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Belegfreigabe online maschinenlesbarer Teil E-Rechnung

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letzte Antwort am 09.02.2025 14:00:17 von flange
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FabianL
Beginner
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Moin,

 

wir haben Belegfreigabe comfort im Einsatz.

Hierbei wird (wenigstens) bei hybriden E-Rechnungsformaten aktuell nur der "menschenlesbare Teil" der E-Rechnung (also der für den Vorsteuerabzug nicht relevante Teil) angezeigt.

 

Für eine sinnvolle Belegprüfung und -freigabe müssten wir aber entsprechend den "maschinenlesbaren Teil" der einer jeden E-Rechnung sehen und kontrollieren können.

 

Es könnte nun folgendes Problem aufgetreten: Ein Lieferant schickt eine ZUGFeRD-Rechnung, die automatisch in die Belegfreigabe comfort läuft. Diese wird aufgrund des PDF-Teils vermeintlich zutreffend freigegeben.

Erst in der Verbuchung im ReWe fällt auf, dass der Lieferant unter Umständen Probleme mit seiner Faktura-Software hat. Der zutreffende Rechnungsempfänger lt. PDF stimmt nicht mit dem Rechnungs-/Leistungsempfänger lt. .xml-Anhang überein.

In diesem Fall könnten beim Vorsteuerabzug Komplikationen auftreten.

 

Setzt man dann zusätzlich noch den Automatisierungsservice Rechnungen ein, dürfte die Chance dass das Problem auffällt weiter sinken.

 

Gibt es Einstellungen um eine Prüfung des relevanten maschinenlesbaren Belegs (Belegteils) vorab vornehmen zu können?

Ist bzw. Für wann ist eine Lösung für das Problem geplant?

 

Viele Grüße

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 2 von 10
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Das menschliche PDF wird angezeigt, die Vorbelegung erfolgt jedoch aus dem strukturellen Teil. 

Das ist die allgemeine Gefahr bei ZUGFeRD. PDF kann von XML bewusst oder unbewusst abweichen. Führend bleibt der XML Teil.

 

Dann Rechnung nicht bezahlen und Korrektur anfordern - muss der Rechnungsersteller n Update machen.

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FabianL
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Das ist mir bewusst. Aber der Mandant (oder in dem Fall wir) muss ja bei der Prüfung der Rechnung (dafür ist mE die Belegfreigabe online gedacht und bei uns eingesetzt) die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung (des relevanten strukturierten Teils) prüfen können.

 

Wenn die fehlerhafte Rechnungsstellung erst bei Erstellung der Buchhaltung auffällt (weil der strukturierte Teil erst in DATEV Rechnungswesen menschenlesbar gemacht wird), ist es oft schon zu spät um die Rechnung nicht mehr zu bezahlen.

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taxit
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Wenn ich mich nicht täusche, ist u.a. genau dies eines der Features der E-Rechnungsplattform für Eingangsrechnungen (Validierung). Wie sich das allerdings in der Praxis darstellt kann ich nicht sagen (also zB an welcher Stelle die nicht-valide E-Rechnung angehalten wird). 

 

Gruß Taxit

flange
Fortgeschrittener
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Hallo @taxit 

 

die Validierung prüft aber nicht, ob der maschinenlesbare Teil der Rechnung inhaltlich vom menschenlesdaren Teil abweicht.

Die Validierung prüft nur ob die Rechnung technisch der Norm entspricht.

 

MfG, F.Lange

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taxit
Aufsteiger
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Das ist natürlich korrekt @flange 

 

Interessanterweise verkehrt sich hier der vermeintliche Vorteil des Zugferd-Formates ins Gegenteil.

 

Gruß Taxit

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noescher
Erfahrener
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Hallo @flange 

 

ein wesentliches Feature von Zugferd 2.3 ist, dass bei der Validierung im Profil Extended Rundungsdifferenzen zwischen der XML-Datei und der PDF-Datei nicht mehr (in Gegensatz zu den Versionen 2.2 und früher) als Validierungsfehler dargestellt werden.

 

Es findet also eine gewisse Inhaltsprüfung bei der Validierung statt. 

Worauf basiert ihre Aussage, dass bei der Validierung keine Inhaltsprüfung stattfindet?

 

Möglicherweise gibt es unterschiedliche Ergebnisse abhängig von den genutzten Zugferd-Profilen?

Es ist für mich ohne weiteres vorstellbar, dass bei dem Profil Basic Differenzen inhaltliche Differenzen bestehen, da hier nur die rudimentären Rechnungsdaten in der XML-Datei enthalten sind. Aber selbst hier sollte eine Validierung Abweichungen bei diesen grundlegenden Daten erkennen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
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Ripken
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Sehe ich anders, da hier der Versender der Rechnung nicht sauber arbeitet und somit ein Fehler macht. Der Versender bringt eine falsche Rechnung im Umlauf.

 

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flange
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
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Hallo @noescher 

 

die Validierung prüft meiner Meinung nach nur, ob die PDF-Datei grundsätzlich dem ZUGFeRD-Format entspricht und vermutlich, ob die enthaltene XML-Datei in sich konsistent ist.

 

In der Spezifikation hab ich immer nur gelesen, dass maschinenlesbarer und menschenlesbarer Teil konsistent sein sollen. Aber nicht, dass es eine Referenz der entsprechenden Daten zueinander geben muss.

 

Vermutlich könnte es sich beim menschenlesbaren Teil sogar um Bitmaps handeln. Dan müsste ein Validierungstool sogar den menschenlesbaren Teil per OCR analysieren und mit dem maschinenlesbaren Teil vergleichen. Das kann nicht 100%ig zuverlässig funktionieren.

 

Aber vielleicht irre ich mich auch.

 

Da müsste man sich mal anschauen, was die Validierungstools so tun.

 

MfG, F.Lange

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flange
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
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Hallo @Ripken 

 

Sehe ich anders, da hier der Versender der Rechnung nicht sauber arbeitet und somit ein Fehler macht. Der Versender bringt eine falsche Rechnung im Umlauf.

Ja. Es sind im Grunde fehlerhafte Rechnungen wenn es Abweichungen gibt.

Nur wie stellt man das einfach und ohne mühsame manuelle Kontrolle fest?

 

Im Prinzip ist der Rechnungsempfänger dafür zuständig. Aber wir wissen alle, wie es in der Praxis laufen wird.

 

MfG, F.Lange

9
letzte Antwort am 09.02.2025 14:00:17 von flange
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