Hallo,
ich habe bei der Erstellung eines Mandanten Probleme mit der Gewerbesteuererstattung für Vorjahre.
Mein Mandant hat eine Erstattung für Vorjahre bekommen die ich auf das Konto 2281 (SKR 03) verbucht habe. Weitere Zahlungen für Vorjahre wurden nicht geleistet.
Nachdem ich mit allem soweit fertig war, habe ich die Programmverknüpfung zur Einkommensteuer benutzt und die Werte in die Anlage EÜR übergeben.
Jetzt bekomme ich folgende Fehlermeldung:
"Der nicht abziehbare Anteil sonstiger beschränkt abziehbarer Betriebsausgaben ist negativ erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments ist nicht möglich. Prüfen Sie die Eingabe und deaktivieren Sie ggf. die elektronische Datenübermittlung."
Kann ich jetzt wirklich wegen einer Gewerbesteuererstattung für Vorjahre keine elektronische Datenübermittlung durchführen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.