Liebe Community,
der § 87d (3) AO lässt dem Steuerberater die Wahl, ob er:
oder
Mich würde interessieren, ob jemand die zweite Variante praktiziert und wie damit die Erfahrungen aussehen.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Herr Herrmann,
wir praktizieren die 2. Variante. Bisher gab es da noch nie Probleme. Die Fälle, in denen noch was zu korrigieren war, sind sehr wenige.
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wenn eine Erklärung auf den "letzten Drücker" fertiggestellt werden muss, nutzen wir auch die zweite Variante, um Verzögerungen und eventuelle Zuschläge für den Mandanten etc. zu vermeiden. Geht aber natürlich nur, wenn die Datenlage für die Erklärung den Eindruck auf Vollständigkeit macht. Gab dabei aber auch noch keine Schwierigkeiten.
MfkG
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich nutze in der Kanzlei fast ausschließlich die Variante 2 und hatte damit noch nie ein Problem.
Ich nutze fast ausschließlich Weg 1. Weg 2 wenn es sehr eilt.
Wir nutzen ebenso fast 100%ig Weg 1.
Weg 2 nur, wenn der Mandant vorab mitgeteilt hat, dass er bei Fristablauf "nicht im Lande ist".
@bodensee schrieb:Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich nutze in der Kanzlei fast ausschließlich die Variante 2 und hatte damit noch nie ein Problem.
Bei uns auch 99,9% Variante 2
Immer Variante 1, denn ansonsten kommt der nächste knallharte Anwalt gegen den Steuerberater um die Ecke und klagt, weil der Mandant die Erklärung ja gar nicht unterschrieben hat. Natürlich die gern gezogene Nr. 1 Standardkarte vor allem im Lichte von Steuerhinterziehung (Mandant hat nicht unterschrieben, der StB ist halt der Straftäter) und Schadenersatzforderungen. Entsprechende Urteile gab es, das kennen die Anwälte natürlich.
Niemals Variante 2, denn ich sollte als StB (meiner Meinung nach) auch niemals etwas an das Finanzamt senden, wenn der Mandant es nicht vorher gesehen hat und auch nicht selber sein OK, respektive seine Unterschrift gegeben hat. Wenn der Mandant zu spät ist, ist das sein Problem.
Wer damit noch kein Problem hatte, ist dafür natürlich nicht sensibilisiert. Mir hat es gegen die entsprechenden Anwälte aber schon sehr geholfen.