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DFÜ Nutzungsrecht fehlt

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letzte Antwort am 12.11.2020 15:54:16 von LaS
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LaS
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Guten Abend,

 

ich habe vor Kurzem für einen neuen DATEV mIDentity Stick bestellt, dessen SmartCard auf meine Kollegin ausgestellt ist.

 

Soweit funktioniert innerhalb von DATEV alles reibungslos, allerdings fehlt ihr beim Abrufen der Kontoumsätze via RZ-Bankinfo anscheinend das Recht DFU-UEBER-INTERNET, da in den DFU Einträgen der RZ-Kommunikation folgende Fehlermeldung erscheint:

 

MT1201F EH05 22 SMARTCARD-NUTZUNGSRECHT FUER DFUE-UEBER-INTERNET FEHLT. Anschaltung abgebrochen (Zugangskontrolle); DFÜ-Journal 01A12:23:59

 

Soweit ich informiert bin, erfolgt die Freischaltung dieses Rechts durch unseren StB, der aber behauptet, das alle Rechte ordnungsgemäß vergeben wurden.

Ich selbst hab leider keinerlei Einsicht in die Online-Rechte bzw. deren Vergabe.

Bei dem Versuch das Recht auf den entsprechenden User freizuschalten, bekomme ich nur die Rückmeldung, das mir die passenden Administratorrechte zur Einsicht der Online Rechte in Unternehmen Online fehlen.

 

Bevor ich mich jetzt erneut an den StB wende und nochmal versuche Druck zu machen, damit meine Kollegin auch mit ihrer SmartCard die passenden Rechte hat, wollte ich mich nochmal hier vergewissern, ob meine Annahme grundsätzlich richtig ist.

 

Auch die DATEV Hotline bestätigt, das oben genanntes Recht eindeutig zu fehlen scheint.

 

Danke im voraus.

 

Grüße

 

metalposaunist
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Ist soweit alles richtig, soweit man das hier entnehmen kann. Auch wir haben ja keine Einsicht in die Rechte. Wenn aber Sie und Ihre Kollegin die gleichen Rechte bekommen sollen, dann macht es auf all Fälle Sinn, wenn Ihr StB eine Gruppe baut, die Gruppe berechtigt und beide SmartCard zuordnet. Dann kann man unterschiedliche Rechte ausschließen. 

 

Was anderes: Was sagt denn ein RZ Kommunikationstest dazu? Einmal mit beiden SmartCards testen. Kommt auch hier DFÜ-über-Internet fehlt, ist's ja sehr eindeutig. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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@metalposaunist  schrieb:

Ist soweit alles richtig, soweit man das hier entnehmen kann. Auch wir haben ja keine Einsicht in die Rechte. Wenn aber Sie und Ihre Kollegin die gleichen Rechte bekommen sollen, dann macht es auf all Fälle Sinn, wenn Ihr StB eine Gruppe baut, die Gruppe berechtigt und beide SmartCard zuordnet. Dann kann man unterschiedliche Rechte ausschließen. 

 

Was anderes: Was sagt denn ein RZ Kommunikationstest dazu? Einmal mit beiden SmartCards testen. Kommt auch hier DFÜ-über-Internet fehlt, ist's ja sehr eindeutig. 


 

Das habe ich tatsächlich zuerst gemacht und mit beiden Sticks laufen die Tests ohne Auffälligkeiten durch.

Das Abrufen per RZ-Bankinfo klappt allerdings, wiegesagt nur mit dem alten mIDentity Stick.

 

Grüße

 

metalposaunist
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Hm, das ist mal sehr interessant. Dann nehme ich an, dass das Recht passt und gesetzt ist, so wie es Ihr StB gesagt hat. Noch ein Test: RZ-Kommunikationsassistent starten und die fragliche SmartCard anstecken und den Assistenten einmal durchlaufen lassen. Das neue Profil kann man ja wieder löschen, wenn es erfolgreich durchlaufen wird. 

 

Kommt auch hier DFÜ-über-Internet fehlt: dann fehlt es wirklich. Gehe ich jetzt aber zu 99% nicht davon aus.

 

Gibt 1 DATEV Einzelplatz-PC? Ein Windows AD? Oder mehrere Arbeitsplätze? Gibt es einen Kommunikationsserver? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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@metalposaunist

 

Danke erstmal für dein schnelles Feedback.

Ich werde das morgen (bzw später heute^^) einmal ausprobieren und dann hier Rückmeldung geben.

 

Es handelt sich um eine Einzelplatz Installation. gearbeitet wird auf dem Server via RDP Session.

Die Smartcards stecken am Client von dem aus via RDP verbunden wird. (ink. Workaround um die Notwendigkeit eines Terminal Servers zu umgehen, da keiner vorhanden und vorläufig auch nicht geplant)

 

Es existiert kein Active Directory. Es gibt in Datev lediglich zwei User, einer davon der Administrator, bei dem anderen handelt es sich um das Benutzerkonto meiner Kollegin, die fast alle Rechte eingeräumt bekommen hat.

Die DATEV Konten sind dementsprechend mit lokalen Windows Konten verbunden.

 

Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Viola_Schlund
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo LaS,

 

standardmäßig ist das Recht DATEV-DFÜ über Internet für Ihre eigene Beraternummer freigeschaltet (Beraternummer und Mandant * (=alle)). Sollte ihr Steuerberater die Rechte nachträglich nachadministriert und die Rechte auf bestimmte Mandantennummern eingeschränkt haben, kann es sein, dass evtl. das Recht für Mandant 0 zusätzlich noch freigeschaltet werden muss. 

 

Wird der Buchführungsbestand Ihres Unternehmens unter der Beraternummer der Kanzlei geführt?

Wenn ja, dann benötigen Sie eine zusätzliche Rechtefreischaltung von Ihrem Steuerberater für das DFÜ über Internet-Recht für den verwendeten Ordnungsbegriff (Beraternummer und Mandantennummer), unter dem die Buchführung läuft, damit Sie für diesen Bestand Daten ans DATEV-Rechenzentrum zu übermitteln können.

 

Der Funktionstest der RZ-Kommunikation wird mit der Beraternummer durchgeführt, die unter RZ-Verbindung hinterlegt ist. Vermutlich ist da ihre eigene mandantengenutzte Beraternummer hinterlegt, dafür haben Sie die Recht und daher ist der Test auch erfolgreich.

Im Feld "Abweichende Beraternummer" wird dann die Beraternummer der Kanzlei eingetragen.

 

Im Dokument DATEV-Rechenzentrum über das Internet nutzen (Dok.-Nr. 1033970) finden Sie im Kapitel 4 und 7 eine ausführliche Beschreibung dazu, die Sie z.B. auch an Ihren Steuerberater weitergeben können.

 

Viele Grüße

Viola Schlund

 

Mit freundlichem Gruß Viola Schlund
Business Analyst Produktangebot Datenübermittlungsplattform | DATEV eG
metalposaunist
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@Viola_Schlund schrieb:

standardmäßig ist das Recht DATEV-DFÜ über Internet für Ihre eigene Beraternummer freigeschaltet (Beraternummer und Mandant * (=alle)).


Korrekt. Gerade einen neuen mIDentity für einen Mandanten bestellt und dort wurde ohne dass ich etwas tun musste für die gesamte mandantenbezogene Beraternummer das DFÜ Recht automatisch erteilt. 

 


@Viola_Schlund schrieb:

Wird der Buchführungsbestand Ihres Unternehmens unter der Beraternummer der Kanzlei geführt?


Wer macht denn sowas als Selbstbucher? Ist das von DATEV wirklich gewollt / gewünscht und vorgesehen? Trägt ja nicht gerade der Übersichtlichkeit bei.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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Hallo,

 

heute abend gegen 21:00 habe ich nochmal die Gelegenheit metalsposaunists Vorschlag mit dem

RZ-Kommunikationsassistenten auszuprobieren, schauen wir mal, ob hier auch das Fehlen vom

DFÜ Recht beanstandet wird.

 


 


@Viola_Schlund schrieb:

Wird der Buchführungsbestand Ihres Unternehmens unter der Beraternummer der Kanzlei geführt?



Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Gibt es eine Möglichkeit das einfach festzustellen?

 

Ich schein da auch grundsätzlich noch was falsch zu verstehen. Sie sagen, dass das DFÜ Recht für den MIDentity standardmäßig für die eigene Beraternummer bereits freigeschaltet sein müsste. Ich geh mal davon aus, das nicht jede SmartCard im MIDentity einer eigenen Beraternummer zugeordnet wird, korrekt? Demnach müsste doch eigentlich auch auf dem 2. Stick das Abrufen der Umsätze via RZ-Bankinfo auf Anhieb laufen, oder wo ist mein Denkfehler.

Da sich das Ganze schon eine Weile zieht und unser StB entweder nicht weiß, wie das Recht freizuschalten bzw. es vielleicht tatsächlich bereits freigeschaltet wurde, möchte ich ganz gerne auf Nummer sicher gehen, bevor ich ihn jetzt auffordere, die scheinbar nicht gelungene oder falsch durchgeführte Freischaltung nochmal zu überprüfen.

 

 

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metalposaunist
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@LaS schrieb:

Ich geh mal davon aus, das nicht jede SmartCard im MIDentity einer eigenen Beraternummer zugeordnet wird, korrekt?


Doch, muss sogar zwangsweise. Wenn man eine SmartCard / mIDentity bestellt, muss man ja wissen, für wen: Kanzlei oder Mandant. Und Sie als Mandant haben bei DATEV eine eigene Beraternummer (=Kundennummer). Diese finden Sie auf Schreiben der DATEV, die Ihnen zugegangen sind oder auch im DATEV Installationsmanager oben mittig, dort wo auch Ihr Unternehmensname steht. 

 

Die Leistung der FiBu kann man herausfinden entweder via Bestandsdienste Rechnungswesen (in der Programmsuche) oder wenn man mit der Maus über die Leistung FiBu geht. Dort stehen zwei Nummern mit einem / getrennt. Vorne die Beraternummer / hinten die Mandantennummer. Die Beraternummer sollte gleich der im Installationsmanager sein. Andernfalls liegt die Leistung FiBu wohl doch eher unter der Kanzleiberaternummer, was wir bei uns nie machen. 

 

Ist per Fernwartung eigentlich schnell geprüft, wenn man sich gut damit auskennt. Auf der anderen Seite aus schade, dass Sie vom StB wenig Unterstützung bekommen und der nur lapidar sagt "Recht ist da" aber sich damit wohl nicht mal kurz per Fernwartung damit beschäftigen will - oder auch kann?!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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Gut, ich bin vorgegangen wie von dir (wir waren glaube ich schon beim Du, ich hoffe es ist ok wenn ich dabei bleibe^^) beschrieben. Die Nummer im Installations-Manager unterscheidet sich tatsächlich von der, die mir in der Beraterspalte in Bestandsdienste Rechnungswesen angegeben wird.

(Bestandsdienste Rechnungswesen: Bestands-Manager -> rechtes Fenster, Spalte Berater)

 

Die im Bestandsmanager angegebene Beraternummer entspricht auch der Beraternummer, die beim öffnen von Rechnungswesen in der Übersicht aller Buchungseinträge in der Spalte Berater aufgeführt wird.

 

Gibt es eine schnelle Möglichkeit festzustellen, mit welcher Beraternummer die SmartCards verknüpft sind, da der erste (alte) Stick mit dem abrufen via RZ-Bankinfo keine Probleme hat.

 

Danke und Grüße

metalposaunist
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@LaS schrieb:

Gut, ich bin vorgegangen wie von dir (wir waren glaube ich schon beim Du, ich hoffe es ist ok wenn ich dabei bleibe^^) beschrieben. 


Sorry, ich hab' den Überblick hier etwas verloren, wen man duzen kann und wen nicht 😁. Eigentlich ist man hier ja im höflichen Sie - daher nicht wundern. Von mir aus ist es immer Du. Die IT wird immer geduzt. Stellt Euch gut mit uns - wir haben die Macht 😈.

 


@LaS schrieb:

Die im Bestandsmanager angegebene Beraternummer entspricht auch der Beraternummer, die beim öffnen von Rechnungswesen in der Übersicht aller Buchungseinträge in der Spalte Berater aufgeführt wird.


Na das wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht so ist 😋. Das hängt ja zusammen und wenn Du die FiBu auf Eure eigene Beraternummer schubsen willst, kannst Du das dort tun. Achtung: Dann muss man auch alles andere inkl. RZ Bankinfo / Auszüge dorthin schubsen. 

 


@LaS schrieb:

Gibt es eine schnelle Möglichkeit festzustellen, mit welcher Beraternummer die SmartCards verknüpft sind, da der erste (alte) Stick mit dem abrufen via RZ-Bankinfo keine Probleme hat.


Such mal in der Programmsuche: Service Anwendung und dann schaue mal, ob dort unter Hard- und Software was auftaucht. Auch hier muss die Nummer aus dem Installationsmanager stehen. Und dort sind im besten Falle auch Euren beiden mIDentities zu sehen. Außer: Du hast da kein Recht zu, wenn Dein StB das gesperrt hat. 

 

Aber mein Bauch sagt mir (danke an @Viola_Schlund) Euer Steuerberater hat wohl keine Gruppe für Euch angelegt, sodass neue mIDentities einfach und easy einzustellen sind und Eure FiBu läuft wohl unter der Beraternummer der Kanzlei, sodass auf dem mIDentity deiner Kollegin zwar das Recht DFÜ passt aber eben nur für die Nummer aus dem Installationsmanager. Da aber die FiBu unter der anderen Nummer läuft: DFÜ Recht fehlt. 

 

Wie gesagt: reine Vermutung, Spekulation, Annahmen und Bauchgefühl. Wir machen's bei unseren selbstbuchenden Mandanten anders und wir schalten uns bei solchen Probleme auch mal gerne auf. Sind meistens alles nur 5min Fernwartungen 😜. Es ist ja ein Steuerberater und nicht "sieh zu wie Du klar kommst" 🙊.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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Über die Service-Anwendungen  kann ich zwar via Hard-/Software ein PDF exportieren, allerdings bekomme ich hier zu den mIDentity Sticks nur die Angaben, die auch über das Sicherheitspaket auslesbar sind. Ich sehe hier leider keine Möglichkeit zu schauen, welche SmartCard mit welcher Beraternummer verknüpft ist.

 

Unter Berater Kennwörter-Verwaltung sehe ich im übrigen einmal die im Installations-Manager aufgeführte Beraternummer als Unterberater und die Andere, die auch im Rechnungswesen auftaucht als Hauptberaternummer angegeben, vielleicht hilft diese Information auch noch ein wenig weiter.

 

Nochmal zur Klarstellung für mich:

Wenn ich das jetzt alles richtig interpretiere, scheint die alte SmartCard im 1. MD mit der Berater Nummer, die in Rechnungswesen bzw. Bestandsdienste ReWe auftaucht, übereinzustimmen, denn hier läuft das Abrufen von

RZ-Bankinfo anstandslos durch, wohingegen der neue MD scheinbar mit der Beraternummer im Installationsmanager übereinstimmt und deswegen kein Abrufen via RZ-Bankinfo möglich ist, klingt das schlüssig soweit?

 

Um jetzt auf Nummer sicher zu gehen, welche SC im MD mit welcher Beraternummer verknüpft ist, müsste ich mich an den DATEV Support wenden oder gibt es vielleicht doch eine andere Methode, Gewissheit zu bekommen. 

 

Bevor ich dann nochmal bei meinem StB anklopfe und erneut um die Vergabe der Rechte bitte, würde ich wiegesagt selber alles Mögliche tun, um eigene Fehler auszuschließen.

 

Danke

 

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metalposaunist
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@LaS schrieb:

Ich sehe hier leider keine Möglichkeit zu schauen, welche SmartCard mit welcher Beraternummer verknüpft ist.


Das lässt sich ja vorher mit dem Filter filtern. Da gibt es alle Standorte oder man kann auch eine eigene Beraternummer angeben. Und dann kann man ja schauen, ob zu der Beraternummer im Installationsmanager dort die beiden mIDentities auftauchen. Das müsste aber auch im Excel Export stehen. Da sollte auch der Standort (=Beraternummer) mitkommen. 

 


@LaS schrieb:

vielleicht hilft diese Information auch noch ein wenig weiter.


Würde die Behauptung, dass das Rechnungswesen unter der Kanzleiberaternummer läuft nur bestätigen.  

 


@LaS schrieb:

klingt das schlüssig soweit?


Würde eher sagen: beide mIDentities laufen unter Eurer Beraternummer aber der 2. mIDentity deiner Kollegin hat nur das DFÜ Recht für Eure Beraternummer. Da das Rechnungswesen aber unter der Kanzleiberaternummer läuft, kann der mIDentity kein DFÜ über Internet zur Kanzleiberaternummer machen. Meine aktuelle Annahme.

 

Genau deshalb macht man sowas nicht. Wenn jemand mit DATEV selber arbeitet (Lohn, FiBu) liegen alle Daten unter der Beraternummer vom Mandant und alles ist easy 😉, weil der Mandant ja für sich selbst = seine eigene Beraternummer ja standardmäßig alle Rechte hat. So muss man dem mIDentity deiner Kollegin sagen "Du darfst DFÜ auch über die Kanzleiberaternummer machen". 

 


@LaS schrieb:

Um jetzt auf Nummer sicher zu gehen, welche SC im MD mit welcher Beraternummer verknüpft ist, müsste ich mich an den DATEV Support wenden oder gibt es vielleicht doch eine andere Methode, Gewissheit zu bekommen.


Euer Steuerberater. Der ist für Euch zuständig in allen DATEV Belangen, weil Ihr DATEV auch nur über Euren Steuerberater nutzen könnt, weil die DATEV eG eine Genossenschaft ist und dort nur Steuerberater und Co. "teilnehmen" dürfen. Ihr selber könnt als Unternehmen kein DATEV Genosse werden und deren Software nutzen - das geht nur über Euren Steuerberater. Deshalb gibt es auch bei einem Steuerberaterwechsel als Selbstbucher einiges zu beachten, damit das Kind nicht in den Brunnen fällt, sondern alles smooth abläuft. 

 

Alles, was wir hier in 12 Antworten bequatschen muss alles der Steuerberater wissen und worunter welche SmartCard / mIDentity läuft sind für mich 2 Klicks. Sind ja nicht alle Steuerberater so fit. Also gib ihm etwas mehr Zeit 😊.

 

Von daher: Frag' nochmal lieb und nett nach und wenn der sich quer stellt oder wenn von dort gar keine Unterstützung kommt - schwach in meinen Augen. Wenn der Steuerberater klein ist und keine eigene IT Abteilung hat, hat er sicherlich einen DATEV Systempartner, der ihn in allen DATEV Belangen betreut. Dann kann der auch einmal drüber schauen, weil der beide Systeme dann im Zugriff hat, wenn ihr eine Fernwartung macht.

 

Und wenn auch das nicht geht - also einfacher wird DATEV leider nicht und die Zukunft sind Schnittstellen oder wenn Du nachfragst, wie man mit Belegen in DATEV umgeht; oder wie man Buchungssätze in DATEV reinbekommt aus dem ERP-System; oder, oder, oder ... Die FiBu machen "ist keine Kunst". Die Kür ist wie effizient

 

Und die DATEV hast Du ja schon eingeschaltet. Die kann auch nur sagen: hier fehlt ein Haken; ein Recht. Die kann das nicht für Euren Steuerberater setzen. Der muss die SmartCards allein administrieren, weil 1 Haken falsch gesetzt, sich daraus ggf. DSGVO Vorfälle ergeben können. Deshalb wird DATEV hier weniger den Haken setzen wollen, damit DATEV aus der etwaigen Haftung raus ist. Du würdest auch nicht anders handeln und etwas tun, was Dich ggf. selbst belasten könnte. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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LaS
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@metalposaunist 

 

Tatsächlich tauchen die Beraternummern zu den MDs im Excel CSV Export auf (Im PDF scheinbar nicht, oder ich habs völlig übersehen) Die Beraternummer beider MDs werden hier mit 0 angegeben, das nur nochmal als Info.

 

Desweiteren habe ich einmal den RZ Funktionstest mit beiden MDs durchgeführt, einerseits über die Beraternummer die im Installationsmanager steht und andererseits über diejenige, die im Rechnungswesen steht und von der im Installations-Manager genannten abweicht.

 

Ergebnisse:

Für die BN aus dem Installations-Manager laufen die Funktionstestes mit beiden MD Sticks ohne Probleme durch.

Bei der BN die im Rechnungswesen gelistet ist, gibt es auf dem Stick, dessen SD auf die Kollegin ausgestellt ist, den eingangs erwähnten Fehler, der das fehlende DFÜ Recht beklagt.

 

Fazit:

StB kontaktieren und darum bitten für den MD meiner Kollegin auch DFÜ über die Kanzleihberaternummer zu ermöglichen. 

 

Ich hoffe mit der konkreten Bitte, kommen wir weiter. 🙂

 

 

 

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@LaS schrieb:

Ich hoffe mit der konkreten Bitte, kommen wir weiter. 


Sehr coole Idee 👍 und ja, jetzt ist's eindeutig! Und wenn Ihr StB noch immer der Meinung wäre, es passt alles ... 🤓 wir wissen's besser. Mindestens 2 Tage Verzug für etwas, was 10 Sekunden dauert ... traurig. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Viola_Schlund
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Kurz noch eine Erklärung zum Thema "Bestand wird unter der Beraternummer der Kanzlei geführt":

 

Unter welcher Beraternummer der Bestand geführt wird, wird i.d.R. im Vorfeld bei der Einrichtung mit der Kanzlei abgestimmt. Das hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit und der Datenaustausch gestaltet wird.

Je nachdem wird der Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer) gewählt.

Wird die Fibu im DATEV-RZ gespeichert, dann kann die Kanzlei auch sicher und ohne Medienbruch auf die Daten zugreifen und den Bestand importieren z.B. für den Jahresabschluss oder auch unterjährig für Arbeiten der laufenden Fibu.

Das ist am einfachsten, wenn der Bestand sowohl im Unternehmen als auch in der Kanzlei unter dem gleichen Ordnungsbegriff geführt wird. Man kann den Bestand zwar auch umspeichern, aber das ist mit zusätzlichem manuellem Aufwand verbunden.

Daher ist die Empfehlung, den Bestand unter der Beraternummer anzulegen, unter der in der Kanzlei die Finanzbuchführung gespeichert ist.

 

Mit freundlichem Gruß Viola Schlund
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@Viola_Schlund schrieb:

Daher ist die Empfehlung, den Bestand unter der Beraternummer anzulegen, unter der in der Kanzlei die Finanzbuchführung gespeichert ist.


Würde ich einmal überdenken und die allgemeine Empfehlung gegen unser Vorgehen zu tauschen, damit solche Probleme von @LaS erst gar nicht auftauchen.

 

Selbstbucher unter der Beraternummer des Mandanten speichern und ebenfalls den Lohn dort abzulegen. Dann ist's sauber getrennt; der Mandant kann alles machen und wenn im RZ der Datenaustausch zwecks JA stattfindet, ist es auch nur abholen und da Beraternummer/Mandantennummer passen, merkt REWE das und spielt die Aktualisierung automatisch ein.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Viola_Schlund
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Ich habe dazu noch eine Info von meinen Rechnungswesen-Kollegen bekommen:

 

Im Dokument Wahl der Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten (Dok.-Nr. 1080952) sind Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen zur Wahl der genutzten Beraternummer beim Datenaustausch mit selbstbuchenden Mandanten beschrieben.

Mit freundlichem Gruß Viola Schlund
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image.png

Und genau das tun wir nicht. Wir wechseln dann auf die mandantengenutzte Beraternummer. Denn, alle Leistungen, die das Mandant von DATEV nutzt werden dann über die kanzleigenutzte Beraternummer mit DATEV abgerechnet und die Kanzlei muss die Kosten dann ggf. weiterberechnen. Entscheidet man sich dann dazu, dass die Kosten das Mandat tragen soll (mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft) bringt die Vereinbarung nichts, weil alle Leistungen unter der Kanzlei auflaufen. Liegen alle Leistungen unter der mandantengenutzte Beraternummer wird dann auch alles 1:1 von DATEV an den Mandanten berechnet. Finde die Empfehlung nicht wirklich gelungen. 

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Nochmal vielen Dank an alle für die Unterstützung und Ratschläge, wie immer sehr hilfreich.

 

Für den Fall, das ich über unseren StB nicht weiterkommen sollte,

(davon gehe ich nicht aus aber die Sache zieht sich schon über Wochen) wäre die Alternative, die in ReWe aufgeführten Buchungen auf unsere Beraternummer (also die im Install-Manager) zu ändern.

 

Ist das ein relativ leicht durchzuführender Vorgang oder ist das nicht mal eben so simpel durchzuführen, weil wie schon hier angedeutet wurde, sind dann vermutlich auch weitere Einstellungen in DATEV an die neue Beraternummer anzupassen.

Zumindest ist die von DATEV empfohlene Vorgehensweise in dem von @Viola_Schlund verlinkten Dokument in Übereinstimmung mit unserer Ausgangslage. Wir waren bereits vor Einführung von Datev Mandant bei besagtem StB und haben vor ca 8 Monaten DATEV eingeführt um einige Buchungen "in-house" durchzuführen und gleichzeitig eine saubere "Schnittstelle" zum StB zu haben. Diesbezüglich passt also die Empfehlung die kanzleigeführte Beraternummer für unsere Buchungen zu verwenden, auch wenn das - wie wir jetzt feststellen müssen - seine Nachteile haben kann. 🙂

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@LaS schrieb:

Ist das ein relativ leicht durchzuführender Vorgang oder ist das nicht mal eben so simpel durchzuführen, weil wie schon hier angedeutet wurde, sind dann vermutlich auch weitere Einstellungen in DATEV an die neue Beraternummer anzupassen.


Dann ist's vorbei mit Bankauszügen für einen der mIDentities, weil das Produkt (RZ-Bankinfo), dass Ihr die Umsätze aus dem RZ holen und buchen könnt, auf der Kanzleiberaternummer läuft (würde ich behaupten). Damit auch das wieder klappt, muss der Steuerberater auch 2x klicken, 1 Tag warten und RZ-Bankinfo liegt auf Eurer mandantengenutzten Beraternummer. Was ist mit Unternehmen Online? Habt Ihr dort Belege zu Eurer FiBu? Das muss auch umgespeichert werden und Eurer StB macht den Lohn? Wenn ja, auf welche Beraternummer? Das muss dann ggf. auch umgespeichert werden, damit man 1x UO "Topf" hat, an den Ihr mit Eurer FiBu geht und an den sich der StB zwecks Lohn einklinken kann für digitale Personalakte & Auswertungen. Und das getrennt laufen zu lassen, hatte ich keine guten Erfahrungen gemacht und dann sind's schon 2x 3,50€ Stammdaten pro Monat, wo 1x ausreichend wäre.

 

Du siehst: es steht und fällt alles mit dem StB, der einfach auch technisch fit sein muss - oder der DATEV Systempartner. Aber so ganz ohne Plan und wenn sich dein Problem über Wochen 😲 hinzieht, was wir hier in 3 Tagen lösen konnten ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Chris_Pollack
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Hallo @metalposaunist ,

 

ich möchte Ihnen erläutern wie wir zu der Empfehlung im Dokument 1080952 gekommen sind. Ich war vor etwa dreieinhalb Jahren an der Erstellung des Dokuments beteiligt und bin heute für dessen Pflege verantwortlich.

 

Das Dokument ist eine Folge aus vielen Anwendergesprächen im Service. Wir hatten erkannt, dass sich viele Steuerkanzleien schwer tun zu entscheiden mit welcher Beraternummer ein selbst buchender Mandant angelegt werden soll und was dabei alles zu beachten ist. Dabei wurde uns auch oft widergespiegelt, dass eine Empfehlung seitens DATEV erwartet wird.

 

Gerade bei der Empfehlung im Szenario "Bestehendes Mandat möchte selbst buchen" taten wir uns schwer. Es gibt hier kein Richtig und kein Falsch. Es kommt eher auf die individuellen Vorlieben und Organisationsstrukturen der Kanzleien an. Auch in den Anwendergesprächen konnten wir keine Präferenz erkennen. Wenn wir alle Vor- und Nachteile erklärt hatten, entschieden sich die einen für die kanzleigenutzte und die anderen für die mandantengenutzte Beraternummer.

 

Warum haben wir uns schließlich für die Empfehlung zur kanzleigenutzten Beraternummer entschieden?

Wir machten es am Einrichtungsaufwand fest. Bei einem bestehenden Mandat gibt es in aller Regel nicht nur die Leistung Rechnungswesen, sondern bereits weitere Leistungen in anderen Anwendungen. Wenn der Mandant auf eine mandantengenutzte Beraternummer umgestellt wird, müssen daher die Abhängigkeiten zu den anderen Leistungen beachtet werden. Hier nur einige Beispiele, was neben der Buchführung ggf. noch umgestellt werden muss:

- RZ-Leistungen (Archiv-Bestand, RZ-Bankinfo, SEPA-Mandate, Zahlungsdatenservice, Unternehmen online, usw.)

- Berichtsschreibung muss immer die selbe Berater-/Mandantennummer haben wie die Buchführung

- In Lohn-Schnittstelle abweichenden Ordnungsbegriff eintragen oder Lohn auch auf mandantengenutzte Beraternummer umstellen

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Beweggründe für die Empfehlung verdeutlichen. Letztendlich ist es auch nur eine Empfehlung. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie ihr folgen wollen oder nicht. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
metalposaunist
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@Chris_Pollack schrieb:

Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Beweggründe für die Empfehlung verdeutlichen.


Jupp, das passt! 👍 Und ja, der Aufwand ist hoch, wenn ein Selbstbucher entsteht aber bisher bin ich persönlich mit der Strategie am besten gefahren und für mich sieht es auch falsch aus, wenn der Mandant mit der Beraternummer der Kanzlei arbeitet, die ihm ja nicht "gehört". Deshalb erstellt man ja eine eigene Beraternummer und auch dass das Mandat das Beraternummernkennwort der Kanzlei dann kennt, weil es im Klartext in der Beraternummernverwaltung steht?! Bin mir da nicht sicher, ob da nicht auch Schabernack mit getrieben werden kann und die Kanzlei intern den "Schuldigen" sucht, der aber extern als Mandant zu finden ist.

 

Spätestens beim MigMag fällt das einem auf die Füße, weil die bezogenen Leistungen dann "irgendwo" auf der DATEV Rechnung erscheinen und unsere 66 Seiten sind jetzt schon kolossal. 

 

Aber ja, wie beim MigMag auch - auch das weiß man nie so genau, ob es einem hilft oder später auf die Füße fällt. Im Fall von @LaS hätten wir uns aber die Detektivarbeit sparen können. 

 

Danke für die ausführliche, ehrliche Antwort! :herz_datev:

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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aschreiber
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Der Mandant braucht das Beraternummer-Kennwort der Kanzlei nicht, um die Daten ins RZ zu senden. Es reicht wenn der Ordnungsbegriff für das Recht DATEV-DFÜ über Internet freigeschaltet ist.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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BigApple
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Hier will ich aber meinen Beitrag auch noch dazu abgeben:

Die oben genannten Punkte sind alle sehr gut nachvollziehbar!

ABER

 

Ich habe bereits in einem älteren Thread den Hinweis gegeben, dass:

 

Wenn ein Mandant das DFÜ-Recht auf die Hauptberaternummer bekommt, sieht er in gewissen Programmteilen eine Liste von anderen Mandanten die er nicht sehen darf!
Genauere Infos hierzu will ich hier nicht geben. 

 

Für eventuelle Fragen gerne per PM

 

Und vorab: Ja ich weiß wie man das DFÜ richtig administriert. Die Einschränkung auf die Mandantennummer greift aber nicht überall. 

 

 

Es ist jetzt gerade etwas Themenfremd aber ich finde es grandios, dass dieses Dokument noch nicht verschwunden ist! 

 

 

metalposaunist
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@aschreiber schrieb:

Es reicht wenn der Ordnungsbegriff für das Recht DATEV-DFÜ über Internet freigeschaltet ist.


Dann muss aber auch der RZ-Kommunikations-Assistent mit den Daten der mandantengenutzten Beraternummer gefüllt werden oder hier trägt man einmalig das Kennwort ein; was aber nicht zielführend ist, wenn DATEV das Kennwort aus der Verwaltung ziehen möchte und dann auf die Nase fällt. Weil REWE macht doch eine Anschaltung ans DATEV RZ mit der Kanzleiberaternummer, wenn die FiBu da drunter läuft, oder nicht?  

 

Was das wieder für Gedankensprünge sind 😵. Ist für mich zu kompliziert 😁. Mandant: hier hast Du eine eigene Beraternummer samt Kennwort. Mach' was Du willst damit. Die RVo ist für deine eigene Beraternummer mit * überall alles freigeschaltet. Viel Spaß. Zu einfach? 😇

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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aschreiber
Fachmann
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In der RZ-Kommunikation gibt man einmalig das Kennwort der Unterberaternummer ein. Beim Recht DATEV-DFÜ über Internet das Recht für die Kombination Kanzleiberaternummer/Mandantennummer. Dann kann man die Daten ans RZ senden. Das Beraternummernkennwort der Kanzleiberaternummer braucht der Mandant nicht.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
BigApple
Einsteiger
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Der Buchführungsbestand unter der Hauptberaternummer/Mandantennummer beim Mandanten wird eingespielt. 
Der Mandant bekommt auf seine SC das DFÜ-Recht für den o.g. Ordnungsbegriff Hauptberaternummer/Mandantennummer.

Beim Mandant geht man am sinnvollsten in die RZ-Kennwörterverwaltung und legt folgendes an:

 

Hauptberaternummer/Kennwort der Unterberaternummer 

Unterberaternummer /Kennwort der Unterberaternummer

(also zwei Einträge) 

 

und dann kann der Mandant alles tun was er tun muss! 

Aber nochmal! Das ist verdammt gefährlich! Vor allem wenn er Lodas einsetzt

LaS
Beginner
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Nochmal ein kleines Update von mir, scheinbar passend dazu, worum es in den letzten Beiträgen hier gegangen ist.

Undzwar kam heute die Rückmeldung von unserem StB, das die Anpassung des DFÜ Rechts auf den neuen MID stattgefunden hat.

 

Das habe ich dann zum Anlass genommen nochmal einen Funktionstest durchzuführen, selbstverständlich unter vorheriger Anpassung der kanzleigeführten Beraternummer.

 

Datev moniert jetzt zwar kein fehlendes DFÜ Recht mehr, allerdings scheitert der RZ Verbindungstest nun an dem fehlenden Beraterkennwort, alle weiteren Tests laufen jedoch sauber durch.

Da dies auch vorher schon beim alten MID der Fall war, hier aber das Abrufen der Umsätze kein Problem darstellte, vermute ich mal, das es jetzt auch mit dem neuen Stick funktioniert, dies kann meine Kollegin aber erst morgen prüfen.

 

Das Beraterkennwort, insb. wie in unserem Fall bei kanzleigeführten Beraternummern scheint wohl grundsätzlich nicht erforderlich zu sein. Die Beraterkennwörter sind in der Kennwortverwaltung zwar so aufgeführt wie von BigApple beschrieben. (Hauptberater und Unterberater) allerdings scheint das Kennwort für den Hauptberater (dies entspricht der Beraternummer vom StB respektive dessen Kanzlei) nicht zu passen oder wurde ggf. durch unseren StB geändert.

DATEV-Mitarbeiter
Viola_Schlund
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Bitte tragen Sie im Programm Beraternummer-Kennwörter-Verwaltung beide Male Ihr eigenes Kennwort ein, so wie es BigApple beschreiben hat:

 

Unterberaternummer (Ihre Beraternummer) / Kennwort der Unterberaternummer

Hauptberaternummer (Beraternummer der Kanzlei, unter der der Bestand läuft) / Kennwort der Unterberaternummer (das Kennwort, das zu Ihrer eigenen Beraternummer gehört)

Mit freundlichem Gruß Viola Schlund
Business Analyst Produktangebot Datenübermittlungsplattform | DATEV eG
30
letzte Antwort am 12.11.2020 15:54:16 von LaS
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