Wieso trag ich eigentlich wie ein Depp die Gültigkeit bei den Belegordnern ein, wenn das dann bei der Kassenerfassung, also da wo WIRKLICH NUR der Mandant arbeitet, ignoriert wird? Dass ich in KaReWe die Belege im richtigen Ordner ablege, darauf werde ich schon achten.
Ich hab ja erst gedacht, der Kollege wäre mental schon im Wochenende gewesen, als er geschrieben hat, die Kassenbelege wären im Standardregister der Buchführung 2022. Aber nee, sind sie tatsächlich. WEIL 💩 DUO DER MANDANTIN DAS ANBIETET!
WOLLT IHR MICH VER🤬?!?
@rschoepe ich würde sagen der Mandant hat einfach blind die Kasse weiter geführt und sich nicht wirklich damit befasst. Es ist einfach die Grundeinstellung zum Jahreswechsel die nicht angepasst wurde.
@Wuppergirl schrieb:Es ist einfach die Grundeinstellung zum Jahreswechsel die nicht angepasst wurde.
Das habe ich auch erst gedacht, aber der Ablageort muss in der Erfassungsmaske jedes Mal aufs Neue ausgewählt werden. Und wenn man keinen ausgewählt hat, öffnet sich die Auswahl im oberen Screenshot.
Und da sollte der Belegordner 2022 einfach nicht mehr angezeigt werden, wenn die Kasse im September 2025 ist.
Hallo rschoepe,
ich habe es gerade getestet (man weiß ja nie ob wo wieder was geändert wurde).
Der Ablageort muss nur einmal erfasst werden und wird danach immer als Default fortgeführt (bis zur nächsten Änderung des Ablageortes.
Dies allerdings pro Kassenbuch im Mandanten.
Bei dem Thema Gültigkeiten in Ablageordnern stimme ich Ihnen natürlich zu.
VG
Robert Jörg
@RJörg schrieb:Der Ablageort muss nur einmal erfasst werden und wird danach immer als Default fortgeführt
Aber nur für die aktuelle Sitzung, oder? Wenn ich die Erfassung schließe und später wieder öffne, muss ich ihn neu wählen. Oder ist das nur, weil ich mir die Maske bloß angeschaut und keine Kassenbewegung gespeichert hatte?
Meine/unsere persönliche Sicht vor Ort. Viele Unterordner verderben den... Wenn ein Buchender alle 2 Monate einige "Falschablagen" verursacht, ist dieses System am Ende!
Wir haben das abgeschafft, da u.a. in Karewe alle Buchungen nach Monat (extra Kassenvorläufen, etc.) und Buchung (incl. Beleg) schnell abgearbeitet (suchen) sind.
Selbst bei über 90.000 PN-Buchungen p.A. haben wir nur den UO-Ablageort Standard je Mandant. Das reicht echt.
@rschoepe schrieb:
@RJörg schrieb:Der Ablageort muss nur einmal erfasst werden und wird danach immer als Default fortgeführt
Aber nur für die aktuelle Sitzung, oder? Wenn ich die Erfassung schließe und später wieder öffne, muss ich ihn neu wählen. Oder ist das nur, weil ich mir die Maske bloß angeschaut und keine Kassenbewegung gespeichert hatte?
Genau das ist der Punkt.
Meine Empfehlung ist in dem Bereich Buchführung einen Ordner Kasse|Standardregister anzulegen, der für die Kassenerfassung durchgehend gilt.
In dem neuen Belege online wird es die Ordner Buchführung 20xx sowieso nicht mehr geben. Zumindest ist das der aktuelle Stand.
Erstmal vielen Dank an Frau Hofmann für das Telefonat gestern und die Nachfrage bei der Entwicklungsabteilung. Aber deren Antwort ist doch echt ein schlechter Witz:
Die in DATEV Unternehmen online gewählte Gültigkeit hat Auswirkungen auf die Sichtbarkeit des Ablageordners in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
Die Gültigkeit regelt, ob digitale Belege nach dem Buchen in diesem Ordner abgelegt werden können oder nicht.
In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen werden nur Ordner mit einer Gültigkeit innerhalb der Buchungsperiode angezeigt.
Die Gültigkeit hat keinerlei Auswirkungen auf das Arbeiten in DATEV Unternehmen online.
Das ist also eine Einstellung, die (außer bei Selbstbuchern) NUR für die Kanzlei gilt. Im Haupt-Mandantenportal.
Und der Knaller ist ja auch, dass die Ablage überhaupt keine Beschränkungen hat: