Hallo Datev,
ich habe hier folgende, "merkwürdige" Fehlermeldung:
@ESt 2019 V23.18 schrieb
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Fehler / 2. Vermietetes Objekt:
9. Umlagefähiger Aufwand:
Die Bezeichnung der Aufwendungen und der Gesamtbetrag sind nicht gemeinsam erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.
In diesem konkreten Fall habe ich diverse umlagefähige Aufwendungen in die Anlage V eingetragen. Leider hatte der Mandant im Jahr 2019 keine Zahlungen für den Schornsteinfeger. Deswegen habe ich im Fall der Einzelauflistung leider nur den Text "Schornsteinfeger" stehen, aber ohne Betrag (denn eine Eingabe von Null lässt mir das Programm nicht zu).
Aktuell muss ich nun für 2019 den Schornsteinfeger löschen, nächstes Jahr brauche ich ihn wieder, in 2 Jahren wird er dann mal wieder nicht bezahlt und muss wieder gelöscht werden. Ist doch alles unnötig (meiner Meinung nach). Auch bei der Einzelauflistung der Verwaltungs- oder sonstigen Kosten ist es genauso.
Ich bitte darum, dass in zukünftigen Programmversionen die Eingabe eines Null-Euro-Betrages zulässig wird.
Viele Grüße