Danke für die Antwort - auch allen anderen! Werde dies mal besprechen. Gruß, Burkhart
Hallo Frau Mindel, hallo newsgroup,
heute Morgen hat mich das FA angerufen, da ich dort um Hilfe gebeten hatte. Sie haben den Ehefrau-Fall gecheckt und schütteln ebenso wie ich den Kopf: das Geb.-Datum der Ehefrau war nicht 17. sondern 7. - und war sowohl beim Finanzamt als auch bei uns falsch hinterlegt (Mandant seit ca. 20 Jahren!!!) und auch bei der Meldebehörde, wo ich tel. die Daten abgeglichen hatte, wurde mir dieses falsche Geb.-Datum bestätigt -> wie sagte der Finanzbeamte so schön - es menschelt.
Wie einfach wäre dies zu klären gewesen, wenn die
Rückmeldung: Feld Geb.-Datum stimmt nicht überein
erschienen wäre.
Vielleicht als Anregung! Dies zur Info. Gruß, Burkhart
Endlich mal eine Antwort.
Ich will einfach nur einen Anspsrechpartner bei einem Fehler.
Datev, Steuerberaterkammer und Finanzverwaltung profitieren kräftig.
Nur Zuständig ist keiner.
Mfg Werner Kördel
Finanzverwaltung profitieren kräftig.
Die machens unentgeltlich
genau deshalb
Wir kontaktieren in diesen Fällen das zuständige FA, teilen denen die in der Vollmachtsdatenbank eingetragenen Daten mit und bitte um Rückmeldung.
Erstaunlicherweise bekommen wir in der Regel eine freundliche und kurzfristige Rückmeldung, wo das Problem liegt (Anschrift, Geb.-Datum, Steuer-ID.).