Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen zum modernisierten Kassenbuch.
1. Anzeige der Belegtexte:
Zu dieser Funktion haben wir zwischenzeitlich mehrfach Wünsche erhalten. Die Auswahl der Belegtexte bei der Erfassung wird in Zukunft scrollbar sein. Das hat die Auswirkung, dass 250 Belegtexte statt 10 angezeigt werden. Einen Übergabetermin hierfür können wir noch nicht nennen.
2. Kassenbewegungen nicht in der Erfassung:
Dadurch, dass die Erfassungsmaske für die Erfassung mit und ohne Belegbild identisch ist (Vereinheitlichung der Ansicht, um redundanten Programmieraufwand durch doppelte Pflege zu vermeiden), ist es platztechnisch nicht möglich, alle Kassenbewegungen in der Erfassung anzuzeigen. Im blauen Kassenbuch war dies in der Erfassunsmaske bei der Erfassung vom Belegbild ebenfalls nicht implementiert.
Den zuletzt erfassten Kassensatz sieht man in der Erfassung oben rechts.
3. Kassenbuch Druck im PDF-Format:
Diese Funktion wurde zwischenzeitlich mehrfach nachgefragt. Der PDF-Ausdruck wird wieder kommen, wir können allerdings noch keinen konkreten Umsetzungstermin kommunizieren.
4. Sortierung in der Übersicht der Kassenbewegung:
Wir prüfen, in wie weit das umgesetzt werden kann.
5. Tagessaldo fehlt in der Übersicht der Kassenbewegungen:
Auf diese Funktion wurde zur Verschlankung bzw. für die zukünftige Lauffähigkeit auf mobilen Endgeräten verzichtet. Weder im Benutzerlabor noch in der Pilotierung wurde zurückgemeldet, dass diese Funktion genau an dieser Stelle benötigt wird.
Den Tagessaldo kann man sich über den Erfassungsbericht ausgeben lassen.
Eine Übersicht der Neuerungen finden Sie in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071488
Viele Grüße
Silvija Radicek
Die Frage ist i.d.Z. ob dies überhaupt den GoBD entspricht, wenn eine festgeschriebene Kasse exportiert wird und dann wieder beliebig geändert werden kann, bevor ein Ausdruck vorgenommen wird, welcher rechtlich zwingend ist !
Geht es da nur mir so? Das ist doch weit problematischer, als die kosmetische Ebene, oder nicht?
Das ist doch ein schlechter Scherz !
p.s.: Jetzt habe ich im Moment noch die Stellungnahme ín vorigem Beitrag gelesen. Die Ausgabe des Kassensaldos war in der Pilotierung nicht gewünscht bzw. auf mobiles nicht interessant und kann ihn in der Auswertung anschauen ??? Ein Kassensaldo muss immer präsent sein !
"Den Tagessaldo kann man sich über den Erfassungsbericht ausgeben lassen"... piep, piep, piep
Jetzt wäre der Punkt gekommen, dass ich unsachlich werden würde und schließe meinen Beitrag.
Hatte letztens einer Mandantin ein Kassenbuch für 20 € empfohlen, welches alles kann, was man braucht und was offensichtlich bei DATEV nur zu Ärger führt.
Ohje.... Ich hoffe, die DATEV bekommt hier die Kurve.
Hallo,
wie kann man den die alte Kassenwelt auf die neue Kassenwelt umstellen? Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Umstellung wird beschrieben in Dok.-Nr.: 1001434
Hallo,
das ist, mit entsprechenden Rechten, in der Belegweseninfo möglich. Weitere Infos finden Sie hier:
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
habe es so gemacht. Bei einem Mandaten hat es allerdings nicht geklappt, da wohl Belege noch bereitgestellt werden müssten. Es sind aber keine Belege da, die bereitgestellt werden müssten. Woran kann es liegen? Haben Sie eine Idee?
Vielen Dank!
Hallo,
meinen Sie Belege oder Belegsätze? Vielleicht hilft Ihnen Punkt 3.3.2 im oben genannten Dokument weiter.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
bei uns sind auch fast alle Mandanten nicht bereit zur Umstellung, obwohl alle Buchungssätze festgeschrieben bereitgestellt sind. Ich habe es dann mit einem Mandanten folgendes exemplarisch ausprobiert:
1.Der Mandant hat einen weiteren Buchungssatz erfasst
2.Danach hat er diesen festgeschrieben und bereitgestellt
3.Ich konnte dann unmittelbar diesen Mandanten auch für das modernisierte Kassenbuch umstellen.
Anscheinend darf der Mandant in der Zeit nichts machen in seinem Kassenbuch sonst blockiert er die Umstellung auf das neue Kassenbuch?!...
Gruß, Lars Peters
Hallo Frau Radicek,
danke für ihre Antwort. Das die Kassenbewegungen in der Erfassung fehlen, scheint aber so wie ich das einschätze das Hauptproblem für alle Mandanten zu sein (die Praxismeinungen dürfen nicht unterschätzt werden!). Hier wäre doch zu überlegen den Anwendern zu helfen und zumindest mehr als den letzten Eintrag anzeigen zu lassen. Unsere Mandanten nutzen zudem für die Kassenführung nicht das Belegscannen, daher ist die Anzeige des Belegs nicht so spannend. Wenn dieses schon aufgrund von Programmieraufwand nicht doppelt gepflegt werden kann, dann sollte es zumindest beim Erfassen möglich sein, sich mehrere Kassenbewegungen anzeigen zu lassen.
Gruß, Lars Peters
Hallo Herr Peters,
bei einem konnte ich es umstellen, bei dem anderem geht es nach wie vor nicht...
MfG
Hallo Frau Koehl,
ich habe auch zwei Kassen gleichzeitig umgestellt, die eine war direkt umgestellt, bei der anderen hat es etwas Zeit gebraucht bis diese umgestellt war. Wenn Sie die Umstellung angestoßen haben heißt es vermutlich einfach erst mal abwarten und Tee trinken, dass die Daten im Hintergrund umgeswitcht werden.
Viele Grüße
Marc Brost
Hallo Deus Ex,
wo genau steht , dass ich ein Kassenbuch immer ausdrucken muss? Ich kann die Fundstelle gerade nicht finden.
Hallo Herr Brost,
ich bekomme immer noch diese Meldung:
Obwohl alles festgeschrieben und bereitgestellt ist.
ja gut, damit wäre ja schon mal klar dass er noch nicht aktiviert ist, ich sprach davon wenn er aktiviert wurde aber noch die blaue Oberfläche hat anstatt der grünen.
Haben Sie die Kassenumsätze mal in der Buchhaltung abgerufen? oder eventuell gibt es noch nachträgliche Buchungen in älteren Wirtschaftsjahren, wo der Mandant versehentlich etwas erfasst hat
Hallo,
wir haben mit der Freigabe des modernisierten Kassenbuchs eine neue Organisationsanweisung Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001298 erstellt. Diese beinhaltet eine Empfehlung, wie mit dem Kassenbuch online eine Kasse ordnungsmäßig geführt werden kann. Bei Einhaltung der oben genannten Organisationsanweisung ist ein Papierausdruck der Kassenbewegungen nicht erforderlich.
Viele Grüße
Silvija Radicek
Hallo,
wir haben heute Ergänzungen in Kapitel "3.3 Mandantenbestand kann nicht aktiviert werden" Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001434 veröffentlicht. Bitte versuchen Sie es damit nochmal. Und wie von Herr Peters oben richtig vermutet, darf der Mandant zum Umstellungszeitpunkt nicht im Kassenbuch aktiv sein.
Viel Erfolg und viele Grüße
Silvija Radicek
In der Orga-Anweisung zum neuen Kassenbuch Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001298 steht ja, dass kein neues Kassenbuch ohne Minusprüfung angelegt werden kann.
Nun haben wir bisher auch unsere Bankumsätze über ein Kassenbuch (Bankbuch) kontiert, Buchungen gesplittet und mit Belegen versehen.
Ohne Minusprüfung ist das auch kein Problem.
Mit dem Produkt Belege/Bank ist ja keine Kontierung durch den Anwender möglich.
Gehen wir jetzt 2019 wieder einen Schritt rückwärts ?
Hallo Herr Valentin,
im Bearbeitungstyp „Erweitert“ können Sie Belege aufteilen und kontieren.
Eigentlich ist das Kontieren in Belege online für die Rechnungsbücher gedacht, aber auch hier können Sie wie beim alten Kassenbuch ein Bankbuch daraus machen. Einen fortlaufenden Saldo gibt es allerdings nicht.
Beste Grüße
Ach Sie müssen nur alle bisher erfassten Jahre durchschauen, nicht nur das aktuelle Wirtschaftsjahr...
Ich hatte einen Mandanten der seit 2009 Kasse über UO führt und in 2010 war eine noch nicht bereitgestellte Buchung (bitte jetzt mal aussen vor lassen, was das sonst noch für Konsequenzen haben könnte) - die Umstellung war damit nicht möglich...
Der PDF Kassenbericht wird von den Mandanten schon gewünscht - alleine zur eigenen Kontrolle schon. Das Vorgehen über einen Excel-Export ist umständlich, fehleranfällig und für einige auch nicht wirklich handhabbar.
Hallo Herr Valentin,
wofür genau benötigt man denn 2019 ein Bankbuch? Wenn Sie Buchungen kontieren und splitten wollen können sie dies in Kanzlei-Rechnungswesen vornehmen. Bankbuchungen mit Belegen versehen können sie ja auch schon über "Kontoumsätze prüfen". Wie Herr Meyer schon geschrieben hatte ist ein Kontieren der Belege möglich, jedoch nicht in der Bearbeitungsform "Standard" sondern "Erweitert"...
Eine weitere im Modernisierten Kassenbuch fehlende Funktion ist die Möglichkeit, Belege über 0,00 € zu erfassen. Im alten Kassenbuch ging das.
Hintergrund:
Auf dem Tages-Z-Bon eines Gastronomie-Betriebs stehen Erlöse verschiedener Warengruppen, die über verschiedene Zahlarten generiert wurden. Per Kartenzahlung eingenommenes Trinkgeld wird Bar wieder entnommen.
Da eine Teilbuchung "Kasse an Kasse" auch im alten Kassenbuch nicht möglich war, habe ich mit einer zweiten "Verrechnungskasse" gearbeitet, in die die Erlöse als Einnahmen flossen und aus der Bareinnahmen an die richtige Kasse entnommen wurden und genauso die Kartenzahlungen an das entsprechende Forderungskonto.
Da die Summe der Entnahmen und Einnahmen pro Beleg Null ist, kann ich das jetzt nicht mehr speichern.
Mir fehlen ehrlich gesagt auch viele Dinge, die im ursprünglichen Kassenbuch möglich waren.
-Brutto/Netto-Umrechner (StrG+Shift+R) fehlt
-Im Rahmen der Aufteilung eines Beleges sind keine steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze gleichzeitig möglich. Wenn man z.B. Netto angibt ist die Eingabe des Steuersatzes von 0,00% nicht möglich. Ist z.B. wichtig, wenn ich nur die Nettobeträge der Einzelleistungen habe, und nur eine Gesamtsumme der USt.
Schade, somit muss ich vieles was bisher problemlos lief, beim Mandanten wieder umstellen
Hallo Herr Junker,
auch im alten Kassenbuch konnten keine Einzelsätze über 0,00€ erfasst werden. Die Aufteilungsfunktion kam erst im modernisierten Kassenbuch hinzu.
Zur Erfassung (analog dem alten Kassenbuch) empfehlen wir Ihnen weiterhin die Erfassung der Einzelsätze. Wenn Sie den selben Beleg mehreren Buchungen zuordnen möchten, können Sie diesen in der Übersicht der Kassenbewegungen nachträglich zuordnen.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Hallo Herr Schiffler,
es ist richtig, dass die Erfassung eines Steuersatzes von 0% nicht möglich ist. In diesem Punkte beoachten wir aktuell die Anwenderrückmeldungen.
Alternativ können Sie das Feld in diesem Fall leer lassen oder die Information über das Feld Nachricht an die Kanzlei weitergeben.
Bitte denkten Sie daran, dass der in Feld Steuer erfasste Steuersatz ausschließlich als Information am Beleg ins Rechnungswesen-Programm weitergegeben wird. Direkt in die Buchung werden lediglich die BU-Schlüssel mitgegeben, die Sie zum jeweiligen Belegtext abspeichern können.
Tipp: Sie können das Feld BU auch zusätzlich in die Erfassungszeile einblenden und bei der Erfassung direkt mit befüllen.
Welche Felder ans Rechnungswesen weitergegeben werden, finden Sie im Dokument 1001408.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Ergänzung 07.09.2018
Wie von Herrn Ehlers richtig bemerkt, hatte ich einen Weg ins Rechnungswesen "unterschlagen":
Über die Lerndatei können die Inhalte des Feldes Steuer im Buchen elektronischer Belege in Rechnungswesen zu fertigen Buchungssätzen ergänzt werden.
Und noch eine gute Nachricht: Wir arbeiten bereits daran, dass auch steuerfreie Umsätze im Kassenbuch online wieder sauber erfasst werden können.
Viele Grüße
Stefanie Herold
Hallo Frau Herold,
im alten Kassenbuch konnte ich die Belege aufteilen und der Restbetrag konnte auch 0,00 sein.
Die mir empfohlene Erfassung funktioniert zwar, ich brauche wegen mehrerer Unzulänglichkeiten aber je Z-Bon mindestens die 3-fache Zeit:
1.) Bei jedem Einzelsatz (ca. 10-15 je Beleg) muss ich wieder das Belegdatum und die Belegnummer eingeben, weil die Maske nicht mit dem letzten Eintrag vorbelegt ist.
2.) Beim Zuordnen der Belege in der Kassenbewegungen-Übersicht gibt es keinen Tooltip mit dem Dateinamen, wie in der alten Erfassung. Da alle Belege ähnlich aussehen, aber der Text nicht lesbar ist, ermittle ich die Reihenfolge jetzt vorher bei 300%-Zoom und schreibe sie auf einen Zettel. (PDF-Datei, es liegt nicht am Scan!)
3.) Um zu überprüfen, dass ich keinen Eingabefehler hatte, muss ich den alten Kassenstand notieren und überprüfen, dass der neue identisch ist, da es keine Anzeige des Restbetrags mehr gibt.
Der empfohlene Weg ist damit bestenfalls eine Übergangslösung.
Viele Grüße,
L. Junker
Bitte denkten Sie daran, dass der in Feld Steuer erfasste Steuersatz ausschließlich als Information am Beleg ins Rechnungswesen-Programm weitergegeben wird. Direkt in die Buchung werden lediglich die BU-Schlüssel mitgegeben, die Sie zum jeweiligen Belegtext abspeichern können.
Diese Aussage ist leider nicht richtig. Der Steuersatz wird in Rechnungswesen für die Buchungsvorschläge ausgewertet. Stichwort Lerndatei.
Hallo Herr Ehlers,
stimmt - da haben Sie völlig Recht.
Den Weg über die Lerndatei hatte bei meiner Antwort irgendwie verdrängt 😉
Vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich ergänze meine Antwort oben entsrprechend.
Und noch eine gute Nachricht: Wir arbeiten bereits daran, dass auch steuerfreie Umsätze im Kassenbuch online wieder sauber erfasst werden können.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Stefanie Herold
Hallo Frau Herold,
zu Ihrer Bitte bzgl. des Z-Bon-Inhalts:
da stehen zum Beispiel zu 10 Warengruppen je 100,- € Umsatz, weiterhin 50,- € verkaufte Gutscheine, 50,- € Trinkgeld per Kartenzahlung und 7,- € Auslagen (für Zigarettengeld). Auf der Soll-Seite wären dann 507,- € Barumsatz, 100,- gegen spätere Rechnungsstellung, 100,- € per Gutschein bezahlt und 400,- € per Karte bezahlt (Forderung gegen Abrechnungsunternehmen).
Das wären damit im Soll und Haben jeweils 1.107,- € und 17 Einzel-Buchungen in der Verrechnungskasse 1370 01. (bzw. 16, wenn ich den später in Rechnung zu stellenden Betrag so lange auf der Verrechnungskasse belasse.)
Viele Grüße,
L. Junker
Guten Tag,
könnte mir jemand bitte verraten, wo ich einen Belegtext aus der Belegtextliste ,-) löschen kann?
Viele Grüße
Petra
hat sich schon erledigt......ich habe es gefunden. Ziemlich versteckt.
Kassenübersicht ----> dann oben rechts auf Einstellungen.