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Vollmachtsdatenbank - nicht eingetragen von Finanzverwaltung

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letzte Antwort am 20.01.2017 21:51:19 von bl
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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 31 von 36
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Danke für die Antwort - auch allen anderen! Werde dies mal besprechen. Gruß, Burkhart

burkhart
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 32 von 36
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Hallo Frau Mindel, hallo newsgroup,

heute Morgen hat mich das FA angerufen, da ich dort um Hilfe gebeten hatte. Sie haben den Ehefrau-Fall gecheckt und schütteln ebenso wie ich den Kopf: das Geb.-Datum der Ehefrau war nicht 17. sondern 7. - und war sowohl beim Finanzamt als auch bei uns falsch hinterlegt (Mandant seit ca. 20 Jahren!!!) und auch bei der Meldebehörde, wo ich tel. die Daten abgeglichen hatte, wurde mir dieses falsche Geb.-Datum bestätigt -> wie sagte der Finanzbeamte so schön - es menschelt.

Wie einfach wäre dies zu klären gewesen, wenn die

     Rückmeldung: Feld Geb.-Datum stimmt nicht überein

erschienen wäre.

Vielleicht als Anregung! Dies zur Info. Gruß, Burkhart

wkoerdel
Einsteiger
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Nachricht 33 von 36
145 Mal angesehen

Endlich mal eine Antwort.

Ich will einfach nur einen Anspsrechpartner bei einem Fehler.

Datev, Steuerberaterkammer und Finanzverwaltung profitieren kräftig.

Nur Zuständig ist keiner.

Mfg Werner Kördel

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theo
Meister
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Nachricht 34 von 36
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Finanzverwaltung profitieren kräftig.

Die machens unentgeltlich

in dubio pro theo
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mkinzler
Meister
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Nachricht 35 von 36
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genau deshalb

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bl
Beginner
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Nachricht 36 von 36
145 Mal angesehen

Wir kontaktieren in diesen Fällen das zuständige FA, teilen denen die in der Vollmachtsdatenbank eingetragenen Daten mit und bitte um Rückmeldung.

Erstaunlicherweise bekommen wir in der Regel eine freundliche und kurzfristige Rückmeldung, wo das Problem liegt (Anschrift, Geb.-Datum, Steuer-ID.).

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letzte Antwort am 20.01.2017 21:51:19 von bl
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