Wir sind am überlegen, ob wir von den Old-School-Taschenbüchern auf die digitalen Versionen umsteigen.
Jetzt stellt sich uns die Frage: In welchem Umfang gilt der Code? Je Endgerät, je Mitarbeiter, je Browser, je ...keine Ahnung was.
Wir haben mehrere Mitarbeiter, die in der Kanzlei, im Homeoffice und auch mal beim Mandanten arbeiten. Wenn ich den Code je Endgerät brauche, dann bräuchte ich möglicherweise 3 je Mitarbeiter. Geht es nach Mitarbeiter nur 1. Ich kaufe ja gern je Mitarbeiter, der das möchte, eine Lizenz. Aber eben nicht 3. Dazu werden die "Hefte" viel zu wenig benutzt.
Wo bzw. in welchem Umfeld kann also 1 Code genutzt werden?
Bedeutet das, dass wenn ein Mitarbeiter sich hier im Büro in seine Session im RZ einloggt und ein anderes Mal von seinem Rechner zu Hause, man 2 Codes braucht? Dann habe ich statt 12 Büchern nachher 36 Lizenzen? Oder greift das nicht auf den lokalen PC durch?
So stehts in den Infos:
"Der digitale Freischaltcode zur Aktivierung der Inhalte der "Tabellen und Informationen für die steuerliche Beratung" inklusive erweitertem Funktionsumfang (Schnellrechner, Newsservice etc.) innerhalb der Website "TabInf digital" ist an ein digitales Endgerät gebunden."
Wenn man also mehrere Endgeräte nutzt (nicht etwa aber Terminalserver-Sessions an unterschiedlichen Arbeitsorten, Büro oder Homeoffice oder etc. ), benötigt man auch jeweils eine eigene Lizenz.
Man sollte die Lizenzen also auf den Geräten einsetzen, die man ständig nutzt.....
@andreashofmeister schrieb:Wenn man also mehrere Endgeräte nutzt (nicht etwa aber Terminalserver-Sessions an unterschiedlichen Arbeitsorten, Büro oder Homeoffice oder etc. ), benötigt man auch jeweils eine eigene Lizenz.
Verstehe ich also richtig?! Nur eine Lizenz pro Mitarbeiter in der Terminal-Session, egal ob im Büro oder am PC vom Mandanten dort vor Ort eingeloggt?! Mir ist es nur wichtig, dass ich nicht je "echtem" Endgerät bezahle, sondern quasi je "User" auf dem Server (Handy, Tablet...klar...je eine weitere Lizenz). Bei Agenda z.B. wird der Stand-PC irgendwie durch die Terminal-Session erkannt und nach deren Anzahl die Lizenzzahlen ermittelt... egal wer daran arbeitet. Da bezahlt man wirklich nach der Anzahl der tatsächlichen Endgeräte.
PS: Kann man das registrierte Endgerät bei den Lizenzen im Notfall (z.B. Handy defekt) nochmal löschen und neu vergeben?
"Der digitale Freischaltcode ...........innerhalb der Website "TabInf digital" ist an ein digitales Endgerät gebunden."
@Gollum_auf_Crack schrieb:
@andreashofmeister schrieb:Wenn man also mehrere Endgeräte nutzt (nicht etwa aber Terminalserver-Sessions an unterschiedlichen Arbeitsorten, Büro oder Homeoffice oder etc. ), benötigt man auch jeweils eine eigene Lizenz.
Verstehe ich also richtig?! Nur eine Lizenz pro Mitarbeiter in der Terminal-Session, egal ob im Büro oder am PC vom Mandanten dort vor Ort eingeloggt?.....
Also am PC des Mandanten vor Ort (wenn nicht "Ihr" Mitarbeiter dort auf "seiner" Terminal-Serversitzung angemeldet ist, sondern am PC selbst) benötigen Sie eine weitere Lizenz.
Pro Endgerät eine Lizenz. (Jede) Terminal-Serversitzung= ein Endgerät (aber egal wo).
Wir nutzen USB-Security-Sticks. Damit kann ich theoretisch weltweit an jeden PC und mich auf meiner Session einloggen. Ich breche z.b. hier im Büro die Session ab ohne mich faktisch abzumelden, fahre zum Mandanten, logge mich da über den Stick ein und arbeite exakt an der Stelle weiter, die ich im Büro hatte. Und das Verfahren nutzen wir auch im Homeoffice. Wenn das auch als Terminalsession gilt...dann wäre das nur 1 Lizenz?!
Ich werde mal eine bestellen und das testen.
Ich fände es halt viel cleverer, wenn die Codes mit einem Smart-Login koppelbar wären. Da wäre garantiert, dass es überall, geräteunabhängig, zeitgleich nur 1x und nur von einer Person genutzt werden kann. Aber dann kann man natürlich keine 3 Lizenzen für einen User verkaufen 😜
Isso.
Aus eigener Erfahrung aus der Vergangenheit, weil wir es einmal testen wollten:
Ich hatte "dummerweise" eine Installation auf dem iPhone durchgeführt und wollte dann zuhause in Ruhe die Installation auf dem iPad vornehmen - Pustekuchen, Lizenz war da ja schon weg. Ich war im ersten Moment natürlich stinksauer.
Aber:
Solange die Umstellung aller Zugangsmöglichkeiten auf das DATEV-Konto noch nicht abgeschlossen ist, bleibt es wohl bei der gerätegebundenen Lizenz. Natürlich will DATEV auch Lizenzen verkaufen, das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht vollkommen nachvollziehbar. Allerdings möchte man auch einem "Account-Sharing" vorbeugen.
Also, Augen auf beim Lizenzenkauf!
@ulli_preuss schrieb:..
Also, Augen auf beim Lizenzenkauf!
Definitiv. In diesem Falle auf nem Ipad, was man natürlich immer daheihaben muss...oder eben in der Terminalsitzung.
Office365 hat da schon seine Vorteile, was die Lizenznutzung angeht..., bis man da am Limit ist...
Bis DATEV das umgesetzt hat auf die Bindung an das DATEV-Konto...., na ja...
Eine ähnliche Erfahrung habe ich auch gemacht. Im Zusammenhang mit den Problemen am Jahresanfang musst ich die App neu installieren. Nun sind die Lizenzen alle "verbraucht".
Liebe Datev,
das Modell "pro Endgerät, das sich einloggt", ist ziemlich lebensfremd. Ich arbeite mit insgesamt 5 Endgeräten.
Ich brauche also fünf Lizenzen? Warum wird das nicht über Nutzer-Konto wie LexInform besteuert?
Der Hinweis, für die TS-Sitzung wäre nur eine Lizenz nötig, hilft nicht weiter: der Nutzen der TabInf besteht gerade darin, dass ich schnell zugreifen kann und nicht immer erst die TS-Sitzung starten muss.
Das wäre für mich jetzt der Zeitpunkt, aus dem Produkt auszusteigen. Die meisten Infos habe ich in Anbetracht der miserablen Suchfunktion ohnehin über Google & Co schneller gefunden