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elektronischer Einspruch

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letzte Antwort am 12.10.2022 19:15:55 von StBAB1
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Sandra8
Beginner
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Hallo Community,

 

besteht nach erfolgreichem elektronischen Einspruch die Möglichkeit den Einspruch auf erledigt zu setzen ?

 

Auch schön wäre noch eine Spalte "Rechnung gestellt". Gibt es hier Verknüpfungen ?

 

Vielen Dank 🙂

 

 

 

__________________________________________________

Kategorie entfernt durch @Kristina_Nering 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 10
588 Mal angesehen

Moin,

 

in den Einstellungen für den elektronischen Einspruch

 

Uwe_Lutz_0-1659694852950.png

 

 

können Sie einstellen, dass der Einspruch nach dem Versenden automatisch ausgetragen wird

 

Uwe_Lutz_1-1659694902841.png

 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Sandra8
Beginner
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Nachricht 3 von 10
576 Mal angesehen

Morning,

 

ja das habe ich gesehen. Ich meinte, wenn der geänderte Bescheid, aufgrund meines Einspruchs gekommen ist, dass ich dann irgendwo vermerken kann, dass der Einspruch erledigt ist. 

 

VG Sandra

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 10
569 Mal angesehen

Dazu ist mir keine Möglichkeit bekannt.

DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Koschek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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471 Mal angesehen

Hallo @Sandra8,

 

aktuell gibt es keine Möglichkeit, einen elektronischen Einspruch auf erledigt zu setzen.

 

Wir haben Ihre Anregung dokumentiert und an die Entwicklung weitergeleitet.

Viele Grüße
Barbara Koschek | DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Nur mal so am Rande für die Entwicklung. 

 

Dann läuft also die DAtenbank Einspruch immer weiter auf und wird immer größer weil ja jeder Einspruch dazukommt und keiner auf erledigt und damit dem Grunde archivierbar wäre. 

 

Hier ein kleiner Verweis auf @blum , Datev der Prozessmanager und auch gerne an @metalposaunist. Man merkt dann einfach wie weit die Entwicklung einerseits von den usern andernseits entfernt ist und ein Roter Faden der so wünschenswert wäre einfach nicht in Sicht ist oder sehr tief im grünen Datev Würfel vergraben ist. 

 

Und ja ob dieser dann auch abgerechnet wurde wäre in der Tat hilfreich für uns Anwender. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
blum
Experte
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Hallo @bodensee ,

 

es gab mal Zeiten, da war ich richtig motiviert etwas bei DATEV bewegen zu können.

 

So waren wir (2 Sekretärinnen von uns, eine angestellte Steuerberaterin und ich) am 08.02.2017 bei einem Berufspiloten und hatte es tatsächlich geschafft, das folgende Abteilungen der DATEV anwesend waren:

  • DMS
  • EO Comfort
  • PFB / FUB
  • ein Mitglied der Geschäftsleitung

mit einer Präsentation in PowerPoint (hier einen Auszug:

blum_0-1660042451257.png

und an tatsächlichen Daten, haben wir aufgezeigt, welche Schritte nach unserer subjektiven Meinung notwendig sind, damit der Massenprozess Bescheidprüfung vom Posteigang bis zur Rechnung überwiegend vollautomatisch und prozessorientiert und medienbruchfrei ablaufen könnte.

 

Da damals aber das Mitglieder der Geschäftsleitung nach meiner subjektiven Meinung kaum Kenntnisse der verschiedenen DATEV Programm hatte und erst recht keine Vorstellung, wie in einer Kanzlei gearbeitet wird, konnten wir trotz intensiven Einsatzes nichts erreichen. Ergebnis: NICHTS = schwarzes Loch

 

Leider ist es heute immer noch so. 

 

So lange die Geschäftsleitung über keine entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und auch die für den roten Faden oder die verbindenden Elemente zuständige Abteilung "zentrales Anforderungsmanagement" ebenfalls nicht im ausreichendem Maße, wird das mit der Top-Priorität: Prozesseffizienz leider nichts.

 

Es fehlten ausgebildete DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung oder der ein oder andere Spock des (T)Raumschiffes DATEV-Cloud.

 

Gruß Ralf Blum

bodensee
Allwissender
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Nachricht 8 von 10
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Sind ja erst 5 1/2 Jahre her 😉 ist für Datev ja eine relativ kurz Zeit. 

 

Ansonsten befürchte ich muss ich Ihnen leider Recht geben. DAs know how wie wird -wenigstens im Durchschnitt- in Kanzleien gearbeitet und daher welche Anforderungen haben die Kanzlei und wie können wir durch Software dabei helfen, ist offensichtlich im Lauf der Jahre verloren gegangen. 

 

Man sieht es ja an die vielen ellenlangen Beiträgen von Ihnen und der Maße von Daniel  und anderen mehr. 

 

Datev könnte ja in verschiedene Kanzleien zum hospitieren kommen oder einfach im Rahmen ihres Management einfach mal ein Musterkanzlei aufbauen und darin konkret mit DAtev Programmen arbeiten, vlt. käme so der Gedanke des Gründungsvater Herr Sebiger doch wieder ein wenig zum aufflammen oder flackern würde ja schon helfen. 

 

Modernes Anforderungsmanangement oder gar der so sehr nötige Prozessmanager ein frommer Wunsch. - Leider. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
wwinkelhausen
Meister
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Man braucht ja auch nur mal in die Stellenausschreibungen der DATEV zu schauen. Hauptsache Studium, Fachkenntnisse zweitrangig.

Dinosaurier
StBAB1
Aufsteiger
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Guten Tag zusammen,

 

ich habe den Eindruck, dass die Datev sich in einem Zustand der Überforderung befindet. Dies erfüllt mich mit der Sorge, dass die Datev nicht zukunftsfähig ist. 

 

Jüngst fiel auf, dass ein digitaler Einspruch gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid aus dem Posteingang heraus zu einer Vorbelegung "Umsatzsteuer-Jahres-Bescheid " führt und an dieser Stelle eine Korrektur auf die Voranmeldung nicht möglich ist.

 

Die Antwort der Datev war, dass man den Fehler  "sobald möglich" beheben werde und dass man bis dahin eben den Weg über die digitale Kommunikation gehen könne. 

 

Für mich bedeutet dies, dass 

  • nachlässig programmiert wurde,
  • es keine vollständige Funktionskontrolle gab,
  • keinerlei Bewusstsein für die Sensibilität des Bereiches "Einsprüche" gibt,
  • es keine innere Veranlassung gibt, ein mangelhaftes Produkt in Ordnung zu bringen,
  • es der Datev im Ergebnis vielleicht aufgrund des fehlenden Problembewusstseins auch gleich ist, ob Berater den Fehler vielleicht nicht bemerken und daher einen Haftpflichtfall auslösen (VdN des VZ-Bescheides ist mir klar, es geht um die AdV sowie um die Frage, wo solche Fehler denn noch auftreten).

 

  • Ohnehin fehlt die Fähigkeit, Anforderungen zu erkennen und umzusetzen. Im gesamten Bereich der Bescheide, Fristen, Einsprüche ist ein unabgestimmtes und wirres Gemisch an Anwendungen vorhanden, das den Anforderungen nicht genügt. 
    • Es wird ignoriert, dass es Schriftstücke gibt, die mehrere Festsetzungen beinhalten (Veranlagung + Vorauszahlungen, Veranlagung + Verspätungszuschlag, mehrere Veranlagungszeiträume). Bereits der Bescheideingang und die Ablage im DMS nebst Posteingangs- und Fristanlage ist ein einziger Krampf, da im Zweifel Dokumente mehrfach erfasst werden müssen. Statt diese Baustelle anzugehen, werden Kapazitäten für ein neues Design in der Oberfläche der Digitalen Kommunikation verschwendet.
    • Die Anlage digitaler Einsprüche ist, besonders wenn viele Bescheide, z.B. nach einer BP angefochten werden müssen, extrem zeitaufwändig.
    • Es ist möglich, einen digitalen Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbetrag anzulegen, nicht aber gegen den Zerlegungbescheid / Verlustfestellungsbescheid. Man könnte den entsprechenden Text "zugleich Einspruch gegen Verlustfeststellung" beim "führenden Einspruch" hinzufügen, dann fehlt aber der Einspruchsvorgang bei dem betroffenen Bescheid und es gibt einen unklaren Postausgang.
    • Vergessen wurde offenbar, dass die Sammlung der digitalen Einsprüche in der Anwendung über die Jahre offenbar unendlich anwächst und vermutlich irgendwann Trägheiten auftreten bzw. die Sache unübersichtlich wird. Es fehlt also die Möglichkeit, Einsprüche auf "erledigt" zu setzen. Warum immer wieder bei der Datev der Zustand, dass sich Übersichten / Datenbanken unendlich aufbauen und irgendwann nicht mehr bedienbar sind, wenn global gesucht werden muss (siehe auch  Mitarbeiterzeiterfassung, ggf. auch DMS)? 
    • Die neue Optik der Digitalen Kommunikation kam für mich ungefragt, nicht vermisst und im Ergebnis wieder eine Verschlimmbesserung mit noch mehr Klicks, noch mehr Aufklappmenues, noch mehr Platzverschwendung auf dem Bildschirm, noch schlechter Lesbarkeit für Mitarbeiter mit dicken Brillengläsern, besonders wenn gezoomt werden muss.
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letzte Antwort am 12.10.2022 19:15:55 von StBAB1
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