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Steuernummer erloschen - Handhabung VDB

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letzte Antwort am 18.03.2024 07:45:54 von Interceptor
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jjunker
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Das FA übermittelt seit 2023 auch neue Steuernummern elektronisch über die VDB an uns Steuerberater zurück.

 

Das ist zumindest in Bayern sehr stark davon abhängig welches FA es ist. Starnberg und Fürstenfeld Bruck habe ich noch nie zurück gemeldet bekommen während München beinahe flächendeckend zurück meldet. @xyzmic ähnliche Erfahrungen?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
StB_
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Hallo Frau @Corinna_Saubert , hallo Frau @Bergen_Tatjana, hallo Herr @Robin_Meyer ,

um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Was hat die Datev als Auftragsprogrammierer für die Kammern für den von Frau @mjachert beschriebenen Fall vorgesehen, dass in der VDB Steuernummern als erloschen gekennzeichnet werden? Spricht aus praktischen Erwägungen oder wegen Dokumentationszwecken etwas für oder gegen eine Löschung dieser alten Steuernummern? 

DATEV-Mitarbeiter
Bergen_Tatjana
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo StB_,

hallo Community,

 

hierzu liegen uns folgende Informationen vor:

"Ändert sich die Steuernummer aufgrund von verwaltungsinternen (organisatorischen) Maßnahmen (z.B. Aktenabgaben, Umorganisationen), hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Wirkungsumfang der elektronischen Vollmacht. In diesen Fällen werden das Steuerkonto und die damit verbundene Vollmacht regelmäßig durch Aktenabgaben elektronisch auf die neue Steuernummer übertragen. Durch die Bearbeiterin/ den Bearbeiter im Finanzamt oder die Vollmachtnehmerin /den Vollmachtnehmer ist in diesen Fällen daher grundsätzlich nichts zu veranlassen."

Da es womöglich die internen Organisations- und Dokumentationsprozesse betrifft, obliegt die Entscheidung, ob die erloschene Steuernummer entfern oder im System gespeichert bleiben soll, gänzlich der Kanzlei.

 


Mit freundlichen Grüßen,

 

Tatjana Bergen

(DATEV eG) 

xyzmic
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Also in Baden-Württemberg melden dies alle Finanzämter...

 

Haben auch noch Mandanten in Deutschland verteilt und auch dort funktioniert dies mittlerweile sehr gut.

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quantenjoe
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Moin Moin

 

Ich bin Administrator und damit eigentlich nur mit der Abbildung der Prozesse in der IT beschäftigt. Aber auch mit der Verwaltung der VDB betraut.

 

Wenn etwas erloschen ist, dann ist es nicht mehr da, nicht mehr verfügbar. So wurde es bin diesem Thema auch von den Anwendern beschrieben und dies ist auch meine eigene Erfahrung.

Und das ist auch logisch. Denn wenn es bei etwas Erloschenem noch gäbe, dann wäre es eben nicht Erloschen.

 

Wenn (manche) FA tatsächlich da Ausnahmen machen (kenne kein einziges, was aber nicht viel bedeutet), dann sagt mir mein Rechtsempfinden, muss diese Ausnahme von der Regel klar kommuniziert werden, sprich, die Steuerberater müssen über die üblichen Informationswege über diese Ausnahmen informiert werden. Alles andere würde ich selber als böswillig empfinden. Juristisch wohl eher als wider "Treu und Glauben" oder so ähnlich definiert.

 

Das diese Steuernummern in der VDB noch auftauchen, hat mich auch irritiert. Andererseits, wem tun diese Einträge weh? Die neue Steuernummer sollte ohnehin auch in Steuerkonto eingepflegt sein und die Jahresabrechnung bezieht sich auf die Anzahl der Mandanten in der VDB. Nicht auf die Anzahl von Steuernummern.

 

D.h., die Einträge löschen sollte nach Erfahrung (wie sie von anderen hier auch geteilt wurden) keine Auswirkung haben. Sie nicht zu löschen, führt auch zu keinem Nachteil. Insofern, wer sich unwohl beim Löschen fühlt, lasst den Eintrag einfach stehen, bis das Mandant selbst erlischt.

 

So sieht das aus meiner Sicht aus.

 

QJ

xyzmic
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Hast du als IT-Profi eine Idee, wie Rechtsnachfolger in der VDB elektronisch übermittelt werden oder geht nur der herkömmliche Weg?

Gesetzliche Vertreter in der Vollmacht hinterlegen 

 

Im DATEV Arbeitsplatz in der Schnellübersicht wird bei Vollmacht ein gelbes Dreieck angezeigt, sobald das Finanzamt eine neue Steuernummer zuteilt und die alte löscht.

 

Aus Datenschutz kann ich leider kein Bild hier reinstellen. Diese "Fehler" beheben wir mittlerweile in der gesamten Kanzlei.

 

Laut meinem Chef zahlt er in der VDB pro Vollmacht und pro Steuernummer, hat sich die Rechnung geändert im Jahr 2024?

 

Freue mich über evtl. Links zum Nachlesen,  vielen Dank.

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StB_
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@xyzmic  schrieb:

Im DATEV Arbeitsplatz in der Schnellübersicht wird bei Vollmacht ein gelbes Dreieck angezeigt, sobald das Finanzamt eine neue Steuernummer zuteilt und die alte löscht.

Aus Datenschutz kann ich leider kein Bild hier reinstellen. Diese "Fehler" beheben wir mittlerweile in der gesamten Kanzlei.

echt? ist mir noch nicht aufgefallen, ich erinnere mich nur dunkel, zu Anfangszeiten der VDB mal ein Ausrufezeichen gesehen zu haben

 

Laut meinem Chef zahlt er in der VDB pro Vollmacht und pro Steuernummer, hat sich die Rechnung geändert im Jahr 2024?

das wäre ja toll 😞

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xyzmic
Aufsteiger
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xyzmic_0-1709548562337.png

 

 

xyzmic_1-1709548581786.png

 

 

 

xyzmic_0-1709548221273.png

 

xyzmic_1-1709548235532.png

 

Mehr kann ich aus Datenschutzgründen nicht reinladen

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quantenjoe
Erfahrener
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Moin Mon xyzmic.

 

Wie es mit Rechtsnachfolgern aussieht, sorry, keine Ahnung.  Ich hatte noch nicht einen solchen Fall, entsprechend musste ich da auch keine Kenntnisse erwerben. Tut mir leid.. Wie ich das System verstehe (was nicht richtig sein muss), tragt ihr euch in der VDB aus, der neue STB kann sich eintragen, aber das ist sein Problem. Ihr löscht euren Eintrag und dann seid ihr raus und habt Ruhe.

 

Die Anzeige in der Schnellansicht->Stammdaten->Vollmachten gibt den Stand in der Vollmachtsdatenbank wieder.

D.h., wenn dort etwas nicht stimmt, bedarf es entweder einer Datenanpassung (bei einer neuen Steuernummer z.B, dass die Vollmacht vorhanden bzw. erneuert worden ist) . Oder die Vollmacht wurde zurückgezogen (von wem auch immer). D.h. wenn es einen Hinweis (oder Fehler) zum Eintrag in der VDB muss man sich dass ansehen.

Vor allem vor einem Jahreswechsel, wenn die Gebührenabrechnung bevor steht.

 

Ich dachte bisher immer, zahlen tut man pro Eintrag, nicht pro Steuernummer. Da ich die Rechnungen bei uns nie gesehen habe, muss das nicht stimmen.

 

Nach bestem Wissen.

QJ

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wielgoß
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Guten Morgen,

 

Berechnungsbasis sind die in der Vollmachtsdatenbank angelegten Vollmachten - so gesehen also die Vollmacht pro Unternehmen oder Person. Die Anzahl der in der Vollmacht zugeordneten Steuernummern spielt keine Rolle.

 

ℹ️  An dieser Stelle ein Hinweis für Einkommensteuererklärungen ab Veranlagungszeitraum 2023:

 

Es ist nicht mehr möglich, im Hauptformular der Einkommensteuererklärung eine Bekanntgabevollmacht an das Finanzamt zu übermittelt. Daher dürfte das Thema Vollmachtsdatenbank bzw. anderweitige  Papiervolllmacht zukünftig immer relevanter werden. 

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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xyzmic
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@Bergen_Tatjana 

 

Ihre Nachricht scheint nicht zu stimmen, bitte schauen Sie sich die weiteren Nachrichten an.

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DATEV-Mitarbeiter
Bergen_Tatjana
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo xyzmic,

 


ich würde Sie bitten Ihre Anmerkung zu konkretisieren. Was konkret erscheint Ihnen in meiner Aussage nicht zu stimmen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Tatjana Bergen

(DATEV eG) 

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xyzmic
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@Bergen_Tatjana  schrieb:

Hallo xyzmic,

 


ich würde Sie bitten Ihre Anmerkung zu konkretisieren. Was konkret erscheint Ihnen in meiner Aussage nicht zu stimmen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Tatjana Bergen

(DATEV eG) 


"Da es womöglich die internen Organisations- und Dokumentationsprozesse betrifft, obliegt die Entscheidung, ob die erloschene Steuernummer entfern oder im System gespeichert bleiben soll, gänzlich der Kanzlei."

 

 

Hallo Frau Bergen,

 

haben Sie meine Nachricht oben gelesen mit den eingefügten Bildern?

 

Es obliegt nicht der Kanzlei, sondern es muss die neue Steuernummer berichtigt werden, da sonst kein Datenabruf vom Steuerkonto mehr möglich ist.

 

 

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jjunker
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@xyzmic die alte Steuernummer darf doch in der VDB drin stehen bleiben und wirft ggf. einen Fehler beim Abruf aus. Wir haben einige Mandate bei denen das FA München neue Steuernummern vergeben hat die alten aber stehen bleiben. "Steuernummer erloschen" ist da glaube ich der Kommentar.

 

Sie können ja auch für mehrere Steuernummern abrufen.

Warum dann nicht einen Abruf auf eine erloschene Nummer anstoßen? Mit Ausnahme des unnötigen Traffic sehe ich nicht wie das jemandem weh tun sollte...

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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jjunker
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@Bergen_Tatjana Besteht die theoretische Chance, dass vom FA in der VDB eingetragene Steuernummern automatisch zur Übernahme in die Stammdaten angeboten werden könnten? --> Ich kenne den technischen Background der Software nicht. Daher meine Frage.

 

DATEV betreibt im Auftrag der Steuerberaterkammern die VDB.

FA ändert Steuernummer und ergänzt diese bestenfalls in der VDB.

FA schickt Brief an Mandant/Kanzlei und teilt neue Steuernummer mit.

In der Kanzlei wird diese dann wieder abgetippt. Dabei liegt diese Nummer technisch schon im Hause DATEV vor....(rechtlich bei den Kammern?🤔).

 

Wie schön wäre es wenn FAs verpflichtet würden neue Steuernummern in der VDB zu erfassen und DATEV diese dann auch automatisch zur Übernahme in die Stammdaten anböte. Nebst Gültigkeitsdatum etc.

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
xyzmic
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Guter Gedanke, aber eine erloschene/gelöschte Steuernummer kann nicht abgerufen werden.

 

Es muss die aktuelle Steuernummer in den Stammdaten/VDB sein.

 

Zudem zahlt man wohl pro Steuernummer in der VDB und nicht pro Mandant.

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xyzmic
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Das wäre perfekt, aber wird wohl 2099 evtl. so weit sein.

 

Das FA übermittelt bereits neue Steuernummern über die VDB, nur in den Stammdaten müssen die aktuellen eingetragen werden, dann verschwindet das gelbe Dreieck, siehe oben in meiner Nachricht.

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DATEV-Mitarbeiter
Bergen_Tatjana
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo xyzmic,

 

das ist nicht korrekt. Die Vergütung für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank gemäß der Ziffer 4.1 des Nutzungsvertrags (ohne Service im Sinne der Ziffer 4.4) wird pro Kalenderjahr pro Vollmacht zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer berechnet. 

Weitere Informationen finden Sie im Nutzungsvertrag sowie im DATEV Hilfe-Dokument 1022653: 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1022653


Mit freundlichen Grüßen,

 

Tatjana Bergen

(DATEV eG) 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Bergen_Tatjana
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 49 von 55
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Hallo jjunker,

 

vielen Dank für Ihre Anregung, da solche Impulse für die Produktweiterentwicklung sehr wichtig sind, nehmen wir diese in unsere Datenbank auf.

Abhängig von bestimmten Kriterien wird dann eine spätere Realisierung geprüft.



Mit freundlichen Grüßen,

 

Tatjana Bergen

(DATEV eG) 

 



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xyzmic
Aufsteiger
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Was ist nicht korrekt an meiner Aussage?

 

Sie geben mir Recht pro Vollmacht wird dies in Rechnung gestellt, also ein Mandant hat 2 Nummern im Arbeitsplatz = 2 Vollmachten 1x ESt + 1x USt = doppelte Rechnung oder?

 

 

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

in einer Vollmacht können mehrere Steuernummern hinterlegt sein.

 

Eine Vollmacht (bei identischem Finanzamt) reicht daher aus - egal wie viele Zentrale Mandaten angelegt sind.

 

Beste Grüße 

 

Christian Wielgoß 

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Interceptor
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 .... ähm .... aber es kommt doch nicht darauf an, dass ein identisches Finanzamt vorhanden ist. Für eine natürliche Person gibt es nur eine Vollmacht. Die Finanzämter werden auf dem "Beiblatt" zur Vollmacht geregelt und verwaltet.

 

"2 Nummern im Arbeitsplatz = 2 Vollmachten" ... Entschuldigung, aber dann läuft da bereits an der Basic was schief. Eine natürliche Person gibt es nur einmal als Adressat. Dieser Adressat kann in Beziehung mit vielen Mandaten stehen - es gibt in trotzdem nur einmal. Deshalb sind alle Steuernummern der natürlichen Person auch unter der natürlichen Person zu verwalten.

 

mfg

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wielgoß
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 .... ähm .... aber es kommt doch nicht darauf an, dass ein identisches Finanzamt vorhanden ist. Für eine natürliche Person gibt es nur eine Vollmacht. Die Finanzämter werden auf dem "Beiblatt" zur Vollmacht geregelt und verwaltet.

Stimmt 👍

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xyzmic
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1. Mandantennummer in DATEV (1 Vollmacht) = Natürliche Person = 1 Steuernummer = zu 99 % ESt (auch bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung)

 

2. Mandantennummer in DATEV (1 Vollmacht) = Unternehmen = 1 Steuernummer zu 99% USt bzw. LSt 

(Betrieb läuft nicht immer auf der Steuernummer vom Ehemann)

 

 

Sind 2 Vollmachten und 2 Mandantennummern in DATEV oder sehe ich das hier falsch?

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Interceptor
Einsteiger
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Jupp. Wenn das Unternehmen ein Einzelunternehmen ist, dann besteht Personenidentität - die Vollmacht ist nur bei der natürlichen Person zu verwalten und zwischen der natürlichen Person und dem Unternehmen ist lediglich eine Beziehung (Betriebsinhaber) zu verwalten.

 

mfg

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letzte Antwort am 18.03.2024 07:45:54 von Interceptor
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