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Anlage EÜR 2024 Tätigkeit zu Person B / Ehefrau zuordnen

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letzte Antwort am 17.06.2025 12:47:09 von mattistb
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Bei mir kommt folgender Hinweis:

 

NinaJ_0-1748958261349.png

 

Laut Anleitung

 

NinaJ_1-1748958289250.png

 

Wenn ich in dem Feld dann Ehefrau auswähle, übernimmt er die Auswahl nicht und springt wieder um.

 

NinaJ_2-1748958370864.png

 

Also der Hinweis bleibt. Was kann ich tun?

Interceptor
Fortgeschrittener
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Da die Anlage EÜR eine eigene Steuernummer besitzt ist ja alles richtig - es geht ja nur um die Zuordnung zwischen Eheleuten wenn eine einheitliche Steuernummer für EST/Anlage EÜR zugeteilt wurde.

 

Also Hinweis abhaken.

 

mfg

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nunja...

 

Im EÜR-Formular ist es aber noch falsch

 

NinaJ_0-1748959651977.png

 

da muss die 2 stehen

 

 

😕

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Sieht schon komisch aus 😬 - aber nach der Anleitung zur Anlage EÜR soll es wohl richtig sein.

 

mfg

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Hat jemand eine Lösung?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo NinaJ,

 

bitte prüfen Sie, ob sich die in der Anlage EÜR angezeigte Steuernummer von der Steuernummer aus Zeile 4 (links) des Hauptformulars ESt 1A unterscheidet.

 

Wenn es sich um unterschiedliche Steuernummern handelt, sieht die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „1“ auszugeben:

"Grundsätzlich ist hier der Wert „1“ einzutragen."

 

Nur in dem Fall, wenn die beiden Steuernummern identisch sind und der Betrieb der Ehefrau zugeordnet ist, sieht die amtliche Anleitung vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „2“ auszugeben:

"Nur in Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspartner(innen), bei denen die Anlage EÜR unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein anderer Wert als „1“ einzutragen."

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

NinaJ
Fortgeschrittener
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Danke, jetzt habe ich es nochmal gelesen und verstanden, wie es angedacht ist 🙈

 

Dennoch verwirrend...

mattistb
Einsteiger
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Da frage ich mich doch, wer hat sich das ausgedacht und wie erkläre ich es den Mandanten, wenn in den Vorjahren noch als Betriebsinhaber die Ehefrau wird und ab 2024 nur noch der Ehemann als Betriebsinhaber für sämtliche Betriebe aufgeführt wird.

 

Da sollte der Betriebsinhaber doch von der Finanzverwaltung auf eine andere Art definiert werden und nicht als Ehemann/Person A..... wenn es tatsächlich Ehefrau/PersonB... ist.

 

Bei der Prüfung der Steuererklärung führt das auch zu Verwirrungen, da der Mandant nur aus der Anlage S oder G erkennen kann, wem die Einkünfte zugerechnet werden.  

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letzte Antwort am 17.06.2025 12:47:09 von mattistb
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