Liebe DATEV, liebe Community,
aus Versehen habe ich bei einem Mandanten anstatt der PDF-Auswertungen die "Auswertungen der Finanzbuchführung für DATEV Auswertungen Rechnungswesen online" in Unternehmen Online bereitgestellt.
LEXinform Dokument 1035800 entnehme ich, dass sich diese Auswertungen nicht wieder löschen lassen, ist das tatsächlich so?
Falls ja, gibt es irgendeine Möglichkeit, diese wieder loszuwerden? Z.B. alle vorhanden Auswertungen in Unternehmen Online löschen und die gewünschten PDF-Auswertungen wieder hochladen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
@f_mayer schrieb:
ist das tatsächlich so?
Ja. Siehe auch: UO alte Auswertungen löschen?
Ich habe das jetzt nicht geprüft - aber kann man die Rechte des Mdt. so schlüsseln, dass er nur die PDF-Auswertungen sieht? Vielleicht wäre das ja eine Lösung.
Stimmt 🤔. Dürfte auch gehen. Wenn man seinerzeit DUO compact gebucht hatte, konnte man eh nur die PDFs anschauen aka hatte man eh nur wenig freizugebende Rechte. Welches Recht das genau ist, müsste ich aber auch recherchieren.
Ja, geht, siehe Punkt 3.2.11:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1008437
Einfach die entsprechenden Rechte setzen. Dann sind die Auswertungen zwar nicht gelöscht, aber wenigstens nicht mehr sichtbar.
Eine Frage hier noch: Aus Versehen habe ich zunächst die BWA 1 (Einnahmen-Ausgaben BWA) hochgeladen. Mittlerweile habe ich die richtige BWA hochgeladen, bei den Auswertungen Online erscheint im Pulldown-Menü "BWA-Nummer" diese falsche BWA aber immer noch als erste Auswahl, die man manuell ändern muss. Kriege ich das wenigstens weg? Dann könnten wir diese Auswertungen Online sogar tatsächlich nutzen.
Und eine kleine zweite Frage, bei diesen Auswertungen Online gibt es beim Vorjahresvergleich ja keinen Wertenachweis, ist hier beabsichtigt das noch nachzuholen?
@f_mayer schrieb:Kriege ich das wenigstens weg?
Nein, leider nicht. Eine einmal hochgeladene Auswertung bleibt in UO vorhanden.
DATEV sieht hier leider keine Notwendigkeit, Daten wieder löschen zu können.
Wenn dann eine "missglückte" BWA hochgeladen wird, die man aus "Peinlichkeiten" am liebsten in den Boden versinken lassen mag, bleibt diese zur allgemeinen Belustigung felsenfest verankert und dient ferner Diskussionsbedarf mit dem Mandanten; ggf. über die Qualität der Arbeit.
Ist das so? Ja?
Tolle Idee, DATEV ! 😉
@f_mayer schrieb:Und eine kleine zweite Frage, bei diesen Auswertungen Online gibt es beim Vorjahresvergleich ja keinen Wertenachweis, ist hier beabsichtigt das noch nachzuholen?
Die Auswertung fehlt leider. Siehe:
Gelöst: BWA Wertenachweis Vorjahresvergleich Unternehmen o... - DATEV-Community - 313463