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Bisher Vermietung mit Umsatzsteuer, neue Vermietung ohne Umsatzsteuer. Was ist mit den Renovierungskosten?

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letzte Antwort am 04.11.2025 09:52:32 von f_mayer
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katzenpaule
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
277 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten der hat eine Wohnung bis 31.10.2024 mit Umsatzsteuer vermietet. Jetzt renoviert er die Wohnung und ab 01.03.2026 wird die Wohnung ohne Umsatzsteuer vermietet. Kann ich von den Renovierungskosten die Vorsteuer ziehen?

Vielen Dank.

dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 9
229 Mal angesehen

Der Mandant könnte, wenn das Finanzamt der Meinung wäre, daß die bisher gezogenen Vorsteuern eine längerfristige steuerpflichtige Vermietung zur Folge hätten haben sollen, womöglich schon mit damit Probleme bekommen. Aber einmal ins Blaue hinein angenommen, daß damit alles in Ordnung wäre: Weshalb sollte man zur Erzielung von ausschließlich steuerfreien Umsätzen einen Vorsteuerabzug geltend machen dürfen?

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katzenpaule
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
167 Mal angesehen

In der Zeit wo die eine Wohnung mit Umsatzsteuer vermietet war, habe ich anteilig die Vorsteuer abgerechnet.

Ich wollte nur wissen wie es sich mit der Vorsteuer verhält, zwischen den beiden Vermietungen. Vorsteuer ziehen oder nicht?

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 9
155 Mal angesehen

Da die Renovierung der Instandsetzung für die folgende (umsatzsteuerfreie) Vermietung dient, würde ich die Vorsteuer ausschließen. Du kannst aber auch mal direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen - am Besten schriftlich, damit du's bei der nächsten Prüfung vorlegen kannst.

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 9
146 Mal angesehen

 ... er kann doch Vorsteuer ziehen .... dann kommt halt ein 15a UStG postwendend ...

 

mfg

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dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 9
118 Mal angesehen

@Interceptor  schrieb:

 ... er kann doch Vorsteuer ziehen .... dann kommt halt ein 15a UStG postwendend ...

 

mfg


Wenn die Renovierungsarbeiten erkennbar darauf abzielen, daß bisherige Gewerberäume wieder zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden sollen?

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 9
105 Mal angesehen

@dtx  schrieb

Wenn die Renovierungsarbeiten erkennbar darauf abzielen, daß bisherige Gewerberäume wieder zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden sollen?


 ... dann noch schneller - oder anders gesagt: Ich rate dem TE davon ab Vorsteuer geltend zu machen - geht einfach nicht.

 

mfg

JPN
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
99 Mal angesehen

Es kommt auf die Verwendungsabsicht an: da diese eine Vermietung ohne Option zur USt ist, kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

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f_mayer
Meister
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Nachricht 9 von 9
93 Mal angesehen

@dtx  schrieb:

@Interceptor  schrieb:

 ... er kann doch Vorsteuer ziehen .... dann kommt halt ein 15a UStG postwendend ...

 

mfg


Wenn die Renovierungsarbeiten erkennbar darauf abzielen, daß bisherige Gewerberäume wieder zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden sollen?


Guter Punkt. Wenn die Renovierung dagegen darauf abzielen würden Schäden oder Abnutzungen durch die umsatzsteuerpflichtige Vermietung zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen könnte das den Sachverhalt ändern. Aber hier bleibe ich ausdrücklich im Konjunktiv.

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letzte Antwort am 04.11.2025 09:52:32 von f_mayer
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