Liebe Mitglieder der DATEV-Community,
ich habe heute eine exklusive Packung Lebkuchen von der DATEV im Rahmen des 8. Geburtstags der Community erhalten, die mit den Worten "himmlischer Duft, voller Magie und Gewürze" beworben werden.
Angesichts meiner Begeisterung für das deutsche Steuerrecht stellt sich nun die Frage in unserem Büro, ob ich eine Besteuerung der Sachzuwendung vornehmen muss? Im freundlichen Schreiben von DATEV wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Pauschalierung für mich übernommen wird...
Oder könnte möglicherweise die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 38 EStG Anwendung finden? Als einfacher Mitarbeiter einer Steuerkanzlei bin ich aber kein direkter Kunde von DATEV. Zudem wurde die Verlosung nicht in einem für jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren durchgeführt...
Besteht die Möglichkeit, dass der Lebkuchen sogar ausschließlich meinem Chef zusteht? (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006, Az. 9 AZR 500/05, Abruf-Nr. 061174)
Falls ich die Besteuerung selbst vornehmen muss, stellt sich die Frage nach der Art der Einkünfte. Handelt es sich um Einkünfte gemäß § 19 EStG im Rahmen meiner Arbeitnehmertätigkeit? Um Einkünfte nach § 18 EStG als Schriftsteller in der DATEV Community oder fallen sie unter sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG? Besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, dass es sich um nicht steuerbare Einkünfte im Rahmen eines Glücksspiels handelt? Letzteres würde die Angelegenheit erheblich vereinfachen 🙂
Fragen über Fragen ... zum Glück habe ich die notwendige Nervennahrung schon bei mir.. Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@AlexanderJ schrieb:
zum Glück habe ich die notwendige Nervennahrung schon bei mir.
Wenn Du sie wegen etwaiger (steuerlicher) Probleme besser wieder abgeben möchtest (sicher ist sicher): Ich nehme sie gerne 🤗.
Bevor Sie aufgefuttert sind, schließe ich mich @metalposaunist gerne an.
Her damit.
Die steuerlichen Fragen - wer Zeit hat .....
So viele Buchstaben für . . .
Ihr Arbeitgeber soll den Sachbezug großzügig ( ggf. 20 €) auf Ihre Lohnabrechnung Dezember aufnehmen und den Nettoabzug noch um den AG-Anteil aufstocken. Ich denke, er kann damit leben und Sie haben ein reines Gewissen 😉
High,
könnte @AlexanderJ nicht auch einfach 20.- aus eigener Tasche zuzahlen?
Fragender Gruss Mike
bevor ich mir darüber Gedanken mache esse ich sie auf, was soll man denn dann noch besteuern? 😄
meine sind schon halb weg😎
Gruss Mike
Hallo @AlexanderJ ,
Sie können sich die Lebkuchen unbesorgt schmecken lassen 😋 Die erwähnten Premium-Elisenlebkuchen stellen als Sachbezug einen sogenannten Streuwerbeartikel dar und sind deshalb von der pauschalen Besteuerung nach § 37b EStG ausgenommen. Artikel, die diese Grenze überschreiten, werden von DATEV pauschal versteuert und der Empfänger mit Hilfe eines kleinen Hinweiszettels darüber informiert.
Viele vorweihnachtliche Grüße
@Larissa_SeyedAbadi schrieb:
Artikel, die diese Grenze überschreiten, werden von DATEV pauschal versteuert und der Empfänger mit Hilfe eines kleinen Hinweiszettels darüber informiert.
Zettel 😱? Nicht mal eine E-Mail 📧? Ein sehr schönes Beispiel für die analoge Bürokratie im Lande 😆. Ein Wunder, dass man den Erhalt nicht schriftlich per Kugelschreiber ✍️ noch bestätigen muss und den Brief zurück an DATEV senden muss, weil DATEV eine digitale Unterschrift nicht akzeptiert ... Oder die Lebkuchen in seiner ESt angeben muss und das FA ein Foto der verputzen Lebkuchen haben will.
Oh Dear ...
@metalposaunist schrieb:Zettel 😱?
In dem Fall ist Papier viel einfacher. Diesen Zettel kann man nämlich dem Geschenk (also einer Sache, die ohnehin als körperlicher Gegenstand versandt wird) beifügen ohne hierfür noch einmal eine gesonderte E-Mail rausschicken und zuordnen zu müssen.
@Uwe_Lutz schrieb:
ohne hierfür noch einmal eine gesonderte E-Mail rausschicken und zuordnen zu müssen.
Kann man ja automatisieren, weil die Versandanschrift sicher nicht von Hand gemalt wird, sondern aus dem DATEV CRM-System kommt. Dann müsste man da nur einen neuen Auslöser / Trigger anlegen: wenn Artikel nach X versandt wird, geht E-Mail an hinterlegte E-Mail Adresse mit Template Z raus.
Im Optimalfall also 0 Mehrarbeit 😉.
... halt jeder. wie er mag ... 😉
Der eine programmiert sich gerne durchs Leben. Der andere ist auch dann noch eher haptisch veranlagt, wenn es nicht um Holz geht.
Ich bin da ganz bei Herrn Lutz als analoger Super-DAU. 😉
Viele Grüße, einen schönen Tag und ein erholsames Wochenende
@metalposaunist schrieb:@Uwe_Lutz schrieb:
ohne hierfür noch einmal eine gesonderte E-Mail rausschicken und zuordnen zu müssen.
Kann man ja automatisieren, weil die Versandanschrift sicher nicht von Hand gemalt wird, sondern aus dem DATEV CRM-System kommt. Dann müsste man da nur einen neuen Auslöser / Trigger anlegen: wenn Artikel nach X versandt wird, geht E-Mail an hinterlegte E-Mail Adresse mit Template Z raus.
Im Optimalfall also 0 Mehrarbeit 😉.
Also, einfacher wie jedem Geschenk einen Zettel mit dem Hinweis auf die Pauschalversteuerung beizufügen klingt dies irgendwie nicht, zumal Du einfach voraussetzt, dass jeder Geschenke-Empfänger mit einer E-Mail-Anschrift bei der DATEV gespeichert ist. Die beigefügten Info-Zettel müssen ja noch nicht einmal personalisiert sein - hier reicht ein allgemein gehaltener Hinweis.
Und wenn DATEV keine E-Mail-Anschrift hat - dann habe ich wieder 2 Alternativen, wie damit umzugehen ist - also nicht Dein "Optimalfall".
Nein, Digitalisierung ist ja okay. Aber nur da, wo dies auch sinnvoll ist.