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E-Rechnung mit Peppol ins Ausland

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letzte Antwort am 02.06.2026 17:47:49 von thomaero
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AlexanderL
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Moin!

 

Wir müssen Rechnungen schreiben an verschiedene Stadtverwaltungen in Schweden und Belgien, diese bestehen strikt darauf, dass die Rechnungen via Peppol bereitgestellt werden.

 

Da dies in DATEV Auftragswesen next (noch?) nicht möglich ist, habe ich die DATEV E-Rechnungsplattform dazu gebucht und wir sind damit auch auf Peppol registriert.

 

Nun mein Problem: Beim Erstellen der Rechnung, in Schritt 2 von 5, gebe ich die Peppol-ID des jeweiligen Empfängers ein, DATEV gibt darauf eine rote Fehlermeldung heraus: "Die Peppol-ID des Käufers ist ungültig. Geben Sie eine gültige Peppol-ID ein."

 

Die Peppol-ID ist definitiv korrekt. Ich habe sie direkt von den jeweiligen Rechnungsempfängern und ich habe sie auch in der Peppol Directory verifiziert.

 

Der DATEV-Support konnte mir keine Lösung anbieten und hat mich lediglich an diese Community verwiesen.

 

Danke für Eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Lina_Dzaiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
598 Mal angesehen

Hallo @AlexanderL

 

nutzen Sie bei Fragen zu der E-Rechnungsplattform gerne den DATEV Service-Assistent. Dieser bietet Ihnen hierzu folgende Lösung: 

 

Sie müssen in den Unternehmensdaten Ihrer DATEV E-Rechnungsplattform Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergänzen.

 

Hintergrund: Für die Übermittlung über das Peppol-Netzwerk verlangt das System zwingend Ihre USt-IdNr. (bzw. alternativ eine IBAN), um Ihre Peppol-ID zu generieren bzw. zu verifizieren. Ist die USt-IdNr. nicht hinterlegt oder bereits bei einem anderen Peppol-Anbieter registriert, erhalten Sie die Fehlermeldung „Die Peppol-ID des Käufers ist ungültig“.

 

Vorgehen:

  1. Öffnen Sie in der E-Rechnungsplattform die Unternehmensdaten.
  2. Tragen Sie Ihre korrekte USt-IdNr. (bzw. eine alternative IBAN) ein und speichern Sie die Änderung.
  3. Die Plattform startet daraufhin die erneute Registrierung im Peppol-Netzwerk.
  4. Erstellen Sie die Rechnung erneut – die Peppol-ID-Validierung sollte jetzt erfolgreich durchlaufen.

 

Sollte Ihre USt-IdNr. bereits bei einem anderen Peppol-Anbieter aktiv sein, lassen Sie dort die Zuordnung löschen, bevor Sie die Registrierung über DATEV durchführen.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Lina Dzaiy - DATEV eG
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AlexanderL
Beginner
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Nachricht 3 von 11
572 Mal angesehen

Hallo Lina,

 

danke für das Feedback, leider hilft es mir aber nicht weiter.

 

Unsere USt.-IdNr. war korrekt hinterlegt, ebenso unsere IBAN. Wir sind nicht und waren auch nie bei einem anderen Peppol-Anbieter registriert.

 

Ich habe unsere USt.-IdNr. einmal herausgenommen und dann wieder neu eingetragen, so dass eine erneute Peppol-Registrierung stattgefunden hat, anhand des Unternehemensprotokolls sehe ich, dass unsere Peppol-ID aktualisiert wurde.

 

Ich habe eine neue Rechnung aufgemacht, aber trotzdem wird wieder derselbe Fehler ausgegeben, die Peppol-ID des Käufers wird als "ungültig" abgewiesen, sie ist aber sicher korrekt.

 

Ich bitte Sie, das Problem zu beheben. Ich kann keine Rechnung erstellen und der Empfänger besteht zwingend auf eine Peppol-Rechnung. Wir können die Leistung ohne funktionierende Peppol-Anbindung nicht fakturieren.

 

Danke.

 

Beste Grüße, Alexander Lehmann

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DATEV-Mitarbeiter
Lina_Dzaiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 11
552 Mal angesehen

Hallo @AlexanderL,

 

auf diese Rückfrage bietet der DATEV Service-Assistent folgende Antwort: 

 

Bitte prüfen Sie, ob die Peppol-Registrierung Ihres Geschäftspartners bereits über einen anderen Peppol-Anbieter erfolgt ist.

 

Hintergrund: Für jede Peppol-ID werden USt-IdNr. oder IBAN als Identifikationsmerkmal im Netzwerk verwendet. Sind diese Daten bereits bei einem anderen Anbieter registriert, kann die Plattform Ihre Eingabe nicht validieren und liefert die Meldung „ungültig“.

 

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Klären Sie mit Ihrem Rechnungsempfänger, über welchen Peppol-Anbieter seine ID vergeben wurde.
  2. Bitten Sie den Empfänger, die vorhandene Registrierung dort löschen zu lassen.
  3. Nachdem die Löschung bestätigt ist, tragen Sie die Peppol-ID erneut ein und erstellen die Rechnung noch einmal.

Danach sollte die Fehlermeldung nicht mehr auftreten.

Viele Grüße aus Nürnberg
Lina Dzaiy - DATEV eG
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cwes
Meister
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Nachricht 5 von 11
541 Mal angesehen

Werden die Empfänger ganz toll finden, wenn die User, die mit Datev arbeiten, ihnen sagen: registriert euch neu!

 

Inhalte geändert durch DATEV wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen (beleidigende Äußerungen, s. Punkt 5 Nutzungsbedingungen & Datenschutz - DATEV-Community - 7 )

 

Another job well done, Datev.

thomaero
Beginner
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Nachricht 6 von 11
449 Mal angesehen

Ich mache den Thread mal neu auf, weik ich genau das gleiche Problem habe. Ich muss E-Rechnungen an einen staatlichen belgischen Empfänger senden, die Peppol ID ist sicher richtig und wird auch im Peppol Directory so angezeigt. Trotzdem zeigt das E-Rechnungsschreibeprogramm eine Fehlermeldung an. Was kann man tun um die Rechnung zu verseenden.

 

Gibt es inzwischen eine Lösung ?

 

PS wir haben unser Unternhemen auch über DateV E-Rechnung mit für die Teilnahmen an Peppol registriert !

 

Vielen Dank 

xml
Fachmann
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Nachricht 7 von 11
396 Mal angesehen

Wir haben das selbe Problem: Rechnungen an ein Ministerium in Luxemburg. Wir bekommen von denen deren Peppol-ID. Diese entspricht aber nicht dem Format, wie DATEV E-Rechnungsplattform es will. 

Wir können nicht vom Ministerium verlangen, dass sie sich wegen uns neu registrieren.

 

Durch die E-Rechnungspflicht sind unsere Prozesse extrem verschlechtert worden und es muss viel manuell nachgearbeitet werden. Das Ministerium bietet für die Fälle, dass die peppol ID nicht akzeptiert wird, ein Plattform, wo man sich mit einem Gutscheincode (muss extra vom Rechnungsempfänger generiert werden für jede Rechnung einzeln) einloggen kann und dann die Rechnung mit allen Details abtippen muss. 

 

Rechnung an Verwaltungen in Österreich zu schreiben ist auch schrecklich. Wenn man nicht in AT registriert ist, bekommt man das AT E-Rechnungsformat nicht. Es gibt eine Ausnahmegenehmigung für diese Fälle, doch viele Behörden verweigern einem dieses, dann kommt das Geschäft nicht zustande. 

 

Und noch ein Wunsch zur DATEV E-Rechnungsplattform: Bitte ermöglicht bei der Erstellung einer E-Rechnung auch einen Leistungszeitraum, nicht nur ein Leistungsdatum. Wer hat sich so etwas ausgedacht?

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DATEV-Mitarbeiter
Fabian_Kratzer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @xml,

 

gemäß unseren aktuellen Nutzungsbedingungen ist der Versand derzeit auf Rechnungsempfänger in Deutschland begrenzt.

 

Derzeit prüfen wir, ob wir das Format Peppol-BIS-Billing unterstützen können. In den Nutzungsbedingungen sind bislang nur XRechnung und ZUGFeRD als zulässige Formate aufgeführt.

Viele Grüße aus Nürnberg
Fabian Kratzer - DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Thorsten_Jedlitzke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

eine kurze Ergänzung zum Kollegen. Aktuell können die DATEV E-Rechnungsplattform und DATEV Auftragswesen next nur Peppol-Empfänger mit folgenden Prefixen adressieren: 0002, 0007, 0009, 0037, 0060, 0088, 0096, 0097, 0106, 0130, 0135, 0142, 0151, 0183, 0184, 0190, 0191, 0192, 0193, 0194, 0195, 0196, 0198, 0199, 0200, 0201, 0202, 0203, 0204, 9901, 9906, 9907, 9910, 9913, 9914, 9915, 9918, 9919, 9920, 9922, 9923, 9924, 9925, 9926, 9927, 9928, 9929, 9930, 9931, 9932, 9933, 9934, 9935, 9936, 9937, 9938, 9939, 9940, 9941, 9942, 9943, 9944, 9945, 9946, 9947, 9948, 9949, 9950, 9951, 9952, 9953, 9955, 9956, 9957, 9958

 

Im Verlauf diesen Jahres planen wir eine Erweiterung des Empfängerkreises.

 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV E-Rechnungsplattform | DATEV eG

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cwes
Meister
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@Thorsten_Jedlitzke  schrieb:

 

eine kurze Ergänzung zum Kollegen. Aktuell können die DATEV E-Rechnungsplattform und DATEV Auftragswesen next nur Peppol-Empfänger mit folgenden Prefixen adressieren: ...

 

Im Verlauf diesen Jahres planen wir eine Erweiterung des Empfängerkreises.

 


Ich beschäftige mich gerade wieder damit. Schreibt mal, wenn Ihr Peppol könnt. Bis dahin registriere ich mich selbst und empfehle meinen Mandanten eine Registrierung bei einem Anbieter, der die Prefixes nicht einschränkt.

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thomaero
Beginner
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Tatsächlich haben wir inzwischen mit Auftragsbearbeitung next, statt mit E-Rechnung einige Rechnungen per Peppol nach Belgien mit dem Präffix 9925 versenden können.

 

Leider konnte man in E-rechnung nicht das Feld Auftragsnummer befüllen. Dies geht nur in Auftragsverarbeitung next. Hier wird aber das Datev Feld mit dem Namen Auftragsnummer nicht in der E-Rechnung in das Feld "Order Reference BT13" eingetragen, sondern in das Feld Bemerkungen geschrieben.

 

Wenn mann das Feld "Order Reference BT13"  befüllen muss (was bei unserem Auftraggeber in Belgien zwingend erforderlich ist) muss man im Feld Hinweis, Einleitungstext, Abschlusstext oder Lieferbedingung eine eigene Zeile mit dem Format: ##BT-13:IhreAuftragsnummer123## eintragen.

 

Alles in allem eine sehr unbefriedigende Lösung !

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letzte Antwort am 02.06.2026 17:47:49 von thomaero
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