.  Man kann als Kanzlei oder viel mehr als große Genossenschaft aber schon mitwirken an dem was sich durchsetzen wird.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
VerenaWied
Fortgeschrittener
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Bitte bedenken: 25 Belege sind frei, danach erst zahlt man die 0,50 EUR pro Beleg.

 

Meine Überlegung war, dass wir XRechnungen an das Postfach weiterleiten und dann an DUO übergeben lassen, weil der automatische Upload von XRechnungen per Upload-Mail ja (noch?!) nicht funktioniert. Wobei ich persönlich gerade noch in Frage stelle, wie viele unserer Kreditoren tatsächlich XRechnungen schreiben werden. 

 

Ansonsten lohnt es sich - bis das E-Rechnungspostfach tatsächlich ab 2028 auch die Daten an das Finanzamt automatisiert übermitteln soll ODER Netzwerke wie TRAFFIQX oder PEPPOL benötigt werden - m.E.n nicht. Es ist ja nicht Mal ein "dauerhaftes Archiv".

 

Unsere Mandanten berate ich auf DUO. 

 

 

KonComm
Einsteiger
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Ich empfehle betroffenen Mandanten derzeit:

a) DUO als Belegarchiv, wenn wir die Fibu machen


Dem Mandanten muss aber sehr klar gemacht werden, dass er trotzdem für die GoBD-konforme Aufbewahrung verantwortlich ist.

 

 

zieglerconsult
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@noescher  schrieb:

Hallo @zieglerconsult 

"sich die E-Rechnungsplattform nur an Mandate richtet, die kein UO nutzen. "

 

Ich sehe das anders.

Die DATEV schafft mit der Einrichtung der E-Rechnungsplattform bereits jetzt Fakten mit Blick in die Zukunft.

Die Plattform wird notwendig werden für die Erfüllung der VIDA-Vorgaben

E-Mail ist ein sehr schlechtes Übermittlungsmedium für Rechnungen, ich gehe davon aus, dass im Zuge der Einführung der E-Rechnung eine hohe SPAM- und Betrugsversuchswelle starten wird, da die E-Mail-Empfänger verunsichert sind, was jetzt mit den E-Rechnungen ist.

 

Da geb ich Ihnen natürlich recht. E-Mail ist als Medium hier falsch. Mit verlaub, was später über diese Austauschzentren laufen soll wissen wir heute noch nicht, wie das geht und wie es technisch geht wissen wir nicht. Viele Mandanten werden dies auch nicht über die E-Rechnungsplattform lösen sondern eher über ihre eigene Warenwirtschaft primär da der Warenzugang eingebucht werden soll. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass große Mandante das nutzen werden, da andere Infrasturktur vorhanden ist.

 

Wäre die Nutzung von Plattformen verpflichtend (dann wohl eine staatliche Plattform), wäre die Rechnungsübermittlung einfach und automatisiert. Siehe Italien. Aber wird in Deutschland wohl nicht vor 2030 oder später kommen.

 

Wahrscheinlich wäre das sogar besser als zich Köche, wobei jeder seinen eigenen Brei kocht. Egal ob diese Lexware, DATEV, SevDesk oder sonstwie heißen werden.

 

Ich stelle mir die Endstufe so vor

1. Mandant ist auf der Plattform registriert

2. Rechnungen gehen in die Plattform ein, werden dort validert und automatisch in DUO weitergeleitet bzw. Ausgangsrechnungen werden von der Software über die Plattform verschickt.

3. Mandant prüft mit Belegfreigabe die Eingangsrechnungen (Inhaltskontrolle, Absenderkontrolle, usw.) und gibt die Rechnungen frei

4. Belege werden in DUO dann per automatisierten Zahlungsvorschlag für die Zahlung vorbereitet und können in der Fibu (automatisiert oder auch nicht) gebucht werden.

(Großmandanten nutzen eigene ERP-Systeme, womöglich können diese aber über API an die Plattform angebunden werden)

Die menschlichen Eingriffe werden reduziert, die gesetzlichen bzw. verwaltungstechnischen Vorgaben von der Technik erfüllt.

 

Aufgrund der logischen Abfolge glaube ich nicht, dass der Belegprozess erst über DATEV Systeme läuft bevor eine Eingangskontrolle der Rechnungen über die Warenwirtschaft erfolgt. Somit wäre es das ! Achtung Wortwitz ! ZUGFerd von hinten aufgezäumt. Das später wieder zurückzuspielen, mit Gutschriften und Korrekturen macht für mich keinen Schuh oder Workflow daraus. 

 

Ein kleiner Mandant, für den § 22 UStG und die GOBD nachrangig sind, (siehe BMF GOBD < 25.000 € Umsatz und EÜR) kann ggf. auf DUO verzichten, und kann auch auf Punkt 1 verzichten, muss dann die E-Rechnungen aber selbst validieren (E-Rechnungen dann per E-Mail oder Download)

 

Das wäre dann die einzig denkbare Zielgruppe...

 

Die Plattform ersetzt DUO nicht sondern erweitert DUO um eine Empfangs- und Versandschnittstelle und eine voll automatische Validierung der E-Rechnung.

 

Ich sehe die Plattform angesichts der Empfangs- und Versandschnittstelle als strategisch zwingend, da die DATEV, und damit dann alle Berater mit DATEV-Software, ohne diese Plattform vom digitalen Rechnungsverkehr abgeschnitten werden könnten. Nicht jetzt, aber in einigen Jahren (VIDA ab 2030!)

 

Aktuell macht die Plattform noch wenig Sinn, ich unterstelle dass im Jahr 2025 kaum E-Rechnungen von KMU über PEPPOL-Netzwerke, usw. verschickt werden. Wird aber der digitale Prozess analysiert, wird man feststellen, dass der automatisierte Versand und Empfang effektiver ist.  

eRechnung und Peppol: Ein Überblick

 

Was ist betriebswirtschaftlich sinnvoller - die manuelle Validierung der eingegangenen E-Rechnung durch einen Mitarbeiter beim Mandanten oder die automatisierte Validierung durch die Software für ein bestimmtes Entgelt?

Aus meiner Sicht ist die Antwort hier eindeutig.

Ob der Preis der DATEV für die Rechnungsprüfung ok ist oder evtl. zu hoch gegriffen wird, ist ein anderes Thema.

 

Und dass Belege online derzeit mit XRechnungen nicht umgehen kann und auch mit ZUGFeRD-Rechnungen in der aktuellsten Version anscheinend noch Probleme hat, sollte umgehend behoben werden, da stimme ich sofort zu.

 

Langfristig müssen beide Formate ohne Wenn-und-Aber sofort erkannt, umgewandelt und bereitstehen, sonst hätte man sich auf ein Format einigen müssen, was jetzt nicht die Schuld der DATEV war. Die Mehrwerte einzelne positionen aus einer E-Rechnung buchen zu können sind interessant (Aufteilung usw.) die Umsetzung muss hier zeigen ob es ein  Mehrwert wird oder nicht. Ne PDF Rechnung beizulegen ist das Einzige was uns überleben lassen wird. Das ist aber kein Feature. 

 


 

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zieglerconsult
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Dem Mandanten muss aber sehr klar gemacht werden, dass er trotzdem für die GoBD-konforme Aufbewahrung verantwortlich ist.

 

 


Das kann er aber auch durch eigene Maßnahmen erreichen wie ein Revisionssicheres E-Mail-Archiv oder andere Dienstleister. Das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht den Preis. Sollten die Belege an Unternehmen Online übergeben worden sein, wäre es meiner Meinung nach sogar doppelt. E-Rechnungsplattform -> bezahlt, Speichgebühren für Unternehmen Online -> bezahlt über Kanzlei. Also wer speichert dann was und ist für was verantwortlich? Stellt sich die Frage warum E-Rechnungsplattform - als Empfangsplattform vielleichtn Speichermedium für kleine vielleicht, aber das wars dann auch schon - dass alles danach auch archiviert wird über UO wird glaub ich gerade ein bisschen vergessen.

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sdoering
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Soweit ich weiß wird auf der Plattform nach 30 Tagen gelöscht, also nicht mal für kleinere Mandanten als Speicher geeignet.

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KonComm
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Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Mandant letzendlich für die GoBD-konforme Aufbewahrung zuständig ist.

Und wie @sdoering schon schrieb, die Plattform ist dafür (noch?) nicht gemacht.

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sdoering
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Bei der Info die ich im Kopf habe klang es nicht nach geplanter Speicherlösung für die Zukunft.
Sondern Weitergabe an DUO zur Speicherung.

Man kann also nicht einmal das als Selling Point herbeireden.

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
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Guten Morgen @sdoering,

Die E-Rechnungsplattform ist kein Speicher, sondern der digitale Briefkasten für den Empfang der E-Rechnungen. Für die revisionssichere Archivierung empfehlen wir DATEV Belege online, da damit der digitale Prozess zur Fibu optimal ungesetzt ist.

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
Digitale Kollaboration | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
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Guten Morgen @noescher,

vielen Dank für ihre ausführliche Beschreibung. Ich stimme ihnen in allen Punkten zu.

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
Digitale Kollaboration | DATEV eG
zieglerconsult
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Und was ist dann der Mehrwert zu einem einfachen Email-Postfach das der Mandant selbst betreiben kann? Selbst revisionssicher archivieren kann? Die Anlagen per Email an sein Unternehmen Online weiterleiten kann? 

Ist es dann einzig die Option wenn später der Austausch über die Unternehmens ID  läuft, dass es dann dort ankommt? 

Ich hoffe doch mal dass es später in Unternehmen Online ohne weiteres zutun erscheint was die einzig praktische Endlösung wäre. Wenn kein Speicherplatz angeboten wird was ich bisher vermutet hatte - danke für die Info - ist es ein aufgemotztes Email-Fach mit Datev Connect - Puhhh dafür dann 0,50 Cent pro Mail zu nehmen finde ich persönlich sportlich egal wieviel Freikontingent kommt oder nicht. 


Gut das muss jetzt jeder selbst entscheiden. Dann lieber gleich den Mandanten zwecks Mehrwert an UO gewöhnen und über seine eigene Mail befüttern.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
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Guten Morgen @zieglerconsult ,

die DATEV E-Rechnungsplattform mit dem E-Rechnungspostfach ist ein Angebot, mit dem ein Unternehmer die revisionssichere Archivierung in Belege online (Unternehmen online)  und den digitalen Prozess Richtung Fibu mit folgenden Mehrwerten ergänzen kann:

 

  • Einfacher Empfang von E-Rechnungen (EN16931) und sonstigen Rechnungen (PDF)
  • Empfang per TRAFFIQX- oder Peppol-Netzwerk
  • Überblick über alle empfangenen Rechnungen im Posteingang
  • Sicherer & virenfreier Empfang
  • Validieren (Hinweis) und Visualisieren von E-Rechnungen
  • Manueller Download
  • Verbindung zu DATEV Unternehmen online

 

Ein Unternehmer kann sich alternativ auch selbst um den Empfang, Validierung und Visualisierung und das Weiterleiten a) in ein revisionssicheres Archiv und b) Richtung Fibu kümmern.  

 

Ein gut organsiertes Unternehmen mit einem sauberen digitalen Prozess bekommt das auch ohne die DATEV E-Rechnungsplattform hin, da bin ich mir sicher. 

 

 

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
Digitale Kollaboration | DATEV eG
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zieglerconsult
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Das ist richtig. Bislang ging ich davon aus dass eine Archiv oder Speicherlösung hier inbegriffen ist. Folglich ist es keine hinreichende Komplett Lösung die UO ersetzen könnte.

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Riedel-Mann
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Hallo @zieglerconsult ,

 

jetzt verstehe ich den Hintergrund ihrer Fragen.

 

Die DATEV E-Rechnungsplattform mit dem E-Rechnungspostfach ersetzt nicht DATEV Unternehmen online sondern ergänzt.

 

Ich danke Ihnen für ihre Ausdauer. So sind wir jetzt doch noch auf den Punkt gekommen 😃.

 

🎅

Freundliche Grüße Franziska Riedel-Mann
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letzte Antwort am 06.12.2024 08:02:52 von Franziska_Riedel-Mann
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