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Gewerbesteuererstattung in Anlage EÜR

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letzte Antwort am 07.09.2020 10:05:08 von Stephan_Hirsch
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NaJu2008
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe bei der Erstellung eines Mandanten Probleme mit der Gewerbesteuererstattung für Vorjahre.

 

Mein Mandant hat eine Erstattung für Vorjahre bekommen die ich auf das Konto 2281 (SKR 03) verbucht habe. Weitere Zahlungen für Vorjahre wurden nicht geleistet.

 

Nachdem ich mit allem soweit fertig war, habe ich die Programmverknüpfung zur Einkommensteuer benutzt und die Werte in die Anlage EÜR übergeben.

 

Jetzt bekomme ich folgende Fehlermeldung:

 

"Der nicht abziehbare Anteil sonstiger beschränkt abziehbarer Betriebsausgaben ist negativ erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments ist nicht möglich. Prüfen Sie die Eingabe und deaktivieren Sie ggf. die elektronische Datenübermittlung."

 

Kann ich jetzt wirklich wegen einer Gewerbesteuererstattung für Vorjahre keine elektronische Datenübermittlung durchführen?

 

Gelöschter Nutzer
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Dass der Wert bei Ihnen bei der Übergabe aus KAREWE an die Anlage EÜR in die Zeile "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsaufwendungen eingetragen wird, wundert mich etwas

 

Ich habe die Gewerbesteuererstattung gebucht und die Werte an die Anlage EÜR übergeben. Bei mir wird die Erstattung als negativer Betrag in die Zeile Gewerbesteuer (VZ 2018, Zeile 57) eingetragen. Keine Fehlermeldung.

 

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NaJu2008
Aufsteiger
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Es geht um den Veranlagungszeitraum 2019.

 

Die Zeile 57 ist als "Arbeitsmittel" deklariert. Die Zeile "Gewerbesteuer" gibt es scheinbar nicht mehr.

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Gelöschter Nutzer
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Quelle: https://steuerberater-verband.de/2019/11/27/anlage-euer-2019/#:~:text=In%20der%20Anlage%20E%C3%9CR%202018,2019%20vorliegt%2C%20ausgesprochen%20gering%20ist.

 

Eintragungen – Gewerbesteuer (bisherige Zeile 57 der Anlage EÜR 2018)

In der Anlage EÜR 2018 ist eine Abfrage zur Gewerbesteuer in Zeile 57 enthalten. Diese Abfrage zur Gewerbesteuer hat die Finanzverwaltung in der Anlage EÜR 2019 gestrichen, da die Wahrscheinlichkeit, dass eine abziehbare Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume vor 2008 noch im VZ 2019 vorliegt, ausgesprochen gering ist.

 

 

Demzufolge müssen Sie die übergebene Gewerbesteuererstattung manuell aus der Anlage EÜR löschen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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... gelöscht ...

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NaJu2008
Aufsteiger
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Und wenn ich hier manuell eingreife habe ich jedesmal das gleiche Problem.

 

Spätestens falls mal ein anderer Mitarbeiter Krankheits- oder urlaubsdedingt diesen Mandanten anfassen muss ("Da sind mal noch 3 Belege und dann bitte sofort fertig machen...") geht das Gesuche nach der Fehlerquelle doch wieder von vorne los.

 

Wozu also separate Buchungskonten wenn der Schnittstellenfunktionsplan dann nicht stimmt?

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NaJu2008
Aufsteiger
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Ich habe gerade mal nachgeschaut was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererstattung direkt auf das Konto 4655 (Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) buchen --> der Schnittstellenfunktionsplan übergibt es ebenfalls als "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben"

 

Einzige Möglichkeit scheint wohl ein manueller Gewinnvortrag zu sein mit dem Ergebnis, dass sich etwaige Änderungen in der Anlage EÜR rechnerisch nicht auswirken (es sei denn ich korrigieren wieder manuell), da der manuelle Gewinn ja Vorrang vor dem Gewinn lt. Anlage EÜR hat.

 

Und dann soll da mal einer daran denken, wenn man kurz vor Abgabefristende die letzten Belege eingearbeitet hat und die Daten aus Rewe in die Einkommensteuer übergibt.

 

Hier muss also dringend nachgebessert werden oder will das Finanzamt jetzt etwa wieder mit Papier zugemüllt werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Claudia_Speiser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo NaJu2008,

 

laut amtlicher Anleitung ist die Gewerbesteuererstattung im VZ 2019 in der Zeile 71 unter "sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" der Anlage EÜR negativ zu erfassen.

Dies führt zu der genannten ELSTER-Fehlermeldung.

Mit dem Einkommensteuerprogramm V.16.19 (voraussichtliche DFÜ-Bereitstellung ab 14.08.2020) wird ein neues ELSTER-Modul ausgeliefert, das die negativen Werte der Zeile 71 der Anlage EÜR in der ELSTER-Prüfung korrekt durchlaufen lässt.

Ausführliche Informationen zu den Auslieferungsterminen der Steuerprogramme finden Sie im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1010488 .

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Speiser

DATEV eG

f_mayer
Fachmann
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Nur dass ich das richtig verstehe:

Die Finanzverwaltung sagt, man soll Gewerbesteuererstattungen an einer bestimmten Stelle als Negativbetrag erfassen.

Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt an dieser Stelle aber keinen Negativbetrag zu?

Hätte man erst den Passierschein A 38 einreichen müssen?

Chocolates
Beginner
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😂😂😂

Vielen Dank für die Anmerkung bzgl. des Passierscheins A38... Nachdem ich mich grad geärgert hab, hab ich so herzhaft lachen müssen, dass mich meine Kollegin gefragt hat, was ich den für ein Problem hätt...

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Chocolates
Beginner
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Wir haben das gleiche Problem, nur dass wir mit ESt. 2019 classic V.23.17 arbeiten.

 

Gibt es hierfür auch ein Update?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Chocolates,

 

die Finanzverwaltung hat ein neues ELSTER-Modul (V. 31.8) bereitgestellt, mit der die Zeile 71 der Anlage EÜR auch mit einem negativen Vorzeichen übermittelt werden kann.

 

Das neue ELSTER-Modul ist z. B. im Programmpaket DATEV ESt 2019 classic V. 16.19 enthalten, das seit 14.08.2020 zum DFÜ-Abruf bereitsteht und über den Installations-Manager installiert werden kann.

 

Das Programmpaket DATEV ESt 2019 classic V. 16.19 enthält neben den Programmen Gesonderte und einheitliche Feststellung 2019 V. 23.18 und Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020 V. 21.0 auch das Programm Einkommensteuer 2019 V. 23.18.

 

Wenn Sie daher in einer geöffneten Einkommensteuer-Erklärung im Programmfenster die Versionsnummer 23.18 angezeigt bekommen, haben Sie die Version installiert, mit der die Zeile 71 der Anlage EÜR mit negativem Vorzeichen übermittelt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 07.09.2020 10:05:08 von Stephan_Hirsch
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