Hallo,
ich habe 3 Mandanten, die mit dem o.g. Vermerk nicht in die Vollmachtsdatenbank aufgenommen wurden.
Ich habe jetzt schon zum x. Mal alles geprüft: ID-Nr stimmt, St-Nr stimmt, Geb.-Datum stimmt.
Liebe DATEV, warum ist es nicht möglich, zurückzumelden, wo der Fehler besteht, damit man diesen beheben kann.
Was soll ich tun - ich bitte um Antwort.
Wie geht's den Kollegen - auch schon solch einen Fall gehabt - was getan?
Freue mich auf Antwort. Gruß, Burkhart
Ergänzung: Eine Mandantin wohnt in Frankreich - habe gelesen dies könnte zu Problemen führen, aber warum?
Wir hatten dies Problem bei Mandanten, welche in einer kleinen Ortschaft (ohne Straßennamen) wohnen.
Es hatte sich hierbei durch Nachfrage bei der OFD (Niedersachsen) herausgestellt, dass mit der Verteilung der Briefe (von der Finanzverwaltung an die Mandanten zwecks Mitteilung über den geplanten VaSt Abruf des STB) ein privater Dienstleister beauftragt ist. Dieser hat die Briefe in den kleinen Ortschaften mangels Straßennamen nicht zugestellt und an die OFD zurück geschickt. Eine Registrierung in der VollmachtsDB war somit nicht möglich.
Auf Nachfrage wurde uns von der OFD mitgeteilt, dass doch beim zuständigen Landkreis ein Antrag auf die Vergabe von Straßennamen gestellt werden solle damit der günstige private Dienstleister der Briefe zustellen könne.......
Es existieren somit noch kleine Steueroasen innerhalb von Deutschland, in denen man von der Finverw. postalisch nicht erreicht werden kann.
Hallo,
na, das kann ja lustig werden. Bei mir ist allerdings der Ehemann ohne Probleme registriert worden - nur die Ehefrau nicht. Habe jetzt die St-Nr gelöscht und nochmals weggeschickt - bin gespannt. Gruß, Burkhart
Hallo Newsgroup,
bei mir ist das bislang nur bei einer Mandantin passiert, die im Pflegeheim lebt. Adresse einschließlich Station und Zimmernummer waren richtig; trotzdem wurde die Eintragung auch nach dem dritten Versuch nicht vorgenommen.
Finanzamt und OFD konnten nicht weiterhelfen. Dann geht es - wie früher - eben auch ohne VASt-Daten.
Schöne Grüße Willi Müller
Hallo,
ich antworte mir hier selbst, vielleicht hilft es Jemanden.
Ich habe jetzt mit der Meldebehörde die Daten abgeglichen - alles identisch. Dabei ist mir in den Stammdaten aufgefallen, dass hier im System eine automatische Zuordnung anscheinend nicht funktioniert hat: beim Ehemann ist verheiratet vorhanden - bei der Ehefrau ohne Angabe. Dürfte meines Erachtens gar nicht passieren, da die Daten ja vernetzt sind, aber sei's drum. Ich habe dies bei der Ehefrau auf verheiratet geändert und die Daten nochmals losgeschickt - jetzt hat es geklappt.
Liebes DATEV-Team, 2 Fragen:
1. Warum kann nicht zurückgemeldet werden, wo keine Übereinstimmung besteht?
2. Warum werden vom DATEV-Tool Mandanten exportiert, die ihre Adresse im Ausland haben? Warum erscheint hier keine Fehlermeldung, dass dies nicht möglich ist?
Gruß, Burkhart
Hallo Herr Burkhart,
Zu Frage 1: Wir bekommen von der Finanzverwaltung nur den Status „ Nicht eingetragen von der Finanzverwaltung" bzw. „Storniert von der Finanzverwaltung" übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen stellt uns die Finanzverwaltung keinerlei weitere Informationen zur Verfügung. Mögliche Ursachen haben wir im Dokument Vollmachtsdatenbank: An Finanzverwaltung übermittelte Vollmacht wird abgelehnt hinterlegt.
Zu Frage 2: Im Tool Vollmachtenexport werden keine Adressen ermittelt, sondern nur die relevanten Stammdaten für die Vollmacht ( Nachname + Vorname, Geburtsdatum, SteuerID, Steuernummer). Dadurch können auch keine Adressaten mit ausländischen Adressen herausgefiltert werden.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Kerstin Mindel
Vollmachtsdatenbank
DATEV eG
Zusatzfrage:
Kann ich mir vom Mandant eine Vollmacht unterschreiben lassen und diese bei dem Finanzamt einreichen?
Mfg Werner Kördel
Hallo Herr Kördel,
wenn es Ihnen um den Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung geht, da gibt es nur den „elektronischen" Weg um die Freischaltung zu erhalten.
Hallo Frau Mindel,
vielleicht sollte sich die DATEV hier nochmals aufgrund der Unzufriedenheit der Anwender mit der Finanzbehörde auseinandersetzen. Es kann doch nicht sein, dass die Finanzbehörde aus fadenscheinigen Gründen wie Datenschutz es ablehnt, zurückzumelden welcher Parameter hier nicht passt. Wo wird der Datenschutz berührt, wenn ich als Rückmeldung "Fehler bei ID-Nr" oder "Fehler bei Familienstand" erhalte? Hier werden doch dann überhaupt keine Daten ausgetauscht, sondern nur die Info, welcher Fehler bei der Finanzverwaltung auftaucht.
Ich habe jetzt bei der o.g. Ehefrau wieder eine Fehlermeldung erhalten - also nochmals eingespielt (ohne Änderung) und jetzt zeigt mir das System an "ab 20.12.16 abrufbereit" bei VaSt-Status oder Abruf aber ja(nicht aktiv).
Was bedeutet dieses "nichts aktiv"? Ich habe diese Meldung auch bei einem anderen Mandanten, der beim ersten Versuch abgelehnt wurde und jetzt ohne Änderung nochmals übermittelt wurde und auch ab 20.12.16 abrufbereit ist. Gruß, Burkhart
Es kann doch nicht sein, dass die Finanzbehörde aus fadenscheinigen Gründen wie Datenschutz es ablehnt, zurückzumelden welcher Parameter hier nicht passt. Wo wird der Datenschutz berührt, wenn ich als Rückmeldung "Fehler bei ID-Nr" oder "Fehler bei Familienstand" erhalte? Hier werden doch dann überhaupt keine Daten ausgetauscht, sondern nur die Info, welcher Fehler bei der Finanzverwaltung auftaucht.
OT Na da lobt man sich doch die Elster (s. u.a. Re: Vollmachtsdatenbank Berechnung ff.). Braucht exakt 2 Parameter (IdNr+Geb.) u. gibt schon beim Antrag Feedback obs klappt oder nicht......
Hallo Herr Burkhart,
der Status "nicht aktiv" steht solange, bis die Daten abgerufen werden dürfen. Am 20.12.2016 ändert sich also der Status auf "aktiv".
Besten Gruß,
Hansch
Hallo Herr Burkhart,
derzeit kommen wir an den Datenschutzbestimmungen der Finanzverwaltung nicht vorbei.
Einen kleinen Lichtblick kann ich Ihnen aber an dieser Stelle schon geben. Mit der Anbindung der Vollmachtsdatenbank an das GINSTER-Verfahren der Finanzverwaltung nächstes Jahr, werden die Statusinformationen nochmals überarbeitet, so dass diese eindeutiger werden.
Grüße aus Nürnberg und ein schönes Wochenende
Kerstin Mindel
Vollmachtsdatenbank
DATEV eG
Hallo Frau Mindel,
ich habe immer noch das Problem mit den Daten der Ehefrau - mit DATEV - mit der Rückmeldung der Finanzbehörde - und mit den Mitarbeitern der Finanzbehörde, die tel. Fragen verweigern und auf die Vollmachtsdatenbank verweisen - welch ein Hohn!!!
Ich habe jetzt noch einen Unternehmer - alle Daten stimmen überein - aber Fehlermeldung von Finanzbehörde.
Nochmals eine Ehefrau - Ehemann ohne Probleme registriert - Ehefrau nicht.
Werde mir jetzt diesen Mailverkehr kopieren und an die Finanzbehörde mailen und um Überprüfung der Daten bitten. Irgendjemand muss einem hier doch helfen können. Gruß, Burkhart
Hallo Herr Burkhart,
ich bin gespannt wie die Finanzverwaltung reagiert.
Sollen wir bezüglich des aktuellen Falls telefonieren?
Stürmische Grüße aus Nürnberg
Kerstin Mindel
Vollmachtsdatenbank
DATEV eG
Hallo Frau Mindel, hallo newsgroup,
da ich seitens der DATEV überhaupt keine Unterstützung bekomme, habe ich jetzt mit dem Finanzamt (alle rel. Daten stimmen überein) und der SBK telefoniert.
Die SBK wird sich jetzt direkt mit der DATEV in Verbindung setzen und sieht den Fehler ebenfalls in der Programmierung der Vollmachtsdatenbank. Ein 1:1 Abgleich der St-ID-Nr hätte vollkommen ausgereicht. Warum hier sogar die Adresse abgeglichen wird, wenn bei Elster anscheinend nur ID-Nr und Geb.Datum ausreichen, ist mir unverständlich.
Auch, dass dies so programmiert wurde, dass nur "Fehler" zurückgemeldet wird und nicht z.B. Feld ID-Nr nicht identisch - wäre aus Datenschutzgründen doch ohne Problem möglich gewesen.
Vielleicht war es doch ein Fehler auf die DATEV und die Vollmachtsdatenbank zu setzen.
Liebe Kollegen, wie handhaben Sie dies? Wir rufen die Daten im EST-Programm ab. Diese Daten sind dann schon in der Erklärung vorbelegt. Geben Sie die Elster-Daten händisch ein? Wäre nett, wenn mir dies jemand beantworten würde. Gruß, Burkhart
Hallo Herr Burkhart,
wir nutzen mittlerweile bei fast allen Einkommensteuer-Mandaten die vorausgefüllte Steuererklärung und Steuerkonto online. Probleme haben wir kaum. Die geholten Daten gleichen wir natürlich trotzdem mit den Unterlagen der Mandanten ab.
Beste Grüße
Steffen Hansch
Hallo Herr Burkhart,
wir nutzen die VASt direkt über den Service der Finanzverwaltung - Eintragung über Elster Online mit StID + Geburtsdatum, Mandant erhält Freischaltcode direkt von der Finanzverwaltung und leitet diesen an uns weiter.
Den Datenabruf erledige ich Mitte März als Sammelabruf über die Mandantenübersicht - die Daten liegen beim öffnen der ESt vor.
Probleme gab es bisher keine größeren. Das Verfahren ist zu Beginn bei der Registrierung etwas aufwändiger (aber mit ca. 1 Woche schneller), dafür entfallen die Nutzungsgebühren bei der Vollmachtsdatenbank (z.B. Karteileichen bei sporadischen oder 1x Mandanten). Der Abruf ist an die registrierte Smartcard gebunden.
Grüße
"Mandant erhält Freischaltcode direkt von der Finanzverwaltung und leitet diesen an uns weiter"
Frage: Mandant erhält dann den Freischaltcode per Brief, nicht wahr?
Sie haben dafür Ihre Vollmachten angepasst oder nichts organisatorisch unternommen?
Vorgehen ist wie folgt: (Bestehender) Mandant wird zu Abrufsmöglichkeit/ Erlaubnis aufgeklärt und der Abruf bei mündlicher Zustimmung beantragt - Mandant erhält Brief mit Code und leitet diesen an uns weiter (Brief ist meist innerhalb einer Woche da). Wird der Code nicht innerhalb von ca. 3 Monaten bei ElsterOnline eingetragen, verfällt der Antrag. Eine Anpassung von Vollmachten ist nicht notwendig - bei Neumandanten wird die jeweils aktuelle Version Finanzverwaltung verwendet - bei bestehenden Mandanten bleibt alles wie gehabt.
Die aktuelle Version der Vollmachten ggü. der Finanzverwaltung hat (noch) keinen Einfluss auf die Datenabrufsberechtigung - VASt und Steuerkonto müssen weiterhin gesondert beantragt werden - zumindest in Sachsen.
Grüße
"VASt und Steuerkonto müssen weiterhin gesondert beantragt werden"
Das ist dürfte überall (noch) so sein? Aber das hat ja nichts mit DATEV zu tun.
Aber Danke d.z. für Ihre schnelle Antwort!
Wieso hat das nix mit Datev zu tun? Man will ja damit dann arbeiten?
Steuerkonten-Abrufen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bspw. ist in NRW die elek. Registrierung pro Forma (ohne Brief an Mand.), wenn bereits eine (klassische) Vollmacht vorliegt.
kleine Ergänzung zu d.z,: Wenn der Mand. einen Elster-Account hat, läuft das Verfahren vollelektronisch ab, kein gesonderter Brief. Generell sollten Mand. sowas haben (kann man im Zweifel nach Rücksprache gleicht Mitbeantragen) - dann können Sie nämlich selber mal reinschauen, was der Steuerberater da so alles beim Finanzamt abrufen kann.
"Wenn der Mand. einen Elster-Account hat, läuft das Verfahren vollelektronisch ab, kein gesonderter Brief. Generell sollten Mand. sowas haben (kann man im Zweifel nach Rücksprache gleicht Mitbeantragen) - dann können Sie nämlich selber mal reinschauen, was der Steuerberater da so alles beim Finanzamt abrufen kann."
Nette Idee. Nachvollziehbar.
Aber: Der Mandant gibt sicherlich gern den Auftrag zur Erstellung eines Elster-Accounts, keine Frage. Und dann? Das mag bei 20-100 EST-Mandaten ja noch gehen.
Wie lösen Sie das organisatorisch bei sich?
Mach ich nur bei neuen Kunden.
"VASt und Steuerkonto müssen weiterhin gesondert beantragt werden"
war nicht auf Datev bezogen.
@Theo
Allgemein möchte der Mandant meist weniger mit der Finanzverwaltung zu tun haben. Daher hat er in der Regel kein eigenes Elster Konto. Die Verwaltung möchte ich mir auch nicht antun. Und ein schöner Brief - den keiner versteht - hat auch was für sich. Daher Aufklärung über die zu erwartende Post unerlässlich.
Grüße
Ach so.
Na dann.
@TheoAllgemein möchte der Mandant meist weniger mit der Finanzverwaltung zu tun haben. Daher hat er in der Regel kein eigenes Elster Konto. Die Verwaltung möchte ich mir auch nicht antun. Und ein schöner Brief - den keiner versteht - hat auch was für sich. Daher Aufklärung über die zu erwartende Post unerlässlich.
Grüße
Es geht mir dabei auch eher um den Transparenzgedanken bzw. um die Verfahren verständlicher zu machen / Vorbehalte abzubauen. Man kanns sich ansehen, muss man aber nicht. Verwaltungsaufwand erzeugt die Anlage nicht: Stammdaten eingeben, ggf. noch die Aktivierung regeln, fertig.
Den Account wird er in der derzeitigen Form, solange er Kunde ist, i.d.R. nicht brauchen (außér für zukünftige Anträge). Das kann sich aber jederzeit schnell ändern: Wwenn die Funktionen erweitert werden (bspw. Bescheide). U. dann kanns nicht schaden sowas schon zu haben - sonst geht der ganze Wahnsinn mit Anträgen, Vollmachten u. VDBs nämlich wieder von vorne los
Apropos: Knifflig wirds, wenn der Mand. einen Elster-Account hat, aber nicht mehr reinkommt. Dann kann ohne weiteres auch keine Anträge mehr stellen. Hatte ich allerdings erst zweimal
Den Account wird er in der derzeitigen Form, solange er Kunde ist, i.d.R. nicht brauchen (außér für zukünftige Anträge). Das kann sich aber jederzeit schnell ändern: Wwenn die Funktionen erweitert werden (bspw. Bescheide). U. dann kanns nicht schaden sowas schon zu haben - sonst geht der ganze Wahnsinn mit Anträgen, Vollmachten u. VDBs nämlich wieder von vorne los
Auf jeden Fall. M.E. leider nur relativ schwer (organisatorisch) umzusetzen.
Gutes Beispiel dazu allerdings ist KISTAV. Mittlerweile geht das ja in "dualer" Form: Kanzlei stößt Antrag zur Erteilung einer Verfahrenskennung an, Mandant bekommt Post und leitet die weiter.
Wenn man das zur Eröffnung eins Elster-Accounts dann auch noch irgendwann mal hinbekommt, das wär doch schon ein Fortschritt.
Taxation 5.0 oder so. Von mir aus auch in Deutsch. Klingt aber "uncool".
Ich sehe das Problem nicht: Ich erfasse einmalig (als Service für den Mand.) online die Stammdaten. Fertig.
Das mit Aktivierung u. Zertifikat sollte man natürlich vorher erläutert haben.