Mit Überraschung habe ich festgestellt, dass in DUO/Rechnungseingang auch Dateitypen (ich nenn sie mal, keine Bilddateien) z.B. xml (XLS) hochgeladen werden können. Ging das schon immer?
Diese Dateien können unter DUO auch bearbeitet und dem Steuerberater bereitgestellt werden.
Allerdings gibt es bei der Belegbearbeitung einer xml-Datei keine sichtbare Darstellung der Datei, wozu dann das Ganze?
Bei der Bearbeitung unter Rewe fällt nicht auf, dass es sich nicht z.B. um ein pdf handelt, auch die xls-Datei wird ganz normal angezeigt.
Ich habe Zweifel, ob xls-Dateien (z.B. Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen) den GobD entsprechen und frage nach der Sinnhaftigkeit eine solchen Funktion, zumal der Steuerberater (ich) diesen, eventuellen Fehler nicht entdeckt.
Wer kann diese Funktion erklären?
Wozu kann/sollte dies in der Praxis genutzt werden (Exceldokument als Eingangsrechnung bzw. Ausgangsrechnungen).
Kann das hochladen solch ungewollter Dateitypen programmseitig unterbunden werden?
XML Dateien werden dringend gebraucht, weil in denen schon alle Belegdaten maschinenlesbar stehen: Geschäftspartner, Betrag, Währung, Konto, Rechnungsnummer, ... diese Daten übernimmt DATEV dann gleich ins DUO, sofern DUO / der Belegtransfer denn korrekt eingestellt sind. Ist das nicht der Fall, wandelt DATEV die XML in ein PDF um - warum? Keine Ahnung. Wenn, dann wäre dieser Schritt nicht sinnvoll in meinen Augen.
Und auch die Schnittstellen Rechnungs- und Buchungsdatenservices basieren für den Anwender unsichtbar auf XML. Auch hier sprechen Vorsysteme wie lexOffice / sevDesk und Co. per XML mit DATEV, sodass die Daten maschinenlesbar importiert werden können. OCR braucht man dann keine mehr.
Warum aber docx und Co. drin sind? Keine Ahnung. Man kann DUO ja auch als Dateiaustauschplattform missbrauchen.
Was hat der Anwender von einer noch so auslesbaren xml-Datei (edit wir reden von xls), wenn die Inhalte bei der Belegbearbeitung nicht angezeigt werden?
Ich kann nicht erkennen, dass die Datei in pdf umgewandelt wird, sie bleibt als xls (natürlich auch ohne Vorschaubild) stumpf in der Belegablage.
So sieht das dann aus:
Und so in der Belegübersicht - Nährwert = 0. Oder liegt das nur am Browser via SmartIT (ich hoffe nicht)?
@Neu_hier schrieb:
Was hat der Anwender von einer noch so auslesbaren xml-Datei, wenn die Inhalte bei der Belegbearbeitung nicht angezeigt werden?
Dann hat man diese XML falsch in DUO hochgeladen bzw. DUO nicht gesagt: das ist eine XML und dann behandelt DUO die XML Datei so, als wenn es eine stumpf dumme PDF wäre.
Und XML ≠ XLS - reden wir hier von den gleichen Dateitypen? 😂 Bin mir gerade nicht wirklich sicher.
Sorry - XLS (Excel)! Wie kann man das falsch hochladen, wenn DUO das hochladen unterstützt? Wie kann man DUO hier etwa "sagen". Die Datei wird einfach per drag & drop rübergezogen...
Hallo Daniel,
Man kann DUO ja auch als Dateiaustauschplattform missbrauchen.
interessant!
Könnte man einem Mandanten darüber dann auch eine XML-Datei mit den Gehältern zur Verfügung stellen, sofern der Mandant die Datei mit einer anderen Finanzsoftware an seine Bank übertragen will?
Viele Grüße
Sven
Könnte man einem Mandanten darüber dann auch eine XML-Datei mit den Gehältern zur Verfügung stellen, sofern der Mandant die Datei mit einer anderen Finanzsoftware an seine Bank übertragen will?
Ja, das funktioniert. Mannesmann auch Stapel im DATEV-Format etc. über DUO austauschen.
@Neu_hier schrieb:Sorry - XLS (Excel)! Wie kann man das falsch hochladen, wenn DUO das hochladen unterstützt? Wie kann man DUO hier etwa "sagen". Die Datei wird einfach per drag & drop rübergezogen...
Die xls kann ja auch ein Buchhaltungsbeleg sein, welcher in dem Moment (Kanzlei) revisionssicher archiviert u. verbucht wird.
Vielleicht sollte man mal darstellen, warum überhaupt warum eine XLM-Datei hochgeladen wurde, Nicht, dass der "hochladende" eine Software im Einsatz hat, die XLM-Dateien erstellen kann, die man dann entsprechend im Belegtransfer nach DUO hochladen kann/könnte.
Ohne die Hintergründe zu kennen (aus welchen Gründen das nicht bekannt), kann man dazu nichts hilfreiches sagen.
DATEV stellt das ganz gut mit entsprechenden Dokumenten dar. ISWLbeleg2buchung ist ja auch nichts anderes (im Endergebnis) als Hochladen einer (wenn auch selbsterstellten XML).
Ich freue mich immer, wenn Mandanten Software einsetzen, die das schon kann. Getoppt wird es dann natürlich den Datentransfer/-service (1+2).