Bei mir kommt folgender Hinweis:
Laut Anleitung
Wenn ich in dem Feld dann Ehefrau auswähle, übernimmt er die Auswahl nicht und springt wieder um.
Also der Hinweis bleibt. Was kann ich tun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da die Anlage EÜR eine eigene Steuernummer besitzt ist ja alles richtig - es geht ja nur um die Zuordnung zwischen Eheleuten wenn eine einheitliche Steuernummer für EST/Anlage EÜR zugeteilt wurde.
Also Hinweis abhaken.
mfg
Nunja...
Im EÜR-Formular ist es aber noch falsch
da muss die 2 stehen
😕
Sieht schon komisch aus 😬 - aber nach der Anleitung zur Anlage EÜR soll es wohl richtig sein.
mfg
Hat jemand eine Lösung?
Hallo NinaJ,
bitte prüfen Sie, ob sich die in der Anlage EÜR angezeigte Steuernummer von der Steuernummer aus Zeile 4 (links) des Hauptformulars ESt 1A unterscheidet.
Wenn es sich um unterschiedliche Steuernummern handelt, sieht die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „1“ auszugeben:
"Grundsätzlich ist hier der Wert „1“ einzutragen."
Nur in dem Fall, wenn die beiden Steuernummern identisch sind und der Betrieb der Ehefrau zugeordnet ist, sieht die amtliche Anleitung vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „2“ auszugeben:
"Nur in Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspartner(innen), bei denen die Anlage EÜR unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein anderer Wert als „1“ einzutragen."
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Danke, jetzt habe ich es nochmal gelesen und verstanden, wie es angedacht ist 🙈
Dennoch verwirrend...