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Bank online Wechsel auf Ebics spätester Umstellungszeitpunkt

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letzte Antwort am 18.08.2019 10:52:40 von marcbrost
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spf
Beginner
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@Hallo Community,

ab Mitte August startet ja die Umstellung in Bank onine auf das neue PIN/TAN Verfahren. Da noch nicht endgültig geklärt ist, welche Leistungen die Banken beim PIN/TAN Verfahren (Drittanbieterschnittstelle) noch anbieten werden, empfehlen wir den Bank online nutzenden Mandanten auf Ebics zu wechsel. Hier nun meine Frage:
In der DATEV Checkliste in Bank online wird unter Schritt 3 Stufenweise Umstellung auf Bank online (ab Mitte August) mitgeteilt, dass nach der Aktivierung der neuen Version, alle bisherigen HBCI Nutzer PIN/TAN Nutzer auf inaktive gesetzt werden und ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungen senden noch Kontoumsätze abrufen können.

Nach meinem Verständnis werden also nur die HBCI Nutzer inaktiv gesetzt, die einen Vertrag mit finAPI abschließen und somit überhaupt das "neue PIN/TAN Verfahren" (sukzessiv ab Mitte August) nutzen können. Oder betrifft der Hinweis des Inaktiv-Setzen auch diejenigen HBCI Nutzer, die auf Ebics wechseln? Heißt, alle neuen Ebics Zugänge müssen ab Mitte August (sprich ab Morgen) initiiert sein?

Das hätte dann eine Änderung im Zeitplan für die Umstellung auf Ebics. Bisher sind wir von Mitte September ausgegangen.

Dennis_Gebhard
Einsteiger
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Hallo, es betrifft alle HBCI-Nutzer und es kommt unerwartet. Gestern wurden sämtliche unser BankOnline-Bestände umgestellt, sodass alle HBCI-Nutzer deaktiviert wurden. Es gibt auch keine Umstellung je nach Mandant, sondern nur komplett und ohne eigenes Eingreifen.
Beste Grüße aus Berlin und toi, toi, toi, dass bei Euch erst spät umgestellt wird.

spf
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wie geht dann die DATEV vor? Nach Beraternummern oder  mandantengenutzten Beraternummern?

Es kann doch nicht sein, dass die HBCI Nutzer, die nicht auf das neue PIN/TAN Verfahren mit finAPI wechseln, nicht mehr das bisherige Verfahren nutzen können. Bis der Ebics Zugang initiatlisiert ist, muss es funktionieren.

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Dennis_Gebhard
Einsteiger
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Da bin ich jetzt aber auf die Antwort der DATEV gespannt... nach meinen aktuellen Erfahrungen würde ich aber sagen, dass es genau so laufen wird.

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ilicht
Beginner
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Wir gingen auch bis heute davon aus, dass die Umstellung erst Mitte September verpflichtend wird. Nachdem nun heute aber Mandanten gemeldet haben, dass sie seit heute keine Bankumsätze in Bank online mehr aktualisieren können und auch keine Überweisungen tätigen können, und wir das auch nicht mehr können, haben wir gerade eben spontan den Umstellungsplan umgeworfen und sofort auf finapi (bewusst kleingeschrieben) umgestellt.

Wir wissen zwar heute noch immer nicht, ob wir künftig so noch Lastschriften einziehen können, aber eine Testüberweisung wurde nach der Umstellung wenigstens durchgeführt.

Ich hoffe schwer, dass das eingeschränkte "ja" für die Sparkassenwelt (Stand 9.8.19) irgendwann ein echtes "ja" wird.

Es verbleibt ein ungutes Gefühl, von der recht weiten Zeitangabe "Mitte August" und einem gelesenen "Umstellenkönnen" anstatt einem wahren "Umstellenmüssen" überrumpelt worden zu sein.

DATEV-Mitarbeiter
Michelle_Eichner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

auf unserer Landingpage www.datev.de/zag, in unserem letzten Brief und in unseren Checklisten weisen wir darauf hin, dass der Umstieg auf EBICS mit ausreichend Vorlaufzeit geplant werden muss. Das Beantragen der Zugangsdaten seitens der Bank kann einige Tage in Anspruch nehmen.

In der Zwischenzeit spricht unsererseits nichts dagegen, die Nutzer, die später auf EBICS umstellen, vorübergehend auf das PIN/TAN-Verfahren über den Drittanbieter finAPI GmbH umzustellen. So kann die "Wartezeit" auf die EBICS Zugangsdaten seitens der Bank umgangen werden.

Wie gesagt, eben nur so lange, bis Sie die Zugangsdaten für EBICS seitens der Bank erhalten. Ab dann kann die Umstellung auf EBICS erfolgen.

Die Umstellung auf EBICS oder RZ-Bankinfo kann und konnte jederzeit erfolgen (auch schon vor dem Service Release oder vor der stufenweise Umstellung in Bank online).

Ich hoffe dieser Workaround hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Michelle Eichner

Produktmanagement Zahlungsprozesse

Freundliche Grüße Michelle Eichner
Business Analystin Auftragswesen next | DATEV eG
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Dennis_Gebhard
Einsteiger
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Aber ich bin froh, dass auch andere das "Umstellenkönnen" gelesen haben, denn unser Zeitplan für die Umstellung war auch auf Ende August angelegt.

Immerhin funktioniert es, wobei noch einige Probleme (keine Sammelüberweisungen bzw. keine Lastschriften oder Auslandsüberweisungen) schon noch zu umschiffen sind.

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bfit
Meister
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Hallo Frau Eichner,

dass die DATEV uns mit dieser Aktion und nach den sehr widersprüchlichen Informationen von DATEV sowie den Banken jetzt einen Monat der Umstellungszeit "klaut", finde ich sehr unschön. Immerhin sind in den Monaten Juli und August sehr viele der Nutzer (sowohl in den Kanzleien als auch bei den Mandanten) im Urlaub.

Das ist m. E. mal wieder sehr nutzerunfreundlich und unnötig!

Viele Grüße nach Nürnberg,

B. Fitschen

DATEV-Mitarbeiter
Michelle_Eichner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Fitschen,

Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sieht vor, dass die Banken neue Datenschnittstellen für Drittanbieter (Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister) für das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) bereitstellen müssen. 

Derzeit ist noch sehr viel Bewegung im Markt, sowohl bei der Umsetzung der Datenschnittstelle pro Bankeninstitut als auch bei den Regularien der BaFin (Bundesaufsicht Finanzen). z.B. konnten erste Tests der bankenindividuellen Schnittstellen zwischen Drittanbieter und Banken erst im Juli statt im März dieses Jahres durchgeführt werden. 

Ein Umstieg auf Alternativ-Verfahren wie RZ-Bankinfo, EBICS oder Sammelverfahren mit Begleitzettel ist unabhängig von der Freigabe des Service-Releases bzw. der Programme 13.0 und kann somit jederzeit durchgeführt werden.

Bedingt durch die spätere Freigabe für die Umstellung auf finAPI fällt diese bei manchen direkt in die Urlaubszeit. (zumindest in Bayern und Baden-Württemberg sind noch Sommerferien). Ist dies wirklich problematisch? Nein, denn die organisatorischen Aufgaben wie z.B. Beschaffung neuer Online-Banking-Zugangsdaten wegen starker Authentifizierung kann bereits jetzt schon erfolgen. DATEV verweist unter anderem auf der Landingpage www.datev.de/ZAG auf die Schrittabfolge bei der Umstellung.

Die Umstellung in Unternehmen online kann nur durch den HBCI-Benutzer mit PIN-Kenntnis vorgenommen werden. Ist dieser nicht im Büro, kann weder überwiesen noch Umsätze geholt werden. Ist er im Büro, so kann migriert und überwiesen und Umsätze geholt werden. Umsätze können je nach Bank bis zu einem Jahr rückwirkend geholt werden und stehen im RZ bereit, somit können die Umsätze aus dem Zeitraum des Urlaubes nachträglich geholt werden.

Eine Migration/Umstellung/Neuinitialisierung eines HBCI-PIN/TAN-Benutzers ist auch nach dem 09.09.19 weiterhin möglich, es werden nur die Benutzerkennung und ggf. Kunden-ID nicht vorbelegt und müssen manuell erfasst werden. PS: Es lohnt sich regelmäßig einen Blick auf www.datev.de/ZAG zu werfen. Seit Mitte Juli haben wir dort viele neue Inhalte und eine neue Struktur. 

Mit freundlichen Grüßen

Michelle Eichner

Produktmanagement Zahlungsprozesse

Freundliche Grüße Michelle Eichner
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amzaurich
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Hallo Herr Eichner,

herzlichen Dank für die Info. Trotz alledem fühlen wir uns in diesem Punkt von der DATEV nicht ausreichend informiert. Wir haben viele Kunden die Bank online über HBCI nutzen und die wir seit Monaten auf eine Umstellung bis MItte September vorbereiten. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie aufwendig es ist, mit den unzähligen Banken zu sprechen? Mit den Mandanten die Kostenfrage zu klären (EBICS kostet ggf. ein Vielfaches von HBCI)? Den Datenabruf für die Kanzlei sicherzustellen? Abgesehen davon hat die DATEV hier mit sehr unklaren Aussagen zum Nutzungsumfang von FinApi einen großen Anteil an der Verwirrung. Darüber hinaus gehört meines Wissens FinApi mittlerweile der Schufa und mich interessiert auch im Interesse unserer Mandanten, was FinApi mit den Informationen anstellt. Dem Fass den Boden schlägt aber aus, dass nun die Berater und Mandaten, die Unterehmen online und hier insbesondere Bank online stark nutzen, seitens der DATEV hinsichtlich des Umstellungszeitpunkts vor vollendete Tatsachen gestellt werden und der Umstellungzeitpunkt nicht einmal vorab mitgeteilt wird. Hier ist es leicht gesagt, auf die rechtzeitige Vorbereitung und den vorübergehenden Wechsel auf FinApi zu verweisen. Sie müssen sich ja im Anschluss nicht mit den Beschwerden der Mandanten auseinandersetzen. Und das ganze betrifft ein Produkt aus Ihrem Hause, dass wir für Sie an den Mann bringen!!! Aus diesem Grund bitte ich darum, eine kontroliierten Übergang für die Berater und Mandanten sicherzustellen.

schmulz
Erfahrener
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Hallo Frau Eichner,

in keinem Dokument der von uns genutzten Informationen (Info-Dokument etc.) Stand, dass die Umstellung am 13.08.2019 beginnt.

1. Es stand überall das die Umstellung bis Mitte September 2019 zu erfolgen hat.

2. Das ab Mitte August umgestellt werden kann nicht muss!

3. Ab Mitte August heißt für mich nicht vor dem 15. August 2019

4. Gab es erst am 09. August die Information was welche Bank nach der Umstellung möglicherweise nicht mehr anbietet!

Sie machen es sich mit ihren Aussagen sehr einfach....

Viele Grüße

Robert Schmulz

eliansawatzki
Meister
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Hallo zusammen,

unabhängig vom "kann" oder "muss" muss der schwarze Peter mindestens auch zum Teil den Anwendern und den Banken zugeschoben werden. Wieso informiert sich nicht eigentlich der Kontoinhaber, was sich im Leistungsangebot seines Kreditinstitutes ändert? Ich bekomme über letzteres regelmäßig neue AGB zugeschickt.

- Das den 14.09.2019 definierende Gesetz gilt seit 01.01.2018; der Termin 14.09.2019 ist das Ende einer Übergangsfrist und keine Umstellung zu einem Stichtag.

- Manche Banken haben übrigens schon im Juni bzw. Juli 2019 mit der starken Authentifizierung begonnen.

- Die hier geschilderte Erwartungshaltung "alles passiert erst zum 14.09.2019" war von vornherein falsch.

Übrigens, die Liste, was welche Bank anbiete,t gab es nicht erst seit 09.08.2019 - die habe ich schon auf dem Thementag im Juli gesehen. Letztendlich ist diese Aufstellung eine Dienstleistung der DATEV für die Anwender - in der Pflicht sehe ich hier dennoch den Kontoinhaber um abschließend zu klären, wie der Sachstand bei seinem Kreditinstitut ist. Stelle sich mal einer vor, das Kreditinstitut ändert seine Strategie - damit ist die (häufig vermutlich ausgedruckte) Liste der DATEV auch nicht mehr aktuell.

Ich kenne keine Bank, die ausreichend informiert hat (die Kommunikation der DATEV ging schon recht früh los - allerdings hat sich im Endspurt die Strategie verändert - was ich als nicht schön empfinde). Ein Entscheider kann ohne Kommunikation der Möglichkeiten nicht reagieren - vor dieser Situation stehen jetzt alle Betroffenen...

Vermutlich wird das erst der Anfang sein...

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 13 von 17
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Übrigens, die Liste, was welche Bank anbietet gab es nicht erst seit 09.08.2019 - die habe ich schon auf dem Thementag im Juli gesehen. Letztendlich ist diese Aufstellung eine Dienstleistung der DATEV für die Anwender - in der Pflicht sehe ich hier dennoch den Kontoinhaber um abschließend zu klären, wie der Sachstand bei seinem Kreditinstitut ist. Stelle sich mal einer vor, das Kreditinstitut ändert seine Strategie - damit ist die (häufig vermutlich) ausgedruckte Liste der DATEV auch nicht mehr aktuell.

Ich kenne keine Bank, die ausreichend informiert hat (die Kommunikation der DATEV ging schon recht früh los - allerdings hat sich im Endspurt die Strategie verändert - was ich als nicht schön empfinde). Ein Entscheider kann ohne Kommunikation der Möglichkeiten nicht reagieren - vor dieser Situation stehen jetzt alle Betroffenen...

Vermutlich wird das erst der Anfang sein...

Eben!

Es ist eine nicht zu unterschätzender "Mehraufwand"! Ein richtig gute Lösung ist die di finapi-Lösung allemal nicht.

Aber auch das Hintreiben zu EBICS ist keine Lösung. Das hätte man durchaus schon vor Jahren machen können.

Im Grunde ein Armutszeugnis für die Kreditinstitute. DATEV hat seit fast einem Jahr darauf hingewiesen (leider ohne Unterstützung der Kreditinstitute).  Allesamt irgendwie peinlich für die Branche der Kreditiinstitute. Viele Modelle, keine einheitliche Lösung.

DATEV-Mitarbeiter
Bianca_Krach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 17
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Liebe Community,

Mein Name ist Bianca Krach und ich bin bei DATEV für die Umsetzung der PSD2 mit verantwortlich. Es ist mir wichtig, Ihnen Informationen zur aktuellen Situation zu geben, um Ihre Fragen zu beantworten.

Die Herausforderungen der PSD2, mit denen auch Sie aktuell zu kämpfen haben, sind für alle Beteiligten ein Kraftakt. Der gesamte Markt ist davon betroffen.

Marktsituation

Die PSD2 sieht vor, dass die Banken neue Datenschnittstellen für Drittanbieter (Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister) für das PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) bereitstellen müssen.

Es herrscht sehr viel Bewegung im Markt, sowohl bei der Umsetzung der Datenschnittstellen bei den einzelnen Banken als auch bei den Regularien der BaFin (Bundesaufsicht Finanzen). So konnten erste Tests der bankenindividuellen Schnittstellen zwischen Drittanbieter und Banken erst im Juli statt im März dieses Jahres durchgeführt werden.

Der nachfolgende Artikel gibt die Situation im Markt aus meiner Sicht sehr gut wider:https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/kontozugriff-unmut-ueber-neue-konto-schnittstellen/24515602.html

Umstellungsfahrplan bei DATEV

Auch die DATEV ist mit ihrem Kooperationspartner/Drittanbieter finAPI auf die Qualität dieser Schnittstellen angewiesen. Da hier weitere Anpassungen notwendig waren und Voraussetzungen für die Nutzung der Schnittstellen geschaffen werden mussten, mussten wir die Freigabe verschieben.

Der uns verbleibende Freigabezeitraum des neuen PIN/TAN-Verfahrens ist aufgrund der Entwicklungskomplexität und der Unsicherheit der oben genannten Rahmenbedingungen mit rund vier Wochen äußerst knapp. Dennoch sind wir gesetzlich verpflichtet, bis zum 14. September PSD2-konform zu sein und alle heutigen HBCI-Benutzer deaktiviert zu haben.

Durch die Entzerrung der Freigabezeitpunkte stellen wir sicher, dass wir Ihnen im Fehlerfall auch service- und entwicklungsseitig helfen können. Daher haben wir uns für eine stufenweise Freigabe des neuen PIN/TAN-Verfahrens (Drittanbieter-Schnittstelle) in Bank online entschieden. Dabei werden seit dem 13. August stufenweise alle HBCI-Benutzer im Programm auf „nicht initialisiert“ gesetzt. Spätestens dann müssen Sie auf ein alternatives Verfahren umstellen, damit Sie Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können. Sie können wie bislang schon auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal oder mit der stufenweisen Freigabe auch auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) umsteigen. Bei der Terminplanung der stufenweisen Freigabezeitpunkte haben wir für Sie wichtige Termine (UStVA, Sozialabgaben und Lohn) berücksichtigt und bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Vorfeld keinen genauen Zeitpunkt benennen können, an dem ein bestimmter Bank online Bestand freigeschaltet wird.

Auch den Startzeitpunkt der ersten Freischaltung der neuen PSD2-Lösung konnten wir leider nicht früher benennen, da dieser bis zuletzt unter Vorbehalt stand. Aus diesem Grund konnten wir Sie bis dato immer nur auf den Abschluss der notwendigen organisatorischen Vorarbeiten bis Mitte August hinweisen. Eine genauere Information war unter den gegebenen Umständen nicht möglich bzw. wäre schlicht unseriös gewesen

Funktionsumfang finAPI

Bis auf Auslandszahlungen außerhalb des SEPA-Raumes und Fremd-/Mehrwährungskonten unterstützt finAPI alle Funktionen des bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahrens. Gleichzeitig ist finAPI in der Lage, sowohl die bisherige Schnittstelle (FinTS-Schnittstelle) wie auch die neue Schnittstelle (XS2A) mit Einschränkungen, die sich von Bank zu Bank unterscheiden können, zu bedienen. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Bank, welchen Funktionsumfang die XS2A-Schnittstelle beinhaltet.

Seit heute (16. August) wissen wir, dass die Banken durch ein Schreiben der BaFin (Bankenaufsichtsbehörde) die FinTS-Schnittstelle für Drittanbieter und somit den heutigen Funktionsumfang bis auf weiteres aufrechterhalten dürfen. Der weitere Zeitplan dazu ist in Klärung. Wir informieren wieder sobald uns konkretere Informationen vorliegen.

Details zu der neuen Situation

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/richtlinie-psd2-onlinebanking-aufseher-gewaehren-aufschub-fuer-neue-regeln-im-zahlungsverkehr/24907406.html

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/bankenaufsicht-bafin-gibt-banken-strenge-regeln-fuer-konto-schnittstellen-vor/24910032.html

Für Sie als Anwender bedeutet das:

WICHTIG trotz BaFin-Schreiben: Sie müssen, wenn Sie weiterhin PIN/TAN als Übermittlungsverfahren für die Abholung von Kontoumsätzen und das Senden von Zahlungsaufträgen nutzen wollen, nach wie vor auf finAPI umsteigen, da DATEV das bisherige HBCI PIN/TAN-Verfahren nicht mehr anbieten darf.

Anders als bisher bekannt war, wird Ihnen jedoch auch nach der Umstellung auf das neue PIN/TAN-Verfahren über finAPI, der bisher gewohnte Funktionsumfang (ausgenommen Auslandszahlungen außerhalb des SEPA-Raumes und Fremd-/Mehrwährungskonten) noch eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen. Wie lange genau, ist noch in Klärung und wir werden Sie darüber informieren, sobald wir mehr wissen.

Bitte beachten Sie bzgl. der Aussage „bisher gewohnter Funktionsumfang“ folgendes: Die Starke Authentifizierung wird unabhängig von den Schnittstellen auf jeden Fall bis spätestens 14. September eingeführt. D.h. dass spätestens ab dann bei Kontoumsatzabfragen die TAN-Eingabe spätestens alle 90 Tage notwendig ist. Wie einzelne Banken die TAN-Abfrage gestalten, finden Sie unter https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/banken_uebersicht.pdf

Sofern Sie die organisatorischen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen haben und Ihnen in Folge dessen ein Umstieg auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal nicht möglich ist, empfehlen wir einen (vorübergehenden) Umstieg auf finAPI. Dies sollte mit Ihren bisherigen Zugangsdaten möglich sein. Überprüfen Sie dies bitte anhand unserer Checklisten (Umstieg auf finAPI für Bank online und Zahlungsverkehr) unter https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/eu-zahlungsdiensterichtlinie-psd2/neues-pintan-verfahren/

Informationen und Hilfe bei der Umstellung

Alle uns zu diesem Thema vorliegende Informationen haben wir auf www.datev.de/zag-banken für Sie bereitgestellt. Wir haben sehr viele Gespräche in den letzten Monaten mit Banken geführt, um Ihnen den bestmöglichen Überblick und so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Die dort vorhandene Übersicht zeigt die Funktionen, welche die Banken im Zusammenhang mit der Drittanbieter-Schnittstelle anbieten.

Bei Fragen zu den organisatorischen Vorarbeiten informieren Sie sich bitte über www.datev.de/zag.

Bei Problemen bei der konkreten Umstellung senden Sie uns bitte eine E-Mail an zag@service.datev.de.

Bisherige Informationen rund um PSD2

Zusätzlich zu den Informationen auf www.datev.de/zag haben wir unsere Kunden mit folgenden Botschaften informiert:

Kanzleibrief vom 04.04.

„Wenn Sie oder Ihre Mandanten auf den gewohnten Komfort und heutigen Funktionsumfang nicht verzichten möchten, empfehlen wir Ihnen bereits jetzt den Umstieg vorzugsweise auf DATEV RZ-Bankinfo oder EBICS.“

Hinweis in Bank online seit 03.05. (auf der Startseite)

„Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie frühzeitig eine Entscheidung über Ihr künftiges Übermittlungsverfahren treffen.“

Kanzleibrief vom 17.07.

„Diese organisatorischen Vorarbeiten sollten Sie unbedingt bis Mitte August, dem Beginn der stufenweisen Freigabe in Bank online, abgeschlossen haben.“

Hinweis in Bank online seit 31.07. (auf der Startseite)

„Ab Mitte August erfolgt die Umstellung auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle). Bereiten Sie sich vor, um handlungsfähig zu bleiben!“ mit Link auf die Checkliste für Bank online

Checkliste für Bank online:

„Die neue Version wird Ihnen stufenweise ab Mitte August 2019 zur Verfügung stehen. Nach der Aktivierung der neuen Version von Bank online werden alle vorhandenen HBCI-Benutzer im Online-Bestand auf „nicht initialisiert“ (inaktiv) gesetzt Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem bisherigen HBCI PIN/TAN Verfahren keine Zahlungen mehr senden bzw. keine Kontoumsätze abrufen und müssen auf den Drittanbieter finAPI GmbH umstellen.“

„Wichtig: In Bank online kann das bisherige HBCI PIN/TAN-Verfahren nur bis zum Beginn der schrittweisen Umstellung (Mitte August 2019) genutzt werden.“

Wir versuchen, Sie so gut es geht mit Informationen unter www.datev.de/zag, hier in der Community und zu guter Letzt auch im Service bei der Umstellung zu unterstützen. Bitte nutzen Sie die Informationsangebote und lassen Sie es uns wissen, wo Ihnen noch Informationen fehlen.

Auch die anderen Community-Beiträge werden wir natürlich in Kürze beantworten.

Viele Grüße

Bianca Krach

marcbrost
Erfahrener
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Hallo Frau Krach,

vielen Dank für die Detaillierte Ausführung. Wir haben bereitsd viel Vorarbeit geleistet, dennoch ist die Umstellung für uns nicht ganz glücklich gewählt, da es wie Sie bereits erwähnt hatten in der Urlaubszeit stattfindet, was an sich kein Problem wäre, wenn man es nicht zusätzlich als "Zwangsumstellung mit Russisch-Roulette-Charakter" umgesetzt hätte. Soll heißen: Wir hätten mit manchen Kunden gerne schon früher angefangen, konnten jedoch nicht da man den Zugang zur Testphase recht schnell geschlossen hatte. Zudem konnten wir keinem Kunden sagen WANN er dran kommt, sodass weder er noch wir dies planen konnten, es "erwischt einen einfach" wenn es soweit ist... Zudem hatte ich Ihre Kollegen damals in der Info online etc. falsch verstanden, nämlich so dass man ab dem Zeitpunkt die OPTION hat umzustellen und es spätestens bis 13.09. umstellen muss, bis dahin aber noch alles frei einteilen kann getreu dem Motto "wenn ich nichts umstelle passiert auch nichts". Leider ist dies spätestens nach Ihrer Aussage hinfällig, aber vielleicht können Sie mir noch beantworten ob der Mandant auch selbst umstellen kann oder er hierfür auf seinen Steuerberater zukommen soll, das wäre noch hilfreich um abzuschätzen wie viele Anfragen kommen werden.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
DATEV-Mitarbeiter
Jeannine_Schäffler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Brost,

gerne gebe ich Ihnen, stellvertretend für Frau Krach, eine Antwort auf Ihre Frage.

Ihre Mandanten können die Migration auf finAPI selbst durchführen und benötigen keine Unterstützung der Kanzlei.
Wenn Ihre Mandanten bisher in Bank online Zahlungen an die Banken senden können, sind diese Kontoinhaber und somit auch im Besitz der Konto-PIN/Passwort und können die Umstellung auf unseren Partner finAPI durchführen.
Bis zum 13.09.2019 dürfen wir als DATEV, die heute beim HBCI-Benutzer hinterlegten Zugangsdaten (Benutzerkennung/Kunden-ID der Bank) bei der Migration vorbelegen.
Mit nur wenigen Klicks und der Eingabe der Konto-PIN/Passwort ist das Konto auf finAPI umgestellt.

Auf https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/eu-zahlungsdiensterichtlinie-psd2/neues-pintan-verfahren/ haben wir Checklisten für die Umstellung in Bank online oder auch für das Programm Zahlungsverkehr für Sie bereitgestellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

Mit freundlichen Grüßen
Jeannine Schäffler

marcbrost
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Hallo Frau Schäffler,

ja, das konnte meine Fragen beantworten.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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letzte Antwort am 18.08.2019 10:52:40 von marcbrost
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