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ESt - Die Bezeichnung der Aufwendungen und der Gesamtbetrag sind nicht gemeinsam erfasst

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letzte Antwort am 08.12.2020 13:47:43 von m_brunzendorf
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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Datev,

 

ich habe hier folgende, "merkwürdige" Fehlermeldung:

 


@ESt 2019 V23.18 schrieb

 

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

 

Fehler / 2. Vermietetes Objekt: 

 

9. Umlagefähiger Aufwand:

 

Die Bezeichnung der Aufwendungen und der Gesamtbetrag sind nicht gemeinsam erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

 


In diesem konkreten Fall habe ich diverse umlagefähige Aufwendungen in die Anlage V eingetragen. Leider hatte der Mandant im Jahr 2019 keine Zahlungen für den Schornsteinfeger. Deswegen habe ich im Fall der Einzelauflistung leider nur den Text "Schornsteinfeger" stehen, aber ohne Betrag (denn eine Eingabe von Null lässt mir das Programm nicht zu).

 

Aktuell muss ich nun für 2019 den Schornsteinfeger löschen, nächstes Jahr brauche ich ihn wieder, in 2 Jahren wird er dann mal wieder nicht bezahlt und muss wieder gelöscht werden. Ist doch alles unnötig (meiner Meinung nach). Auch bei der Einzelauflistung der Verwaltungs- oder sonstigen Kosten ist es genauso.

 

Ich bitte darum, dass in zukünftigen Programmversionen die Eingabe eines Null-Euro-Betrages zulässig wird.

 

Viele Grüße

cro
Experte
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Ich empfinde diesen Fehler, nicht Hinweis, auch als sehr lästig. 

Korte
Einsteiger
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… insbesondere dann, wenn z.B. Schuldzinsen oder Verwaltungskosten in das entsprechend vorformulierte Formularfeld eingegeben werden ohne nochmalige ausdrückliche Eingabe des Textes, z.B. Schuldzinsen.

 

Die Frage ist aber, ob das nun an DATEV liegt oder an den Vorgaben der Finanzverwaltung. In letzterem Fall müssen wir wohl damit leben, im ersteren können wir vielleicht irgendwann auf Abhilfe hoffen...

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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m_brunzendorf
Fachmann
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@Korte  schrieb:

Die Frage ist aber, ob das nun an DATEV liegt oder an den Vorgaben der Finanzverwaltung. In letzterem Fall müssen wir wohl damit leben, im ersteren können wir vielleicht irgendwann auf Abhilfe hoffen...


 

Mir ist aber bekannt, dass es von DATEV auch anders geht. Nur leider habe ich aktuell nicht viel Zeit, sonst würde ich die exakte Meldung aus dem Einkommensteuerprogramm raussuchen.

 

Ich kenne noch eine Meldung, die in etwa sinngemäß lautet:

 


@Einkommensteuer_  schrieb:
Sie haben in Feld/Zeile XY keinen Betrag eingegeben. Feld/Zeile XY wird deshalb mit 0 Euro vorbelegt. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt.

 

Viele Grüße

 

m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo DATEV,

 

könntet Ihr bitte nach 2 Wochen zu der angegebenen "Fehlermeldung" eine Aussage machen, wann es möglich sein wird, an den oben genannten Stellen "Null Euro" eingeben zu können?

 

Weil an anderen Stellen belegt ihr das ja auch vor, wenn euch dort eine Eingabe (Betrag) fehlt.

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Worch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr m_brunzendorf,

 

eine Nullerfassung an dieser Stelle wird auch künftig nicht möglich sein. Bei der von Ihnen genannten Fehlermeldung handelt es sich um eine Meldung der Finanzverwaltung, welche immer neben der Bezeichnung auch einen Betrag benötigt. Die Finanzverwaltung möchte bei der Übermittlung nur Werte bekommen, welche für die Deklaration relevant sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Worch

DATEV e.G

Mit freundlichem Gruß Alexander Worch
Product Owner im Bereich ESt & Feststellungen | DATEV eG
m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Herr Worch,

 

ich bedanke mich vielmals für Ihre Antwort mit der Erklärung, auch wenn es nicht die Antwort ist, die ich mir hofft habe.

 

Viele Grüße

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theo
Meister
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Eine Nullerfassung an dieser Stelle wird auch künftig nicht möglich sein. Bei der von Ihnen genannten Fehlermeldung handelt es sich um eine Meldung der Finanzverwaltung, welche immer neben der Bezeichnung auch einen Betrag benötigt. Die Finanzverwaltung möchte bei der Übermittlung nur Werte bekommen, welche für die Deklaration relevant sind.

 


Dann wäre es doch Aufgabe der Profi-Software, in diesem Fall zwar eine Erfassung zu ermöglichen, aber einfach nichts zu übermitteln. So sind beide Seiten zufrieden.

in dubio pro theo
m_brunzendorf
Fachmann
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@Alexander_Worch  schrieb:

Hallo Herr m_brunzendorf,

 

eine Nullerfassung an dieser Stelle wird auch künftig nicht möglich sein. Bei der von Ihnen genannten Fehlermeldung handelt es sich um eine Meldung der Finanzverwaltung, welche immer neben der Bezeichnung auch einen Betrag benötigt. Die Finanzverwaltung möchte bei der Übermittlung nur Werte bekommen, welche für die Deklaration relevant sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Worch

DATEV e.G


Hallo @Alexander_Worch ,

 

wieso geht es denn aber bei anderen Feldern?

 

Grade wieder gehabt:

 

Unbenannt.PNG

8
letzte Antwort am 08.12.2020 13:47:43 von m_brunzendorf
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