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Belegtransfer ohne Unternehmen online

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letzte Antwort am 23.02.2023 15:17:20 von steuerbär
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steuerbär
Fortgeschrittener
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Ich habe folgendes Problem bzw. Aufgabestellung.

 

Ein Mandant, der nicht so edv-affin ist, bräuchte künftig kein Unternehmen online mehr, weil er die Auswertungen über kanzlei.land von mir erhält.

 

Den Upload macht er bisher über den Belegtransfer. Eigentlich wäre der Belegupload über das kanzlei.land auch komfortabel möglich. Aber aus genannten Gründen möchte er - wenn möglich - am gewohnten Upload über den Belegtransfer festhalten.

 

Nun heißt es auf der Homepage von DATEV, dass Voraussetzung für den Belegtransfer ein bestehender Unternehmen online-Vertrag ist. So ganz logisch erscheint mir das nicht. Wenn er nicht selbst mit den Belegen in Unternehmen online arbeiten möchte oder seine Auswertungen darüber erhält, sollte doch eigentlich ein Vertrag für Belege online genügen, oder?

 

Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation oder weiß näheres dazu?

eliansawatzki
Meister
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Ohne Vertrag für Unternehmen online gibt es  in der Rechteverwaltung online keine Atome zum berechtigen für Belege online. Ergo können Sie ohne Vertrag für DUO keine Administration der Rechte vornehmen und somit kann der Mandant ohne Vertrag für DUO keine Belege hochladen.

nadimb
Meister
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@steuerbär  schrieb:

 

Nun heißt es auf der Homepage von DATEV, dass Voraussetzung für den Belegtransfer ein bestehender Unternehmen online-Vertrag ist. So ganz logisch erscheint mir das nicht. Wenn er nicht selbst mit den Belegen in Unternehmen online arbeiten möchte oder seine Auswertungen darüber erhält, sollte doch eigentlich ein Vertrag für Belege online genügen, oder?

 

Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation oder weiß näheres dazu?


Als Ergänzung zu @eliansawatzki:

 

es gibt schlicht keinen "Vertrag" für Belege online. Belege online im Prinzip der "Leistungsbestandteil". 

 

Das muss man ganz abstrakt verstehen:

 

DUO = Vertrag (hier liegen dann u.a. die Zugangsmedien)

Belege online = Leistung (Belegbestand, Kassenbuch, ... )

 

Daher auch zwei getrennte Rechnungspositionen!

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

olafbietz
Meister
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Kennen Sie Nextcloud? Richtig konfiguriert können Sie damit den Belegtransfer gut ersetzen. Der Belege online Bestand gehört dann zur Beraternummer der Kanzlei.

 

@andreashausmann hat dazu vor einiger Zeit auch ein Video auf Youtube veröffentlicht.

 

Grob skizziert:

- Beim Mandanten wird ein lokaler Ordner angelegt, in der er die Belege speichert.

- Die Nextcloud synchronisiert sich mit diesem Ordner. 

- Auf der Beraterseite wird der DATEV Belegtransfer eingerichtet, der die Belege aus der Nextcloud (Netzlaufwerk) abholt und in Belege online transferiert. 

metalposaunist
Unerreicht
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Oder man macht das einfach mit kanzlei.land oder 5F Software oder, oder, oder … wenn den Mandanten heute schon mehr als E-Mail anbieten will 🤓.

 

Danke Jungs und Mädels für die schnelle fundierte Aufklärung 👍!

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
steuerbär
Fortgeschrittener
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Ich wurde von DATEV bzw. dem Roboter der Community aufgefordert, eine Lösung zu akzeptieren.

 

Da würde ich mir deutlich leichter tun, wenn die DATEV auch einmal kurz Stellung bezogen hätte ...

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letzte Antwort am 23.02.2023 15:17:20 von steuerbär
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