Guten Morgen,
warum kann die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung nicht elektronisch übermittelt werden?
Bei Elster kann man diese Formulare elektronisch versenden bei DATEV noch nicht?
Ab wann wird es möglich sein?
Danke für die Antwort 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bisher konnte ErbSt über DATEV noch nie elektronisch übermittelt werden.
Zuletzt aktualisiert: 22.05.2023
Dok.-Nr.: 103594
Die Elektronische Datenübermittlung ist jeweils nur in dem Umfang möglich, in dem die Finanzverwaltung eine Übermittlung zulässt.
Andere Steuerarten
Für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer plant die Finanzverwaltung die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung im Kalenderjahr 2023.
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung über ihr Portal Mein ELSTER seit Anfang 2023 ermöglicht. Die Freischaltung der Schnittstelle, die wir als Softwarehersteller nutzen, folgte Ende März 2023.
Wir arbeiten derzeit an der Einführung der elektronischen Übermittlung per ELSTER für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da der Einbau von ELSTER allerdings grundlegende strukturelle Anpassungen in unseren Programmen mit sich bringt, planen wir die Umsetzung für Stichtage ab 01.01.2024.
Die Einführung von ELSTER (als Übermittlungsmöglichkeit, noch nicht als -pflicht) beschränkt sich seitens der Finanzverwaltung zunächst auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für die Feststellungserklärungen für die Bedarfsbewertungen von Grundstücken und Betrieben und Anteilen wird ELSTER erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
... bei dieser Gelegenheit würde mich interessieren, wann das nächste ServiceRelease für Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer 2023 geplant ist, z.B. wg. der Ermittlung der Bewirtschaftungskosten bei Mehrfamilienobjekten u..a. 'Handbremsen'
ahh... danke für die ausführliche Antwort nun habe ich einen Stand.
Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo @vogtsburger ,
die nächste Version 9.1 der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023 ist im 4. Quartal diesen Jahres geplant.
Konkretere Aussagen zum Termin können wir aktuell noch nicht treffen. Die Version ist bereits im Dokument Auslieferungstermine der Steuerprogramme aufgenommen.
Der Termin der Bereitstellung wird im Dokument angepasst, sobald wir konkreter werden können.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo,
gibt es denn inzwischen Neuerungen zu der Übermittlung der Erbschafts-/Schenkungsteuer, ist nun eine direkte elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung möglich bzw. wann kann damit gerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Arlt
Hallo @SieglindeArlt,
die Bereitstellung der ELSTER-Funktionalität für ErbSt/SchenkSt ist für das dritte Quartal 2024 für Stichtage ab 1.7.2024 geplant.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
Moin,
wäre es denn eventuell machbar schon mal die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung in Sachen Schenkung-/ Erbschaftsteuer zu ermöglichen? Ich habe hier für diese Zwecke tatsächlich wieder Faxe schicken müssen.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo bfit,
wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung die Anwendungen der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung für Erbschaft- und Schenkungsteuer zu nutzen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Susanne Götz
DATEV eG
Hallo Frau Götz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich drücke die Daumen, dass es schnell geht, denn faxen ist für mich heutzutage eigentlich keine Option mehr.
Bitte nehmen sie auch die sonstigen Nachrichten an die Finanzverwaltung für die Grundsteuer mit in ihr Aufgabenheft.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Vielen Dank für die Info. 🙂
Hallo Herr Schaefer,
sind denn hierzu dann auch final Vorlagen / Platzhalter geplant, mittels welcher man die Anschreiben gestalten könnte ?
Hallo dn1,
derzeit sind aufgrund der priorisierten aktuellen Themen wie rechtliche Aktualität und die Einführung von ELSTER keine Kapazitäten für die Erstellung von Briefvorlagen bzw. Platzhaltern verfügbar. In 2025 erfolgt dazu nochmals eine Überprüfung.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
in... 2025 ?
na da gibts aber nur nen Viertel Daumen hoch ----🐌
Sehr geehrte Frau Götz,
mit Spannung habe ich die Freigabe der Versionen für Erb- und Schenkungsteuererklärungen erwartet und tatsächlich einen Erbfall und eine Schenkung nach dem 01.11.2025 bearbeitet. Soweit die gute Nachricht.
Bei der Schenkungsteuererklärung, deren elektronische Übermittlung Grundsätzlich möglich war,
führte allerdings bei den Sonstigen Angaben (Zeile 17 "Wert trägt die Schenkungsteuer?) die Option "Zuwender/Schenker" plötzlich dazu, dass die elektronische Übermittlung nicht möglich war.
Als Informatiker erschließt sich mir das ganz und gar nicht.
Hat da die Kommunikation zwischen der DATEV und Finanzverwaltung nicht funktioniert.
Bei der Erbschaftsteuererklärung hat die elektronische Übermittlung zunächst geklappt.
Beim Versuch einer Belegnachreichung oder einer Sonstigen Nachricht, fand ich in der Anwendung - anders als bei den übrigen Steuerprogrammen, keinen Link auf die Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Muss ich hier wieder zurück in die Steinzeit (Telefax oder schriftliche Korrespondenz, bei der alle analogen Dokumente erst einmal in einem externen Erfassungscenter landen und vielleicht nach einigen Tagen am Arbeitsplatz des zuständigen Sachbearbeiters landen?)
Angesichts der aktuellen Auftragslage (langatmige Rückfragen zu Corona-Wirtschaftshilfe-Schlussrechnungen) fehlt mir leider die Zeit, im Dickicht der DATEV-Welt nach einer anderen elektronischen Lösung zu suchen.
Beste Grüße
H. Müller
@HGM-AUDIT schrieb:
mit Spannung habe ich die Freigabe der Versionen für Erb- und Schenkungsteuererklärungen erwartet und tatsächlich einen Erbfall und eine Schenkung nach dem 01.11.2025 bearbeitet. Soweit die gute Nachricht.
Respekt ! 👍
Wir quälen uns hier immer noch mit den Erbschaften und Schenkungen bis zum 29.07.2025 rum ... seufz. 😉
Spässle. 😁
29.07.2025
14:15
zuletzt bearbeitet am
30.07.2025
09:34
von
Ute_Höpfner
Hallo H. Müller,
die elektronische Übermittlung für Stichtage ab 1.11.2024 ist grds. auch dann möglich, wenn der Schenker die Schenkungsteuer trägt (2. Option Zeile 17).
Evtl. sind aber die Angaben zum Erwerber (ab Z. 10) nicht vollständig erfasst oder der Erwerber ist eine juristische Person.
Bei Unklarheiten bzw. weiteren Fragen dazu senden Sie uns gerne einen Servicekontakt, dann können wir Ihre individuellen Eingaben gemeinsam durchgehen.
Die Belegnachreichung wird von der Finanzverwaltung für Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht angeboten. Die Übermittlung von Sonstigen Nachrichten ist ebenfalls noch nicht möglich (s.a. Hilfe-Dok.: E-Steuern-Prozess rund um die Schenkungsteuererklärung - DATEV Hilfe-Center)
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
Tippfehler korrigiert durch @Ute_Höpfner