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Steuerkonto Abruf

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letzte Antwort am 30.04.2026 22:32:19 von quantenjoe
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VanRo93
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Meine Kollegin möchte für einen Mandanten (GmbH) das Steuerkonto abrufen. Die Rechte sind in der RVO freigegeben. Eine Vollmacht ist in der VDB ebenfalls hinterlegt.

 

Ist es überhaupt möglich für Firmen das Steuerkonto abzurufen? Wenn ja wie gehe ich denn dann vor?

 

Verschoben zu Steuern und Expertisen
Kanzleiorganisationsbeauftragte (KOB)
cro
Experte
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Im DATEV-Arbeitsplatz das Programm -> Steuerkonto online aufrufen und dort abrufen (geht für alle Rechtsformen).

 

Wenn alles korrekt ist, folgendes gerne übersehen:

Beachten, aber sollte kein Problem sein.PNG

TLudwig
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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@VanRo93  schrieb:

Die Rechte sind in der RVO freigegeben. Eine Vollmacht ist in der VDB ebenfalls hinterlegt.

Weitere Voraussetzungen:

- SmartCard ist bei DATEV identifiziert

https://help-center.apps.datev.de/documents/0908573 

- Es wurde eine Untervollmacht vergeben


https://help-center.apps.datev.de/documents/1003328 

 

VanRo93
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Wäre es sinnvoll und korrekt, wenn der Bestand auf unsere Beraternummer umgespeichert werden würde? Denn dafür haben wir die Freigaben in der RVO

Kanzleiorganisationsbeauftragte (KOB)
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VanRo93
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Der jetzige Bestand liegt auf der Beraternummer des Vorberaters, da wir das Mandat im November übernommen haben. 

Kanzleiorganisationsbeauftragte (KOB)
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@VanRo93  schrieb:

Der jetzige Bestand liegt auf der Beraternummer des Vorberaters, da wir das Mandat im November übernommen haben. 


Das würde ich dringend empfehlen, da Sie sonst keinerlei Daten (Abschlüsse / E-Bilanzen usw.) übermitteln können.

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quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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@Uwe_Lutz hat das richtig geschrieben!

 

Die Vollmacht MUSS in Ihrem VDB-bereich liegen, also Ihnen zugeordnet sein. Das bedeutet auch, Sie haben eine Vollmacht erhalten und müssen die in die VDB eingeben und dann vom FA freigeben lassen.

 

Ich hoffe, der alte StB hat zumindest seine Vollmacht widerrufen. Nicht das Bescheide an die falsche Adresse gehen.

 

Noch ein Hinweis: Achten Sie auf den Ordnungsbegriff, unter den Ihr neuer Mandant läuft. Bei Unterberaternummern muss der Abruf in Steuerkonto Online auch über diese Nummer laufen. Datev prüft die Ordnungsbegriffe und wirft sonst eine Fehlermeldung (leider nur allgemeine mit) fehlende Rechte.

 

QJ

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letzte Antwort am 30.04.2026 22:32:19 von quantenjoe
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