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Erstattete KiSt im Kj wird nicht in ESt 2024 eingespielt

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letzte Antwort am 25.07.2025 07:46:11 von Interceptor
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deusex
Allwissender
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Hallo, kann es jemand bestätigen, im besten Fall ist der Umstand der DATEV auch bekannt, dass beim VASt-Abruf die erstattete Kirchensteuer nicht mit übermittelt wird ?

 

Handelt sich hier "nur" um einen privaten Einkommensteuerfall.

 

Muss ggf. hier das Steuerkonto noch aktiv sein ?

 

Fällt mir tatsächlich jetzt das zweite Mal auf   ---

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die erstattete oder gezahlte Kirchensteuer war bisher noch nie im Bereich der "VASt-Daten" enthalten.

 

Diese stammen immer nur aus dem (gleichzeitig erfolgten) Abruf der Steuerzahlungen über den Steuerkontenabruf. In die Erklärung wird dies auch als "Kirchensteuernachzahlung (bzw. -erstattung) lt. Steuerkonto" eingetragen.

 

Wenn ein Abruf aus dem Steuerkonto nicht möglich ist, müssen diese Daten anderweitig ermittelt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Interceptor
Fortgeschrittener
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@Uwe_Lutz  schrieb:

...

Diese stammen immer nur aus dem (gleichzeitig erfolgten) Abruf der Steuerzahlungen über den Steuerkontenabruf. ...


 ... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.

 

mfg

StB_in
Einsteiger
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@deusex  schrieb:

... Muss ggf. hier das Steuerkonto noch aktiv sein ?..

ja, so wie @Uwe_Lutz schon geschrieben hat; Die Steuerkontoabfrage erfolgt gesondert. Im Protokoll der VaSt Daten stehen bei Ihnen deshalb vermutlich auch keine "Geleisteten Vorauszahlungen".

 

StB_in_0-1753373894853.png

 

 

Bei der Datev Bezeichnung "E-Steuerdatenabfrage (VaSt)" sollte deshalb  entweder "und Steuerkonto" hinzugefügt oder "VaSt" gestrichen werden, so dass nur noch das Protokoll "E-Steuerdaten" angezeigt wird.

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StB_in
Einsteiger
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@Interceptor  schrieb:

 ... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.

das war mir nicht klar, ist das so? Das wäre ja bei einem Wechsel zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung blöd

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deusex
Allwissender
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Danke, ich hatte zwischenzeitlich bemerkt, dass das Steuerkonto nicht verbunden bzw. aktiviert war, da Differenzen in den Vollmachten der Ehegatten vorlagen.

 

Ein Haken Unterschied...

 

 

Die Vollmachten waren zu löschen und mit identischen Angaben neu zu übermitteln, da eine Änderung für den Bereich nicht möglich war.

 

 

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
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Interceptor
Fortgeschrittener
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@StB_in  schrieb:

@Interceptor  schrieb:

 ... und sofern der Abruf im Steuerprogramm getätigt wird, nur für die Steuernummer(n) die in der Steuererklärung eingetragen sind.

das war mir nicht klar, ist das so? Das wäre ja bei einem Wechsel zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung blöd


Exakt, deshalb hatte ich das erwähnt.

 

mfg

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letzte Antwort am 25.07.2025 07:46:11 von Interceptor
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