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Vollständigkeitserklärung mit digitaler Signatur ? Ja? Nein? Weiß nicht?

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letzte Antwort am 09.05.2023 09:59:22 von blum
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Mandant hat gefragt, ob er mir die Vollständigkeitserklärung auch digital signieren darf.

 

Spontan habe ich erst mal "nein" gesagt. Was er mir bisher mit digitaler Signatur geschickt hat, war nur einfach digital signiert.

 

Jetzt habe ich noch einmal nachgedacht: wäre es zulässig die Vollständigkeitserklärung mit qualifizierter digitaler Signatur anzunehmen? 

 

Diese Systembrüche in der "digitalen Welt" in Deutschland sind den jungen Mandanten aus dem Ausland nicht zu kommunizieren. 

 

Kennt sich damit jemand aus? 

 

Nachtrag: Der Mandant arbeitet in seinem Business mit Dokusign.

deusex
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Hallo, wenn kein ausdrückliches Schriftformerfordernis vorliegt reicht stets die "fortgeschrittene elektronische Signatur".

Im Falle einer Vollständigkeitserklärung hatte ich mal beim IWW gelesen, dass sogar die "einfache digitale Signatur" ausreichend sei.

 

Abschließend gibt es im Moment noch keine rechtlich konkret aussagekräftige Quellen, die explizit von einzelnen Dokumenten eine bestimmte Art Signatur einfordern, außer in Fällen des §126 BGB i.V. §126a BGB.

 

DokuSign ist wohl international der Marktführer. Wir arbeiten hier mit FP Sign, weil die Server in Deutschland und Systempartner der DATEV.

 

Im Falle eines Signaturerfordernis wählen wir immer die fortgeschrittene elektronische Signatur, die für unsere Zwecke immer ausreichend ist. Unsere Mandanten registrieren sich einmalig und können fortan kostenlos angeforderte Unterlagen signieren.

 

Jahresabschlüsse in Printform mit persönlicher Unterschrift oder dann qualifizierter elektronischer Signatur benötigen wir in der Kanzlei nicht und überlassen es unseren Mandanten, nach Hinweis, wie sie hier verfahren wollen.

 

 

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@deusex Ich hatte versucht, bei der Kammer zu fragen. Die sehr nette Dame am Telefon hat das Problem nicht verstanden und mich an die zuständigen Kollegen für die Steuerberaterprüfung weitergeleitet.

 

Die haben versucht, die zuständigen Kollegen aus der Rechtsabteilung zu erreichen. Da aber heutzutage alle und jeder im Homeoffice nicht erreichbar ist und die Telefonanlage nicht funktioniert... und wenn man direkt anruft geht natürlich niemand ans Telefon. Ist wie beim FA.

 

Ich habe den Mandanten gebeten mir das Teil von Hand zu unterschreiben. 

 

Inzwischen hat jeder verstanden, dass Digitalisierung & "New Work" in Deutschland nicht funktionieren.

 

Wer das Gegenteil behauptet, ist jemand, der meint das ein Tool wie ChatGPD die Lösung für alle Probleme sein könnte. Ich wollte hier eigentlich einen Vergleich zum Unfug, den unser Wirtschaftsminister von sich gibt schreiben, aber das wäre politisch und ist hier falsch. Deshalb ChatGPD.

 

Mein Frustmeter zum Thema Digitalisierung und Verwaltung ist auf einem Level - wenn es das Nilometer wäre- hätte der Pharao sehr hohe Steuern bekommen.

 

Was mir - steuerlich - bereits alles umgefallen ist, weil die Verwaltung "New Work" mit Homeoffice und Digitalisierung spielt. Es ist keiner mehr erreichbar. Die Telefonmäuse sind sehr nett, haben aber Null Plan und offenbar Anweisung jeden Abzuwimmeln oder aus der Telefonanlagenwarteschleife zu werfen.

 

Ich hatte ein Gespräch mit einem FA in Ba-Wü. Die superfreundliche Dame am Telefon hat mir freudig berichtet, dass sie Mitte 50 ist. Quereinsteiger, aus der Textilbranche. 

 

Wenn man schreibt und über ELSTER Message schickt, - wie es die Verwaltung gerne hätte- haben die Sachbearbeiter die Meldung erst 3 Tage später im System. Teilen Sie das einem Mandanten mit, dem das FA unberechtigt und fehlerhaft die Konten gesperrt hat. Der ist not amused.

 

Wenn man jemanden erreicht, läuft die Maschine nicht.

 

Sind wir in diesem Land eigentlich wirklich auf allen Ebenen im internationalen Vergleich rückständig und nicht mehr konkurrenzfähig?

 

Tut mir leid, dass ich off topic tobe.

 

Aber die Telefonmaus von der Kammer ist genauso schlimm wie die Textilverkäuferin beim FA in Ba-Wü. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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deusex
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Hallo,

 

wenn Sie erstmal vom Frustlevel ins Resignationslevel gewechselt sind und kurz davor sind, den ganzen "Beddel" hinzuwerfen, erreichen Sie ggf. ein Level das darüber steht, in dem sie das was da ist, möglichst gut und intensiv nutzen und Gleichgültigkeit, Entspannung und Friede einkehrt. 

 

Dies gilt ferner auch für die ganzen Anregungen, Probleme, Fehler und Wünsche, die der DATEV angetragen werden, aber zumeist im Sande verrinnen … Man muss nehmen was da ist und nicht drauf warten, was da sein könnte.

 

Bei mir verlässt nichts mehr in Papier die Kanzlei, außer Originale, die abgegeben wurden. Steuererklärungen/E-Bilanzen werden per Freizeichnung online und weitere Unterschriften über FP Sign elektronisch eingeholt.

Letztens wollte uns eine Mandantin etwas her faxen. "Wir haben kein Fax !" und fertig. Sie soll es scannen und mailen, mit der Post senden oder persönlich abgeben... es kam dann per Mail.

 

Hierbei darf man nicht zimperlich sein, sondern der Gefahr eines maulenden Mandanten ins Gesicht sehen.

 

Genau aus dem Eingangs erwähnten "Level" erwachsen Workarounds und zielsichere Lösungen. Wenn man seine eigene Effizienz durch Digitalisierung und Automatisierung nicht persönlich massiv vorantreibt und die Mandanten mitnimmt, ach was sag ich, "hinterherschleift" oder "vor sich hertreibt", kommt man persönlich diesbezüglich nicht voran, bleibt stehen und gefrustet.

 

Die Politik ist wie sie ist, vor allem nicht durch den einzelnen zu ändern und damit keine Sekunde wert, seine Stimmung mit ihr runterziehen zu lassen. Weils mal wieder so gut passt:

 

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Gelöschter Nutzer
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@deusex Ich habe ERNSTHAFT darüber nachgedacht, die Brocken hinzuwerfen. Die Situation, wie sie ist, ist sehr kräftezehrend. Da ich weiß, dass ich die Situation nicht ändern kann, und ich keine Besserung am Horizont sehe, war ich an dem Punkt: ich konnte meinen Beruf nicht mehr lieben, ich kann die Situation nicht ändern, also kann ich nur die Brocken hinwerfen.

 

Die Fall des Mandanten, dem das FA die Konten gesperrt hatte und seine Verzweiflung, haben mir wieder bewusst gemacht, warum ich diesen Job mache. 

Ich habe mich entschlossen weiter zu machen. Man kann die Mandanten dieser Willkür nicht überlassen. 

 

Ich wage es anzuzweifeln, dass das Besteuerungsverfahren, so wie es zur Zeit von der Verwaltung gelebt wird, noch eine gleichmäßige "faire" Besteuerung gewährleistet. Ich zweifle an der Verfassungsmäßigkeit dessen, was die Verwaltung gerade spielt. 

 

Wenn ich mit Kollegen rede: es sind nicht die schlechtesten, die sich umorientieren. In die Fortbildung gehen oder einfach das Schild abschrauben.

 

Die Mandanten sind bei der Digitalisierung nicht das Problem. Klar, schicken ein paar noch die Belege per Post. Das kann man an einer Hand abzählen. Das geht im Rauschen unter. Die meisten Mandanten fordern mehr, als ich zu vernünftigen wirtschaftlichen Konditionen Leisten kann.

 

Ich hatte gerade vor ein paar Tagen mit einem Mandanten dazu ein Gespräch. Es gibt so viele Tools. Jedes will EXTRA vergütet werden. Das ist für kleinere Mandate nicht wirtschaftlich.  Wir müssen rumeiern und rumgurken. Weil uns sonst die Kosten weglaufen.

 

Bei einer geringen Anzahl von komplexen (!) Belegen (viel Ausland, viel Fremdwährung, haarige Umsatzsteuer (Ausnahme vom Sonderfall)...) machen die Systeme, die es auf dem Markt gibt, die nur "einfache Masse abarbeiten können", wirtschaftlich keinen Sinn.

 

Das kann ich den Mandanten nicht aufschwatzen.

blum
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Im Mitgliederbereich des IDW steht folgendes: Digitaler BestätVerm (idw.de)

 

Frage 19: Der Mandant möchte dem WP die Vollständigkeitserklärung (VE) nur in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Bedarf es hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur der gesetzlichen Vertreter?

 

ANTWORT: Das HGB kennt die in der Praxis etablierte Vollständigkeitserklärung als solche nicht und verlangt für sie somit auch keine Schriftform. Mit der Vollständigkeitserklärung wird dokumentiert, dass die gesetzlichen Vertreter des zu prüfenden Unternehmens alle Aufklärungen und Nachweise gemäß § 320 Abs. 2 Satz 1 HGB gegenüber dem Abschlussprüfer abgegeben haben, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind.

 

Der für die VE in der Praxis einschlägige IDW PS 303 n.F. verlangt eine eigenhändige Unterzeichnung (Tz. 32). Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden (§ 126 Abs. 3 BGB). In diesem Fall muss zur Wahrung des Formerfordernisses das (elektronische) Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (§ 126a BGB).

 

Diese Vorgaben gelten für gesetzliche Formvorgaben. IDW PS 303 n.F. stellt trotz seiner verbreiteten Anwendung kein Gesetz i.S. des § 126 BGB dar. Die Formvorschrift der §§ 126 und 126a BGB gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form (§ 127 BGB). In diesen Fällen genügt aber – soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist – die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 Satz 1 BGB) bzw. andere elektronische Signaturen als die qualifizierte elektronische Signatur (vgl. § 127 Abs. 3 Satz 1 BGB). Bei Unklarheit darüber, welche Form die Parteien wollten, muss der Parteienwille ausgelegt werden. Die Auslegung hat sich in erster Linie an dem mit der Form verfolgten Zweck zu orientieren, der aus den erkennbaren beiderseitigen Interessen an der Formvereinbarung abgeleitet werden kann (BeckOK BGB/Wendtland, 52. Ed. 01.11.2019, BGB § 127 Rn. 2, BGH BeckRS 2016, 09506). Zweck der Schriftform bzw. der qualifizierten elektronischen Signatur ist die erhöhte Beweiskraft der Unterschrift bzw. der qualifizierten elektronischen Signatur.

 

ISA [DE] 580, der ab dem Geschäftsjahr 2021 neben IDW PS 303 n.F. freiwillig angewendet werden kann, nennt zwar nicht die „eigenhändige Unterschrift“, schreibt aber weiterhin schriftliche („written“) Erklärungen vor. Die mit der Schriftform bezweckte Beweiskraft dient dem Schutze des WP. Sieht der WP es als ausreichend an, die VE nur textlich oder eine digitale VE mit einer anderen als der qualifizierten elektronischen Signatur zu erhalten, so müsste für Zweifelsfälle die Beweiskraft anderweitig erlangt werden.

Wir haben uns daher entschieden die VE entweder mit FP Sign für den qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original unterschrieben anzufordern (Orga-Abteilung hebt die Original in einem Jahresordner für alle Mandanten auf und scannt die VE dann für unseren weiteren work-flow ein).

 

 

 

Steuererklärer
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@blum  schrieb:

 mit FP Sign für den qualifizierten elektronischen Signatur

 

 


 

Nur interessehalber: wie läuft das bei FP Sign mit der qualifizierten Signatur? Das ist ja nichts, wofür sich der Mandant mal eben registrieren kann und dann signiert er qualifiziert. Sondern er muß sich ja identifizieren und bekommt dann ein sicheres Signatur- (bei der Kartensignaturlösung) oder Authentisierungsmedium (bei der Fernsignaturlösung).

 

 

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bodensee
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Nur damit auch mal was positives von den Behörden kommt. 

 

Ich Nachgang auf einen Post von @deusex habe ich mich auch entschieden die Kommunikation mit der Finanzverwaltung nur noch über sonstige Nachrichten zu präferieren. 

 

Diese Woche Rückruf vom FA nach 1 Std. nachdem ich die nachricht gesendet hatte, ich war das dürfen Sie mir glauben mehr als überrascht. 

Aber funktioniert, Problem erörtert und gelöst , wenn jetzt diese sonstige Nachricht noch in beiden Richtungen gehen würde, wäre das wunderbar. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
blum
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@Steuererklärer schrieb:

Nur interessehalber: wie läuft das bei FP Sign mit der qualifizierten Signatur? Das ist ja nichts, wofür sich der Mandant mal eben registrieren kann und dann signiert er qualifiziert. Sondern er muß sich ja identifizieren und bekommt dann ein sicheres Signatur- (bei der Kartensignaturlösung) oder Authentisierungsmedium (bei der Fernsignaturlösung).

Ja das ist leider so.

 

Wir haben Mitte des letzten Jahres von SignLive auf FP-Sign umgestellt und im ersten Schritt unseren internen work-flow bezüglich unseren D-Bericht: Prüfungsberichte bzw. Erstellungsberichte digital unterschreiben (qualifizierte elektronische Signatur) umgestellt, d. h. alle unsere Berufsträgern in der StB/WP-Abteilung wurden per Video identifiziert und eine Fernsignatur eingerichtet:

  • viel Signierer (die Partner): Swisscom (Pauschale bei FP-Sign)
  • wenig Signierer (die angestellten StB): Bundesdruckerei (Einzelpreis je Signatur)

So haben wir seit der Umstellung rd. 500 qualifizierte elektronische Signaturen mit FP-Sign in Verbindung mit dem work-flow der DMS erstellt (funktioniert überwiegend gut).

 

Zur Zeit sind wir dabei größere Mandanten (Unternehmensgruppen) anzusprechen, damit sich diese identifizieren (wir würden die Einmalkosten und die lfd. Kosten von FP-Sign übernehmen) lassen, um dann bei diese Mandanten (viele Jahresabschlüsse) den Schriftformzwang für z. B.:

  • Vollmachtsdatenbank
  • Unterschrift unter den Jahresabschluss
  • Vollständigkeitserklärung

auch rechtssicher und digital abbilden zu können.

 

Es ist aber leider sehr "zäh", die Mandanten davon zu überzeugen. Projekte wurden leider alle an das Ende des Jahres 2023 verschoben. Zur Zeit haben wir leider noch KEINEN Mandanten, der die Identifizierung über sich ergehen lassen wollte. Ich habe aber noch Hoffnung, dass das Ende des Jahres dann doch noch funktioniert.

 

Gruß

 

Ralf Blum

 

 

 

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@blum  schrieb:

@Steuererklärer schrieb:

 

Zur Zeit sind wir dabei größere Mandanten (Unternehmensgruppen) anzusprechen, damit sich diese identifizieren (wir würden die Einmalkosten und die lfd. Kosten von FP-Sign übernehmen) lassen, um dann bei diese Mandanten (viele Jahresabschlüsse) den Schriftformzwang für z. B.:

  • Vollmachtsdatenbank
  • Unterschrift unter den Jahresabschluss
  • Vollständigkeitserklärung

auch rechtssicher und digital abbilden zu können.

 

Es ist aber leider sehr "zäh", die Mandanten davon zu überzeugen. Projekte wurden leider alle an das Ende des Jahres 2023 verschoben. Zur Zeit haben wir leider noch KEINEN Mandanten, der die Identifizierung über sich ergehen lassen wollte. Ich habe aber noch Hoffnung, dass das Ende des Jahres dann doch noch funktioniert.

 

Wahnsinn. Dabei hat jeder, wirklich JEDER, einen NFC-fähigen Personalausweis, der schon identifiziert ist, und der auch noch dafür ausgelegt ist, QES zu machen. Nur kriegt der Staat es nicht hin, ein solches Zertifikat gleich bei der Ausweisproduktion draufzuspielen. Kostenlos. Für jeden.

 

Das alles ist Deutschland. 2023. Litauen und Österreich und garantiert noch viele andere lachen sich sicher über uns kaputt.

 

 

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blum
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@Steuererklärer schrieb:

Nur kriegt der Staat es nicht hin, ein solches Zertifikat gleich bei der Ausweisproduktion draufzuspielen. Kostenlos. Für jeden.

 

Bei den allerersten Personalausweisen war es auch noch möglich, bei D-Trust ein Zertifikat zu bestellen und es auf den Personalausweis zu installieren. Das hatte ich auch dann damals mal gemacht. DATEV hatte da noch einen "Trust-Center" und hat auch Zertifikate ausgestellt. Ich hatte damals noch Hoffnung entweder die Identifizierung über den Perso oder den MiDentity comfort (hatte damals auch noch einen Daten-Safe) vollumfänglich erledigen zu können.

 

Damals gab es aber noch keine bzw. wenige Anwendungen und auch wenig Hardware, die das auslesen konnten. Beim nächsten Personalausweis von mir ging das dann leider nicht mehr und DATEV hat den Trust-Center aufgegeben.

 

So habe ich dann in der Zwischenzeit:

  • ein MiDentity
  • ein Smart-Login
  • eine Berufsträgerkarte
  • ein Personalausweis
  • zwischendurch zwei Signaturkarten von D-Trust für SignLive (wir haben zwei Gesellschaften)
  • eine Fernsignatur bei D-Trust / Swisscom
  • mehre Bank-Karten für Online-Banking 
  • eine Karte für meine E-Tron zu laden
  • MS Authenticator
  • Adobe ACcount Access
  • usw.

 

Neue digitale Welt mit alter Hardware! ==> die Atomisierung der digitalen Identitäten!

 

DATEV könnte das zumindest teilweise zusammenführen. Dafür braucht man aber Fähigkeiten und Kenntnisse und den roten Faden bzw. die Verbindende Elemente anstatt der üblichen DATEV Silos. Mit externes DATEV Ökosystem vor internes DATEV Ökosystem wird das nichts werden!

 

Gruß Ralf Blum

mic
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Zur Zeit sind wir dabei größere Mandanten (Unternehmensgruppen) anzusprechen, damit sich diese identifizieren (wir würden die Einmalkosten und die lfd. Kosten von FP-Sign übernehmen) lassen, um dann bei diese Mandanten (viele Jahresabschlüsse) den Schriftformzwang für z. B.:

  • Vollmachtsdatenbank
  • Unterschrift unter den Jahresabschluss
  • Vollständigkeitserklärung

auch rechtssicher und digital abbilden zu können.

 

Die Frage ob die Vollständigkeitserklärung digital oder handschriftliche unterschrieben wird sollte jeder nach Risiko und nach Rücksprache mit dem Versicherer selber entscheiden.

 

Jedoch frage ich mich, ob eine digitale Unterschrift unter dem Jahresabschluss zulässig ist und ob dieser digital unterschrieben überhaupt wirksam ist. Bei der Vollmachtsdatenbank muss meines Wissen nach eine original Unterschrift vorliegen. Hier hat bei uns schon öfters das Finanzamt entsprechende Vollmachten in Kopie angefordert.

 

@blumkönnen Sie näher Erläutern, wie es sich Ihrer Meinung nach rechtlich vereinbaren läßt, den Jahresabschluss nur digital zu unterschreiben?

 

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blum
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Hallo @mic ,

 

im NWB-Verlag StuB Nr. 6 vom 26.03.2021 (NWB QAAAH-73962) steht:

 

Unter Inkaufnahme einer letztlich nicht ausgeräumten Rechtsunsicherheit ist es m. E. vertretbar,
wenn sich der Bilanzierende der Auffassung anschließt, dass er seinen Jahresabschluss i. S. des
§ 245 HGB unterzeichnen kann, indem er eine qualifizierte elektronische Signatur anbringt. Bei
dieser Sichtweise genügt dies, um die Übernahme der Verantwortung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit des Jahresabschlusses zu dokumentieren. Rechtssicher ist hingegen allein eine handschriftliche
Unterschrift auf dem in Papierform ausgedruckten Jahresabschluss. M. E. erscheint die
Rechtsunsicherheit verkraftbar, da eine fehlende Unterzeichnung nicht zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses
führt, sondern mit § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB schlimmstenfalls einen Ordnungswidrigkeitstatbestand
erfüllt.

 

Aber auch:

2. Aufbewahrung des Jahresabschlusses
Aus § 257 Abs. 3 HGB geht allerdings hervor, dass Jahresabschlüsse in Papierform aufbewahrt werden
muss. 17 Dies zwingt den Bilanzierenden dazu, einen originär digitalen Jahresabschluss für
Zwecke der Aufbewahrung auszudrucken und zu unterzeichnen. 18 Folglich ist ein Medienbruch
unvermeidbar, da der Bilanzierende seinen Aufbewahrungspflichten nur nachkommen kann,
wenn er den Jahresabschluss in Papierform ausgedruckt und händisch unterschrieben aufbewahrt.

D. h. für uns sollte es genügen, dass der Mandant, den JA elektronisch qualifiziert signiert. Leider kann das bei uns noch kein Mandant. 

 

Da wir in unserem D-Bericht (Digitaler BestätVerm) zusichern, dass uns ein original unterschriebener JA vorlag, sehen unsere Arbeitspapiere in Abschlussprüfung (mit dem MaDi: Was ist der Mandantendialog) folgendes vor:

 

 

blum_3-1683537798086.png

 

 

blum_1-1683537650099.png

blum_2-1683537665036.png

 

 

Ich hoffe das war verständlich. 

 

Leider sind unsere Berufsorganisationen, der Gesetzgeber und auch die DATEV alles Alphatiere und dazu noch Einzelgänger und leben letztendlich ähnlich wie wir von der übertriebenen Bürokratie aus der Steinzeit. Ein durchgängiger einfacher digitaler Prozess (Abschaffung des antiquarischen § 257 Abs. 3 HGB; hier gab es schon mal einen Entwurf) zur Unterschrift und finalen/endgültigen Archivierung des Jahresabschlusses in einem DMS, gibt es leider nicht und wird es leider in absehbarer Zeit nicht geben. 

 

Gruß Ralf Blum

 

Edit 11:44 Uhr: oben falscher Link durch richtigen ersetzt: "D-Bericht (Digitaler BestätVerm)"

mic
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@blumvielen Dank für die Ausführungen. Das war sehr interessant und führt immer zum Nachdenken, ob Abläufe bei uns in der Kanzlei geändert werden sollten. Stillstand ist rückstand.

 

 


@blum  schrieb:

[...] dass uns ein original unterschriebener JA vorlag [...]


Der JA wird somit mindestens einmal handschriftlich unterschrieben.

 

Wir sind gehen den Weg des Jahresabschlusses und der Vollständigkeitserklärung digital, bis diese unterschrieben werden müssen. Hier erfolgt zwangsweise ein Medienbruch. Jedoch bleiben wir ab diesem Punkt beim Papier und machen keinen erneuten Medienbruch. Unterschriebene Exemplare liegen bei uns somit nur in Papierform in der Akte.

 

Welche Vorteile konnten Sie durch den erneuten Medienwechsel im Kanzleibetrieb feststellen? Ich denke die Vorteile dürften die Nachteile bei Ihnen überwiegen.

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blum
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@mic schrieb:

Welche Vorteile konnten Sie durch den erneuten Medienwechsel im Kanzleibetrieb feststellen? Ich denke die Vorteile dürften die Nachteile bei Ihnen überwiegen.

 

Wir haben keine Papierakten mehr im Produktbreich JA-Erstellung und im WP-Bereich.

 

Nur unsere Orga-Abteilung hat (leider) Ordner (für jedes Jahr einen mit einem alphabetischen Register) und dort werden die wenigen Unterlagen, die wir leider im Original bekommen müssen nach dem scannen abgelegt.

 

Die digitalisierte Version des JA habe die grundsätzlichen Vorteile der DMS:

  • Bestimmung eines Erledigers (Kümmerer) ==> DATEV mini-work-flow
  • Möglichkeit jemanden zur Kenntnis zu setzen ==> DATEV mini-work-flow
  • Möglichkeit das digitale Dokument mehreren Aufträgen zuzuordnen
  • Möglichkeit das digitale Dokument in eine Vorgangsmappe zu verknüpfen
  • Auskunftsmöglichkeit in Sekunden, wenn der Mandant anruft, ohne einen Ordner zu suchen
  • Möglichkeit das Dokument in einer Teams-Sitzung einem Kollegen oder dem Mandanten zu zeigen
  • In einer Präsentation das Dokument den Teilnehmer zu zeigen
  • Volltexterkennung
  • Verknüpfung zu den Arbeitspapieren in Abschlussprüfung
  • schnelles finden
  • usw.

 

Gruß Ralf Blum

 

 

 

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letzte Antwort am 09.05.2023 09:59:22 von blum
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