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Aufruf Sonstige Nachricht an das Finanzamt in DATEV

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letzte Antwort am 13.11.2023 18:11:11 von koecke
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@Jennifer_Hecht  schrieb:

 

die Sonstige Nachricht ohne Steuern-Bezug soll voraussichtlich zur Neuschreibung im Zuge der Online-Programme realisiert werden. Die Umsetzung ist daher offen.

Ich wollte gerade eine sonstige Nachricht und anschließend einen Einspruch gegen einen ErbSt Bescheid elektronisch an das Finanzamt schicken. Die Steuernummre ist ganz "normal" (NRW FA/Bezirk/Unterscheidungsnummer). Warum kann ich das nicht elektronisch machen und warum müssen diese neuen Programme schon wieder neu geschrieben werden? Ich habe keine Lust zu frickeln, d.h. zur ESt des Erblassers eine Nachricht zu erstellen und dann die ErbSt Nummer abzuändern sowie die falsche Bezeichnung zu ignorieren (da diese ja angeblich nicht übermittelt wird). 

kari2
Einsteiger
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@Jennifer_Hecht 

 

Hallo Frau Hecht,

ich finde es unsäglich, dass DATEV die sonstige Nachricht ans Finanzamt nicht mit Bezug zur Grundsteuer bereit stellen kann.

Erst macht DATEV uns kein Programm für die Grundsteuererklärungen und nun lässt uns dieser Konzern noch allein bei der digitalen Übermittlung von massenhaften Einsprüchen gegen die Grundsteuerwertbescheide.

Ich habe mal versucht, in der Leistungsübersicht eine Leistung "Grundsteuer" anzulegen. Pustekuchen. Vielleicht könnte man die Leistung in der Leistungsübersicht für uns vorsehen und zwar ohne Bezug zu einem digitalen Bescheid oder mit Bezug zu einem Bescheid, der in der Dokumentenablage abgelegt ist.

So ein Armutszeugnis! Ich will nicht einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid unter der Überschrift "Einkommensteuer" mit der Einkommensteuernummer verschicken.

Woher weiß ich denn, dass die Überschrift nicht mit übermittelt wird? Ich kann das nicht glauben. Wofür gibt es dann diese Überschrift?

Im ELSTER-Portal gibt es ja längst eine sonstige Nachricht ohne Bezug zu einer Leistung wie ESt, KSt, USt, GewSt. Warum können die das und DATEV kann das nicht?

Traurige Grüße

K. Ri.

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo kari2,

 

am 24.11.2022 wurde eine neue Version vom Elektronischen Einspruch per DFÜ bereitgestellt. Siehe https://apps.datev.de/help-center/documents/1025672 .

Mit der neuen Version können Sie gegen folgende von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen:

Grundsteuerwertermittlung-Grundvermögen-Bescheid

Grundsteuerwertermittlung-LuF-Bescheid

Grundsteueräquivalenzbeträge-Bescheid.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

 

 

 

 

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kari2
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@Susanne_Goetz 

 

Ich finde bei mir kein Programm Datev Einspruch. Wo  ist es?

DATEV Basis Version 13.31 ist installiert.

 

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bodensee
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Im Datev Arbeitsplatz auf digitale Kommunikation mit Institutionen gehen und dort elektronische Einsprüche. 

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Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
kari2
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@bodensee 

 

Vielen Dank, Herr Eberhardt!

Das habe ich jetzt gefunden.

Ich habe es immer unter "Kommunikation Finanzverwaltung" versucht und war schier verzweifelt.

Ich nehme also meine vorherigen Äußerungen zurück.

 

Neue Frage: Kann der Aufruf von "Digitale Kommunikation mit Institutionen" auch im Arbeitsplatz unter "Programm öffnen" verlinkt werden?

Mir gelingt dort nur die Verlinkung  zu "Kommunikation Finanzverwaltung" und zu "Digitale Betriebsprüfung".

Beste Grüße

K. Ri.

 

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bodensee
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Hallo Kari2, 

 

soweit ich weiß geht das nicht. 

 

sie können aber über alle Leistungserstellenden Programme ( Est, Kst, Ust usw.) mit der rechten maustaste auf Übermittlung Finanzverwaltung und dann auf Einspruch öffnen oder auch Belegnachreichung oder sonstige Nachricht gehen = Direktsprung. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
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Hallo, bei einer GmbH-Mandantin ist ein Antrag zur Herabsetzung von VSpZ zur Lohnsteuer zu stellen.

 

Da Lohnsteuer keine Leistung ist, muss man sich wohl mit USt oder KSt begnügen (mit der Bitte um Weiterleitung), um "leistungsfremde" Korrespondenzen mit dem FA zu führen; das beSt ist hierfür ja noch nicht einsatzfähig.

 

Wie beim elektronischen Einspruch könnten man doch sinngemäß bei den sonstigen Nachrichten auch eine übergreifende Auswahl aufnehmen.

 

Ich weiß auch nicht, wie hoch die Begeisterung beim FA ist, wenn die KSt-Stelle Post für LSt erhält o.ä.

 

Geht da noch was oder habe ichs übersehen ?! Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo deusex,

 

derzeit kann eine Sonstige Nachricht nur angelegt werden, wenn eine Steuer-Leistung und ein Steuer-Bestand vorhanden sind.
Der Bezug zu einer Steuerart wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. In der Vorschau zur Sonstigen Nachricht erkennen Sie ab der Überschrift "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt", welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Ich habe Ihren Wunsch aufgenommen und an die Produktentwicklung weitergeleitet.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

StB_
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@Susanne_Goetz  schrieb:

Der Bezug zu einer Steuerart wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. In der Vorschau zur Sonstigen Nachricht erkennen Sie ab der Überschrift "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt", welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden.


Hallo Frau Götz,

da muss nicht viel entwickelt werden, sondern einfach die Anzeige zur Steuerart und Jahr, die sowie Unfug sind, da sie gar nicht übermittelt werden, wegfallen. Dann kommt vielleicht auch jemand auf die Idee, die Steuerart und das Jahr, um das es geht, in die Nachricht aufzunehmen. Aktuell vermutet man ja, dass diese Information dem Finanzamt vorliegt, weil man sie ja extra auswählen muss.

Viele Grüße

deusex
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. . . mal wieder etwas ausschweifender:

 

Hallo Frau Götz,

 

vielen Dank für Ihre Antwort, die Klarheit schafft und uns das Leben ungemein erleichtert. Vielen aufrichtigen Dank dafür ohne jeden Zynismus.

 

Grundsteuer, Lohnsteuer, E-Bilanz (Finanzamt) oder sonstige Korrespondenzen an das Finanzamt, die keine konkrete Steuerart zum Anlass haben (bspw. Vollstreckung), besitzen keine "Leistung Steuern", also muss man einen Workaround starten, in dem man irgendeine Leistung Steuern anlegt, um eine sonstige Nachricht (SoNa) zu schreiben.

Im Erfassungsfenster der SoNa erscheint dann bspw. Umsatzteuer, obwohl man eine SoNa zu bspw. Lohnsteuer schreibt. Häh?

"Lohnsteuer gibt es nicht, dann muss ich wohl eine E-Mail schreiben ... ?!" So wird wohl nicht selten die Reaktion bei Mitarbeitern in der Kanzlei sein.

Wenn man nun die Hintergründe weiß:

Gut. Klasse. Echt.

Ich persönlich kann mit dem System, so wie es jetzt ist und mit dieser neuen Erkenntnis sehr gut leben.

 

Die meisten "dort draußen" jedoch haben diese Erkenntnis nicht und verbiegen sich weiter Tag für Tag für eine Systematik, die letztlich keinerlei Auswirkung hat und keinen Sinn enthält; das ist das Perfide m.E. daran.

 

Meine Mitarbeiterinnen haben hierzu unisono die Augen verdreht, den Kopf geschüttelt, laut aufgelacht u.ä., aber waren letztlich doch erleichtert, dass ich Entwarnung geben konnte, weil es vollkommen egal ist, welche Steuerart in der SoNa gewählt wird; klar im Betreff werden konkrete Angaben gemacht, was auch übermittelt wird.

 

Es mag überspitzt klingen, dass ein Mandant gar keine "Leistung Steuern" hat, was wohl nicht vorkommt und sollte das dann tatsächlich mal vorkommen, legt man halt irgendeine "Leistung Steuern" an, wenngleich man sie auch sonst nicht benötigt. 

 

Im Falle von Rückfragen des Finanzamtes zur Schenkungsteuererklärung tritt vorgenannter Fall ein, denn Schenkungsteuer bietet im Kontextmenü NICHT die Option der Erstellung einer SoNa und man muss sich vorgenanntem Workflow oder auch "Drum-rum-arbeiten" bedienen oder schreibt einfach eine E-Mail.

 

Wenn kanzleiweit jedoch sämtliche Korrespondenz via SoNa "befohlen" ist, durchbrechen wir das QMS der Kanzlei.

 

Warum neben der SoNa parallel immer noch die "Belegnachreichung" angeboten wird, ist auch nicht schlüssig, da diese bspw. begrenzte Zeichenzahl besitzt und allein deswegen "unsympathisch" ist und ich vermute, dass die datev-seitigen Angaben zur Steuerart auch nicht übermittelt werden.

Beim Finanzamt kommen übrigens beide Varianten in den gleichen Empfangskanal, womit es einerlei ist, ob SoNa oder Belegnachreichung verwendet wird; insofern nutzen wir ausschließlich SoNa für jegliche Korrespondenz.

 

In diesem Zusammenhang sollte dringend der Kontakt mit der Finanzverwaltung intensiviert werden, denn die Sortierung von Anlagen ist ein Graus, weil diese nicht möglich ist und auch dafür muss erst eine interne Info des Finanzamtes herhalten, dass die Sortierung der Anlagen in SoNa vollkommen egal ist, weil beim Finanzamt eine willkürliche Sortierung ankommt.

Tipp an der Stelle: Bei mehreren Anlagen alle in EINE PDF in der gewünschte Sortierung zusammenfassen und als eine Anlage übermitteln; dieses Vorgehen wurde "in Zusammenarbeit" mit dem Finanzamt München als die derzeit effektivste und sinnvollste Anlagenübermittlung festgestellt.

Ggf. könne man bei zahlreichen Anlagen in den Erläuterungen Bezug zur Seite in der Anlage nehmen.

 

Ich hatte bisher nicht darauf geachtet, welche Informationen an das Finanzamt übermittelt werden, da ich grundsätzlich davon ausgehe, dass diese Angaben obligatorisch sind, Sinn machen und man sich bei der Entwicklung des Tools SoNa Gedanken gemacht hat, WARUM man die Auswahl einer Steuerart vorgibt.

 

Mit der heutigen Erkenntnis, dass es vollkommen egal ist, welche Steuerart ich als "SoNa-Aktivierungs-Portal" nutze haben Sie mir in der Tat eine große Freude gemacht, aber die Reputation der Anwendung nimmt da m.E. schon einen gewissen Schaden, weil sie m.E. durch die Abfrage nicht notwendiger Parameter, Verwirrung stiftet und nunmehr nach neuester Erkenntnis semiprofessionell daherkommt.

 

Wie oft ich bereits Korrespondenzen geführt hatte und im Betreff der SoNa extra anführte, "Achtung, betrifft Lohnsteuer. Bitte weiterleiten . . ." und damit wohl auch beim Empfänger Verwunderung auslöste . . . 

 

Ich würde Sie eindringlich bitten, meinen weitergeleiteten Wunsch bei der Entwicklung zu stornieren, denn wir benötigen doch keine Steuerauswahl, wenn diese keine Zweck erfüllt und somit keinen Sinn macht.

 

Insofern würde ich mich dem Wunsch meines Vorredner anschließen, die SoNa-Vorbelegung einer Steuerart komplett zu entfernen und wir hätten tatsächlich DAS universelle Kommunikations-Tool mit der Finanzverwaltung.

 

Dieses Kommunikations-Tool muss doch omnipräsent sein und nicht versteckt hinter einer Steuerleistung aufzurufen sein; es ist doch ein zentrales Element im Kanzleibetrieb. Wir nutzen dies annähernd täglich.

 

Selbst hier ist nichts zu finden, wo man es primär vermutet:

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Folgt man indes den "weiteren Übermittlungen" gelangt man ins Online-Portal zur "Kommunikation Finanzverwaltung" und auf diese Kommunikationsmöglichkeit möchte ich erst gar nicht näher eingehen . . .

 

Im Zuge der Verbesserung der SoNa wie ausgeführt, können Sie die "Belegnachreichung" vollständig entfernen, da dieses Tool nur Verwirrung stiftet und statt einem Mehrwert (gegenüber SoNa) einen Minderwert bietet.

 

Die Problemfelder liegen offen und sind mannigfaltig und bevor sich nun ein Programmierer darin verliert in den SoNa eine abschließende Steuerauswahl aufzunehmen, die keinen Sinn ergibt (bspw. bei steuerarten-übergreifenden Sachverhalten), nehmen Sie das "Verwirrungsfeld" ganz raus und investieren die Energien in bestehende Baustellen oder wirklich sinnvolle Verbesserungen.

 

Sie Frau Götz, haben mir bzw. uns mit Ihrer kleinen Informationen eine immensen Dienst geleistet. Vielen Dank nochmals dafür und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

 

 

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StB_
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@deusex vielen Dank für die ausführliche Nachhilfe für die Datev!

 

Die haben echt den Knall nicht gehört in Nürnberg. Wer hat sich so einen Schwachsinn ausgedacht? Der von der Datev schon viel gewohnte Anwender hangelt sich durch die Leistungsübersicht um eine Nachricht zur Anfrage des Finanzamtes zur USt VA 1/2023 zu erstellen, findet nicht und flucht .. oder macht das, was Sie sehr schön von Ihren Mitarbeiterinnen beschreiben:

 

Meine Mitarbeiterinnen haben hierzu unisono die Augen verdreht, den Kopf geschüttelt, laut aufgelacht u.ä., aber waren letztlich doch erleichtert, dass ich Entwarnung geben konnte, weil es vollkommen egal ist, welche Steuerart in der SoNa gewählt wird; klar im Betreff werden konkrete Angaben gemacht, was auch übermittelt wird.

Ob zu Ihrem Beitrag endlich eine zufriedenstellende Reaktion der Datev kommt?

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deusex
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Ob zu Ihrem Beitrag endlich eine zufriedenstellende Reaktion der Datev kommt?


Hallo,

 

Frau @Susanne_Goetz hat doch bereits eine zufriedenstellende Antwort gegeben; das meine ich ernsthaft.

 

Mir reicht das vollkommen und ich wüsste nicht, was jetzt auf die Schnelle als weiterführende Antwort kommen sollte.

 

Mehr erwarte ich nicht, schon gar nicht eine schnelle Änderung und wie gesagt, ist die Funktionalität für UNS hier absolut in Ordnung.

 

Wir nutzen zwischenzeitlich wohl ein Dutzend Workarounds, weil mir so manche Programmfunktionalität und deren vorgeschlagene Anwendung nicht liegt.

 

Ich habe mich jahrelang in solchen Themen verbissen und mit der DATEV diskutiert. Heute zeige ich lediglich die Punkte auf, die m.E. unzulänglich oder verbesserungswürdig sind. Es lebt sich leichter.

 

DATEV kann draus machen, was sie mag oder auch nicht.

Ich lasse mich in der Folge maximal positiv überraschen oder auch nicht.

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hier (Anlage aus dem Dateisystem bei einer SoNa) könnte z.B. noch etwas getuned werden 🙂

 

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Da wurde doch schon einmal nachgebessert, aber wohl nicht bis zu Ende ... 

 

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susanne_koch
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hallo @deusex @Susanne_Goetz : so weit, so gut. Ich habe hier eine Ehegatteneinzelveranlagung nur für die Ehefrau, die nach der Heirat zu einem neuen FA wechselt. Dieses FA will erst eine Steuernummer vergeben, wenn die Erklärung eingegangen ist. Die EStE kann ich problemlos ohne St.-Nr. senden, aber die SoNa mit den Belegen, Anträgen etc. geht nicht ohne St.-Nr. 

Was nun?

Gibt es einen Workaround oder was mache ich falsch?

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StB_
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@susanne_koch  schrieb:

Gibt es einen Workaround....?


z.B. als beSt Nachricht oder Mail?

 

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deusex
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@susanne_koch  schrieb:

hallo @deusex @Susanne_Goetz : so weit, so gut. Ich habe hier eine Ehegatteneinzelveranlagung nur für die Ehefrau, die nach der Heirat zu einem neuen FA wechselt. Dieses FA will erst eine Steuernummer vergeben, wenn die Erklärung eingegangen ist. Die EStE kann ich problemlos ohne St.-Nr. senden, aber die SoNa mit den Belegen, Anträgen etc. geht nicht ohne St.-Nr. 

Was nun?

Gibt es einen Workaround oder was mache ich falsch?


Also wir haben hier einen ähnlichen Fall, wo sich die Gatten noch nicht beide vollständig umgemeldet haben, sowohl einwohnermelderechtlich, als auch gewerberechtlich. Das zieht natürlich Diskrepanzen mit sich, da die Akten noch in physischer Form von Finanzamt zu Finanzamt gereicht werden.

 

Es gilt grundsätzlich: So lange keine neue Steuernummer vorhanden ist, gibt es noch keine valide Steuerverbindung zu irgendeinem Finanzamt.
Die Steuererklärungen sind in den Fällen beim zuletzt gültigen Finanzamt unter der zuletzt gültigen Steuernummer einzureichen; in Ihrem Fall senden Sie die Korrespondenz ebenso an die alte Verbindung und das Finanzamt wird es dann ggf. weiterleiten, sofern diese Anfrage nicht mehr in deren Zuständigkeit fällt.

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susanne_koch
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beSt funktioniert hier noch nicht (Nds.). Elster geht auch nur mit Steuernummer.

Bleibt wohl nur mail, Fax, Post...

Liegt aber dann offenbar nicht an Datev, sondern an den elstervorgaben der Fin.verw.?

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susanne_koch
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@deusex einwohnermelderechtlich ist die Ummeldung in 2022 erfolgt. Zuständig für ESt 2022 ist somit das neue Wohnsitz-FA, da der Wohnsitz bei Abgabe im Bereich des neuen FA liegt.

Das neue FA möchte explizit die Erklärung ohne St.-Nr. bekommen und will erst bei Eingang die neue St.-Nr. erteilen, keine Abgabe an das alte FA. Ist ein AN-Fall mit V+V, keine gewerbl. Einkünfte.

FA-Wechsel ist hier immer wieder spannend, denn bei Abgabe an das alte FA heißt es häufig: geben Sie gleich beim neuen FA ab, sei einfacher (für wen?).

Rein technisch und wenn keine Fristen betroffen sind, ist Ihre Variante, beim alten FA abzugeben, aber offenbar tatsächlich einfacher...

 

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deusex
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Also Frau Koch, wenn das Finanzamt sich derart quer stellt, würde ich das auch. Es wäre mir vollkommen gleichgültig, was das Finanzamt "explizit" will. Es gibt abgabenrechtlich keinen Zwang, die Steuererklärung bei einem bestimmten Finanzamt abzugeben. 

Sie können im Prinzip die Steuererklärung bei jedem Finanzamt in Deutschland abgeben; diese sind verpflichtet dies an die Zuständigkeit weiterzuleiten.

 

Welche Fristen sollen denn betroffen sein ? Abgegeben ist abgegeben und wenn Sie dies in Hamburg tun, aber München zuständig wäre. Also wenn man Sie ärgert . . . 😉

 

Verwaltungsökonomie ist keine Einbahnstraße !

 

Diese Diskussionen mit dem Finanzamt sind mir die Liebsten, denn wir können auch anders, als die Steuererklärungen mit Anlagen und Erläuterungen, auf dem Silbertablett servieren.

 

Dies mag sich etwas schroff anhören, allerdings hatte ich auch schon so Erfahrungen mit bestimmten Personen vom Finanzamt, die ein ein wenig "Selbstreflexionsdefizite" hatte und wieder "justiert" werden mussten.

 

Nochmals zum Verständnis: Warum reichen Sie die Steuererklärungen nicht einfach ohne Angabe der Steuernummer ein und erstmal ohne die freundlichen Belege und Erläuterungen Ihrer SoNa ?!

 

Entweder der "elektronischen Veranlagungsbeamte" winkt den Fall durch oder Sie bekommen einen Nachfrage vom Finanzamt und Schwupps haben Sie auch gleich die Steuernummer 😉

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susanne_koch
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@deusex zum Verständnis: ich reiche die EStE ohne Steuernummer ein und möchte gleich einen Antrag wegen der Höhe der zukünftigen VZ mitsenden.

Da bin ich bei Datev gescheitert, weil eben die SoNa ohne St.-Nr. nicht geht. Ich hatte hier auf technisches Schwarmwissen gehofft, weil man ja manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht...

 

Den Antrag gleich mitzuschicken verkürzt bei mir den Prozess, denn dann muss nicht erst nach Bescheiderteilung in einigen Monaten (denn bis so eine neue St.-Nr. erteilt ist, dauert es schon mal...) ein neuer Anpassungsantrag VZ gestellt werden, sondern ich hätte gleich alles in einem Bescheid - ist m.E. Verwaltungsökonomie zumindest bei mir.

 

Und Belege mitsenden: große Handwerkerleistungen oder Bescheinigungen nach § 35c EStG werden hier immer nachgefordert. Schicke ich sie gleich, ist es eben erledigt, eigene Verwaltungsökonomie s.o. Das hat bisher auch immer gut geklappt.

 


Entweder der "elektronischen Veranlagungsbeamte" winkt den Fall durch oder Sie bekommen einen Nachfrage vom Finanzamt und Schwupps haben Sie auch gleich die Steuernummer 😉


Aber klar, so funktioniert es natürlich auch 😊

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deusex
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@susanne_koch  schrieb:

@deusex zum Verständnis: ich reiche die EStE ohne Steuernummer ein und möchte gleich einen Antrag wegen der Höhe der zukünftigen VZ mitsenden.

Da bin ich bei Datev gescheitert, weil eben die SoNa ohne St.-Nr. nicht geht. Ich hatte hier auf technisches Schwarmwissen gehofft, weil man ja manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht...

 

Den Antrag gleich mitzuschicken verkürzt bei mir den Prozess, denn dann muss nicht erst nach Bescheiderteilung in einigen Monaten (denn bis so eine neue St.-Nr. erteilt ist, dauert es schon mal...) ein neuer Anpassungsantrag VZ gestellt werden, sondern ich hätte gleich alles in einem Bescheid - ist m.E. Verwaltungsökonomie zumindest bei mir.

 

Und Belege mitsenden: große Handwerkerleistungen oder Bescheinigungen nach § 35c EStG werden hier immer nachgefordert. Schicke ich sie gleich, ist es eben erledigt, eigene Verwaltungsökonomie s.o. Das hat bisher auch immer gut geklappt.

 


Entweder der "elektronischen Veranlagungsbeamte" winkt den Fall durch oder Sie bekommen einen Nachfrage vom Finanzamt und Schwupps haben Sie auch gleich die Steuernummer 😉


Aber klar, so funktioniert es natürlich auch 😊


Im Prinzip ist genau dies aber nicht mehr gewollt bzw. gerade mit dem Wechsel von der "Belegvorlagepflicht" zur "Belegvorhaltepflicht" sollen eben keine Belege mehr unaufgefordert mitversandt werden; dies schließt nämlich die automatische Veranlagung aus, die bei uns schon dazu geführt hat, dass binnen zehn Tagen ein Bescheid eingetroffen ist.

 

Wenn Sie bspw. gleich mit der Erklärung die Anpassungen "steuern" möchten, können Sie diesen Antrag doch gleich direkt in der Einkommensteuererklärung selbst formulieren; da gibt es zwischenzeitlich ein optionales Textfeld, in welches Sie derartige Infos einbinden können.

Nutze ich regelmäßig für kurze Erläuterungen oder auch mal einen "Anpassungs-Verhinderungs-Antrag", wenn bspw. im VAZ die Gewinne im VZ einmalig und außergewöhnlich hoch waren.

Auch dieses optionale Infofeld zu nutzen schließt eine automatische Veranlagung aus, was nun ja gewünscht wäre und ihr Antrag ist ebenso form- und fristgerecht gestellt worden.

deusex_0-1682435386434.png

 

Dem Finanzamt tun Sie damit ebenso einen Gefallen, da alles mit der Veranlagung erledigt wird; mit einem gesonderten Antrag via SoNa können Sie da nicht sicher sein, einen gesonderte Vorauszahlungsbescheid im Nachgang erst zu erhalten.

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koecke
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Verrückt. Man lernt nicht aus.

 

Zweifel kamen bei mir gerade auf, als ich eine Antwort an das FA für eine fehlende Steuererklärung vorbereitete, welche bei der Gesellschaft nicht relevant ist und somit auch keine Steuerleistung hierfür angelegt ist.

 

Wollte die Antwort gerade in ELSTER schön manuell mit allen Adressdaten als sonstige Nachricht (weil dort ja nicht nach einer Steuerart gefragt wird) eingeben, ehe dann das Bauchgefühl mir sagte, dass dies bestimmt schon mal Thema in der Community war 🙂

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bodensee
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@koecke  schrieb:

Verrückt. Man lernt nicht aus.

 

Im Steuerrecht auslernen ? Niemals und da das im Recht so ist kann die Software nicht anders sein also lernt man auch da nie aus. 

 

Aber dafür gibt es ja hier die Community. 😊

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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koecke
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Das Thema ist ja hier so, als ob in jeder Steuererklärung ein Pflichtfeld "Name des Lieblingshaustiers" bestünde, obwohl dies nicht relevant ist und in der Folge auch nicht elektronisch übermittelt wird - aber für die Übermittlung Voraussetzung ist. Und als Begründung würde geliefert, dass dies eine einfachere Softwareimplementierung ermögliche, weil die Steuererklärungen nach Name des Haustiers im System gespeichert werden. Nun würden sich in der Folge aber die "Haustierlosen" nicht mehr trauen eine Steuererklärung zu übermitteln, da sie eben keines haben.

 

Mit einer solchen Vorschrift/Logik würde ich im Steuerrecht tatsächlich nicht rechnen.

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