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Vorgehen bei Tod des Steuerpflichtigen in Stammdaten und Einkommensteuer ... Dokument 1070214

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letzte Antwort am 10.01.2024 08:34:11 von martin65
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StB_
Erfahrener
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Hallo zusammen,

hat jemand dieses Dokument schon einmal genutzt?

Ich scheitere leider.

 

Das Dokument beginnt so:

1 Über dieses Dokument

Der Steuerpflichtige ist verstorben. Sie betreuen die Ehefrau oder den Lebenspartner weiter in Ihrer Kanzlei. In diesem Dokument erfahren Sie, welche Anpassungen Sie in DATEV Zentrale Stammdaten und DATEV Einkommensteuer vornehmen müssen. Das Vorgehen unterscheidet sich je nachdem, ob die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht oder bereits erledigt ist.

 

2 Vorgehen, wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht

 

Bei mir ist die Erklärung für das Todesjahr bereits erledigt, also Punkt 3:

 

3 Vorgehen, wenn die Einkommensteuer für das Todesjahr erledigt ist

 

Zunächst müssen Sie die Zentralen Stammdaten anpassen. Anschließend passen Sie die Daten in DATEV Einkommensteuer an.

 Beziehung lösen
 Voraussetzung:

Das Vorgehen, wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht wurde durchgeführt.

 

Was soll das heißen? Muss ich jetzt doch in beiden Fällen das Verfahren: 2 Vorgehen, wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht durchlaufen?

 

Warum wird das dann nicht als als allgemeiner Punkt vorangestellt? 

 

Ich habe das leider ignoriert und habe jetzt den Huddel in den Stammdaten.

 

Interceptor
Einsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Nun, im Steuererklärungsjahr nach dem Tod des Ehemanns ist dessen Adressat im Mandat nicht mehr nötig - deshalb dort die Beziehung lösen und das Mandat mit dem Adressaten der Witwe verknüpfen/bestücken. Den Adressat des verstorbenen kann man dann auch in den Adressaten auf inaktiv setzen.

 

Wenn die Leistung Einkommensteuer neu angelegt und gestartet wird, dann zieht sich die neu angelegte Einkommensteuer die Daten erst einmal aus der Vorjahreserklärung (die ja noch die Ehegatten betrifft) und nicht aus dem Mandat wo nur noch die Witwe als Adressat vorhanden ist. Würde man hier (in der Einkommensteuer) dann nicht die Personendaten tauschen, löschen und es bei schließen der Steuererklärung zu einem Stammdatenabgleich von der Einkommensteuer zu den Zentralen Stammdaten kommen (dem dann auch noch jemand aus welchen Gründen zustimmt) .... jupp, die Historie der Stammdaten werden da schwer durchgeschüttelt.

 

Sicher, man könnte wenn die Leistung Einkommensteuer gestartet wird auch keinen Stammdatenabgleich zulassen und dann die Daten händisch ändern - da hat DATEV halt die Buttons mit dieser Funktion hinterlegt.

 

MFG

 

 

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witte
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Hallo,

bei mir hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

 

  1. Die EStE im Todesjahr wird noch "normal" unter der bisherigen Mandantennummer abgewickelt.
  2. Für das Folgejahr lege ich eine neue Mandantennummer an. Hier gebe ich nur den Namen in den Stammdaten ein.
  3. Lege unter der neuen Mandantennummer die Leistung "Einkommensteuer" an.
  4. Kopiere dann im Mandantenmanager des Einkommensteuerprogramms das letzte Veranlagungsjahr von der alten auf die neue Mandantennummer um.
  5. Öffne unter der neuen Mandantennummer das Einkommensteuerprogramm. Hier gibt es nun die Möglichkeit, die Daten des Verstorbenen (Stpfl. oder auch Ehegatte) zu löschen und ggf. von Ehegatte auf Stpfl. zu verschieben. Dann mache ich einen Stammdatenabgleich und habe in der EO einen sauberen Datensatz.

In der EO gebe ich noch unter der alten Mandantennummer den Zusatz (Meyer, bis 2022) und unter der neuen Mandantennummer (Meyer ab 2023)an. Dann erkennt jeder der Mitarbeiter sofort die Trennung.

 

Ich kann dann auch in der alten Mandantennummer alte Einkommensteuerjahre öffnen, ohne Stress mit dem Datenabgleich zu bekommen.

 

 

Interceptor
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
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... auch eine Möglichkeit. Dann setz doch "Meyer, bis 2022" einfach auf "inaktiv".

 

MFG

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StB_
Erfahrener
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Das geht, führt aber dazu, dass für die Ehefrau ein neuer Mandant angelegt wird. Wenn die Ehefrau verstorben ist, würde das nicht erfolgen müssen.

 

Die Datevlösung in dem erwähnten Dokument vermeidet das (wenn ich es richtig verstanden habe). Mein Problem ist nur, dass dort (sinngemäß) unter 1) steht:  Je nachdem arbeiten Sie die Kapitel 2 (Erklärung für Todesjahr steht noch aus) oder 3 (Erklärung für Todesjahr steht nicht mehr aus) durch.

Unter 3) steht dann aber als Voraussetzung sinngemäß: Kapitel 2 wurde durchgeführt.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Paul_Engerling
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @StB_ 😊

 

Sie haben das korrekt erfasst. Wir haben uns für ein Vorgehen entschieden, bei dem die Mandantennummer gleich bleibt.

Wenn Sie bei Kapitel 3 starten (Einkommensteuer für das Todesjahr ist erledigt), stellen Sie zunächst sicher, dass Sie das Vorgehen in Kapitel 2 bereits durchgeführt haben (das ist Voraussetzung).

Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach.

 

Angenommen, Sie arbeiten von vornherein mit dem Hilfe-Dokument:

Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht, dürfen noch nicht alle Schritte vollzogen werden. So darf die Beziehung zur Ehefrau nicht gelöst werden, weil Sie diese Ehefrau noch für die ausstehende Einkommensteuererklärung des Todesjahres benötigen.

 

Im Kapitel 2 werden daher zunächst das Todesdatum erfasst, der Familienstand geändert, die Verknüpfung des Verstorbenen im Mandanten gelöst und die Frau als Natürliche Person hinterlegt. Dadurch vermeiden Sie z. B., dass Sie einen Verstorbenen per Korrespondenz anschreiben.

 

Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr dann erledigt ist, fahren Sie mit Kapitel 3 fort. Die Ehebeziehung wird in den Stammdaten gelöst. In Zukunft wird die Einkommensteuererklärung für die Frau (Einzelveranlagung) weitergeführt. Der Mann taucht in der Einkommensteuer nicht mehr auf.

 

Wir haben die Trennung im Hilfe-Dokument bewusst vorgenommen, da Sie bestimmte Einstellungen direkt nach dem Tod des Mandanten erledigen sollten (Kapitel 2).

Dann vergeht ggf. Zeit, bis Sie die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr bearbeiten.

Wenn Sie dann das Hilfe-Dokument wieder zur Rate ziehen, wissen Sie direkt an welcher Stelle Sie einsteigen (Kapitel 3).

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel also nicht "in einem Schwung", sondern zeitlich versetzt. 

 

Viele Grüße

Paul Engerling

DATEV EG

StB_
Erfahrener
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@Paul_Engerling  schrieb:

Wenn Sie bei Kapitel 3 starten (Einkommensteuer für das Todesjahr ist erledigt), stellen Sie zunächst sicher, dass Sie das Vorgehen in Kapitel 2 bereits durchgeführt haben (das ist Voraussetzung).

Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach.

Hallo Herr @Paul_Engerling ,

vielen Dank für die Erläuterungen. Vielleicht können Sie den Hinweis "Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach." In der Praxis wird das nämlich vermutlich oft so gemacht, dass die Schritte 2) bei der Veranlagung gar nicht gemacht werden, da es bei der letzten gemeinsamen Veranlagung ja funktioniert, nur das Todesdatum einzugeben. Aus dem Dokument hatte ich den Eindruck gewonnen, dass ich entweder 2 oder 3 abarbeiten müsste.

Schöne Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Paul_Engerling
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @StB_ ,

 

das ist nachvollziehbar, danke für die wertvolle Info. Ich werde das Hilfe-Dokument an der betroffenen Stelle entsprechend anpassen. 

 

Viele Grüße

Paul Engerling

DATEV eG

christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Das Dokument berücksichtigt leider auch nicht den nicht gerade seltenen Fall, dass es nicht nur einen verwitweten Ehepartner gibt, sondern weitere Miterben, so dass neuer Mandant eine Erbengemeinschaft ist.

martin65
Meister
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Nachricht 10 von 10
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Grundsätzlich wäre es m.E. besser, wenn die Stammdaten der Ehegatten grundsätzlich komplett getrennt wären.

 

So könnte bei jeder Steuererklärung entschieden werden, wer mit wem in welcher Beziehung veranlagt werden soll.

 

Bspw.

 

Einzel- oder Zusammenveranlagung

Veranlagung im Jahr der Eheschließung und Trennung

Tod des Steuerpflichtigen A

Tod des Steuerpflichtigen B

Verzicht auf Gnadensplitting

Verheiratung von bisher 2 eigenständige Mandanten

etc.

 

So könnte man sich in einem "Baukastensystem" die Beteiligten an der Einkommensteuererklärung "zusammenstellen". Bislang werden die Ehegatten als "Einheit" betrachtet und man muss bei der von Ihnen, sehr geehrter @Paul_Engerling dargestellte Vorgehensweise, Klimmzüge vollziehen.

 

Viele Grüße

Martin Heim

 

 

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letzte Antwort am 10.01.2024 08:34:11 von martin65
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