Hallo zusammen,
wie haben bei Mandanten immer wieder das Problem, dass bei Belegen Angaben fehlen (bspw, Bewirtungen) oder die Rechnungsanschrift falsch ist.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Wir raten unseren Mandanten im Moment die korrigierten Belege an den bereits gebuchten Beleg ranzuhängen (Bewirtung) bzw. den mit der Rechnungsadresse korrigierten Beleg noch mal zu erfassen.
Im letzten Fall wird dann die erste Buchung storniert und die richtige Buchung erfasst.
Das ist alles nicht ganz rund und teilweise dem Mandanten schwer zu vermitteln.
Gibt es dazu andere Ideen oder ggf. Anleitungen (von DATEV o.a.) wie bspw. das nachträgliche Hinzufügen von Seiten möglich ist? ( @Stefanie_Herold ? )
Danke & Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
Hallo Herr Holleitner,
in Belege online kann dem bereits erfassten Beleg eine weitere Seite hinzugefügt werden.
Der Mandant muss den entsprechenden Beleg erneut aufrufen. Über die Schaltfläche "Seite hinzufügen" kann eine weitere Seite an den Beleg geheftet werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Beleg noch nicht festgeschrieben wurde. Falls vor dem Buchen Fehler an der Rechnung entdeckt werden, muss ggf. ein neuer, korrekter Beleg angefordert werden.
Danke @Franziska_Pfadenhauer
Das Hinzufügen von Seiten zu Belegen ist aber doch auch bei bereits festgeschriebenen Belegen möglich, oder? Zumindest hat es bei uns beim Test funktioniert?!
Hallo @Franziska_Pfadenhauer ,
wo genau findet man die Schaltfläche zum hinzufügen auf einen Klick, also ohne mühsamen Workaround?
Hallo Herr Holleitner,
wenn ein Beleg festgeschrieben und bereitgestellt wurde, kann kein weiterer Beleg angeheftet werden.
Hallo Herr Brost,
in Belege online kann in der Erfassung wie auch im Ordner über das Büroklammersymbol eine weitere Seite dem Beleg zugeordnet werden.
30.09.2020
08:35
zuletzt bearbeitet am
12.10.2020
12:30
von
Silvija_Döberei
@Franziska_Pfadenhauer also bei uns klappt das.
Wir haben einen Beleg der festgeschrieben ist:
Bild von DATEV gelöscht auf Grund Nummer 5 Nutzungsbedingungen und Datenschutz
Gehen auf Seite hinzufügen:
Bild von DATEV gelöscht auf Grund Nummer 5 Nutzungsbedingungen und Datenschutz
wählen eine gerade gescannte Seite aus:
Bild von DATEV gelöscht auf Grund Nummer 5 Nutzungsbedingungen und Datenschutz
und schwupps ist der Beleg angeheftet:
Bild von DATEV gelöscht auf Grund Nummer 5 Nutzungsbedingungen und Datenschutz
Wie kann das sein?
Frau Pfadenhauer spricht ja zusätzlich von bereitgestellt. Das passiert in der Bearbeitungsform Erweitert. Vielleicht geht es nur in der Bearbeitungsform Standard?
@aschreiber ja, der Mandant arbeitet in Standard. Aber der Beleg hat schon das Kennzeichen "bereitgestellt."
Wir haben es jetzt auch noch mal mit einem Mandanten im erweiterten Modus probiert. Klappt da auch.
@Franziska_Pfadenhauer was machen wir den "falsch" dass es bei uns auch mit festgeschriebenen (und gebuchten) Belegen funktioniert?!
Hallo Herr Holleitner,
leider können wir hier keine "Ferndiagnose" stellen. Können Sie sich hierzu bitte bei uns im Service melden, damit wir uns das anschauen können?
Vielen Dank & ein schönes Wochenende 🙂
Guten Tag Herr Holleiter,
Ihre Belegbilder zeigen Echtdaten. Bitte tun Sie sich selber den Gefallen und anonymisieren Sie Ihre Sreenshots.
Ist mir auch schon Mal so gegangen.
Grüße aus München,
JJunker
Hallo Herr Holleitner,
ähnliches wurde auch bei dieser Idee diskutiert, für die ich allerdings nicht gestimmt habe:
An festgeschriebenen Buchungssätzen sollte nichts nachträglich geändert werden können.
Wenn eine Wareneingangsrechnung fehlt, gehört die Buchung auf Wareneinkauf ohne Vorsteuer. Sobald der Beleg eingereicht wird, muss der festgeschriebene Satz storniert und mit Beleg und Vorsteuer gebucht werden.
Genauso sollte programmseitig verhindert werden, dass Belege, die mit festgeschriebenen Buchungen verknüpft sind verändert oder gelöscht werden können.
Für die Erstellung von Stornobuchungen könnten allerdings komfortablere Funktionen eingerichtet werden.
Wenn seitens des Rechnungswesens auch dokumentiert wird, wann welcher Beleg hinzugefügt oder entfernt wurde, geht es sicher auch ohne Stornobuchungen. Dazu hatten wir uns ja auch schon hier unterhalten:
es sollte wohl unterschieden werden:
Da ich mir wünsche, dass von der anderen Seite herangegangen wird, wie etwa hier erläutert,
würde für mich ein sinnvoller Ablauf folgendermaßen aussehen:
Es gibt eine Abbuchung eines Lieferanten auf dem Bankkonto, der Beleg dazu kann aber nicht gefunden werden und wird angefordert - Der Automat bucht vorläufig Aufwand an Bank. Für den Fall, dass der Beleg nicht mehr kommt, wäre dies die richtige Buchung.
Der Beleg kommt ins System und wird Aufwand plus Vorsteuer an Verbindlichkeit gebucht - Der Automat findet die ursprüngliche Buchung, storniert diese und ersetzt sie durch Verbindlichkeiten an Bank.
So einen Ablauf werde ich wohl in meinem Berufsleben nicht mehr mitbekommen, aber meine Kinder oder Enkelkinder vielleicht.
Für Ihre Frage zum Bewirtungsbeleg:
Die bewirteten Personen können doch in den Notizen zum Beleg erfasst werden, dafür braucht es kein Anfügen eines weiteren Beleges.
Wenn die Rechnungsanschrift falsch ist, sollte es zu dieser Rechnung eine Stornorechnung geben, damit der Leistende nicht zwei Mal die Umsatzsteuer schuldet. Wenn diese gebucht wird, ist die erste, falsche Rechnung storniert und die richtige wird als neuer Beleg verbucht.
Aber Achtung bei den Generalumkehrbuchungen, eben erreicht mich folgende Nachricht:
12.10.2020
Service
Fehlerhafte Steuerermittlung in Generalumkehrbuchungen
Sehr geehrter Herr Lemler,
in den Versionen 9.1X der DATEV-Rechnungswesen-Programme (DATEV-Programme 14.0, September 2020) und in den Pilotversionen 9.2A der DATEV-Rechnungswesen-Programme ist ein Fehler enthalten, der zu einer falschen Steuerermittlung führen kann.
Sie sind davon betroffen, wenn Sie:
■ in einem Buchungssatz als Konto und Gegenkonto Konten mit der gleichen Zusatzfunktion verwenden
- und -
■ in diesem Buchungssatz einen Steuerschlüssel erfassen
- und -
■ für diese Buchung eine Generalumkehrbuchung erstellen oder manuell erfassen.
Fehlerbeschreibung
In der Generalumkehrbuchung wird der Steuerbetrag auf der falschen Kontoseite ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass:
■ auf dem Steuerkonto der Steuerbetrag (Vorsteuer oder Umsatzsteuer) nicht neutralisiert, sondern verdoppelt wird
- und -
■ auf den beteiligten Sachkonten falsche Werte ermittelt werden.
Fehlerbehebung
Der Fehler wird mit den Versionen 9.13 und 9.2C (Service-Releases, voraussichtliche Bereitstellung 30.10.2020) bereinigt.
Nach Installation der Version 9.13 oder 9.2C tritt der Fehler nicht mehr auf. Bereits erfasste Generalumkehrbuchungen werden durch die Installation nicht bereinigt. Diese müssen Sie manuell korrigieren. Wie Sie hier vorgehen, finden Sie detailliert beschrieben im Dokument 1018728.
Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird das Service-Release ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.
Ihre Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einen Servicekontakt mit dem Betreff "Fehlerhafte Steuerermittlung in Generalumkehrbuchungen" (Anleitung zur Erfassung eines Servicekontakts: Dok.-Nr. 1071593).
Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Stephanie Hökel