Hallo, kann es jemand bestätigen, im besten Fall ist der Umstand der DATEV auch bekannt, dass beim VASt-Abruf die erstattete Kirchensteuer nicht mit übermittelt wird ?
Handelt sich hier "nur" um einen privaten Einkommensteuerfall.
Muss ggf. hier das Steuerkonto noch aktiv sein ?
Fällt mir tatsächlich jetzt das zweite Mal auf ---
Moin,
die erstattete oder gezahlte Kirchensteuer war bisher noch nie im Bereich der "VASt-Daten" enthalten.
Diese stammen immer nur aus dem (gleichzeitig erfolgten) Abruf der Steuerzahlungen über den Steuerkontenabruf. In die Erklärung wird dies auch als "Kirchensteuernachzahlung (bzw. -erstattung) lt. Steuerkonto" eingetragen.
Wenn ein Abruf aus dem Steuerkonto nicht möglich ist, müssen diese Daten anderweitig ermittelt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:...
Diese stammen immer nur aus dem (gleichzeitig erfolgten) Abruf der Steuerzahlungen über den Steuerkontenabruf. ...
... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.
mfg
@deusex schrieb:... Muss ggf. hier das Steuerkonto noch aktiv sein ?..
ja, so wie @Uwe_Lutz schon geschrieben hat; Die Steuerkontoabfrage erfolgt gesondert. Im Protokoll der VaSt Daten stehen bei Ihnen deshalb vermutlich auch keine "Geleisteten Vorauszahlungen".
Bei der Datev Bezeichnung "E-Steuerdatenabfrage (VaSt)" sollte deshalb entweder "und Steuerkonto" hinzugefügt oder "VaSt" gestrichen werden, so dass nur noch das Protokoll "E-Steuerdaten" angezeigt wird.
@Interceptor schrieb:
... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.
das war mir nicht klar, ist das so? Das wäre ja bei einem Wechsel zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung blöd
Danke, ich hatte zwischenzeitlich bemerkt, dass das Steuerkonto nicht verbunden bzw. aktiviert war, da Differenzen in den Vollmachten der Ehegatten vorlagen.
Ein Haken Unterschied...
Die Vollmachten waren zu löschen und mit identischen Angaben neu zu übermitteln, da eine Änderung für den Bereich nicht möglich war.
@StB_in schrieb:
@Interceptor schrieb:
... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.das war mir nicht klar, ist das so? Das wäre ja bei einem Wechsel zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung blöd
Exakt, deshalb hatte ich das erwähnt.
mfg