UPDATE:
Das Problem muss vom Elster-Server verursacht worden sein, heute wurden die Daten der Ehemänner problemlos zurückübermittelt!
Guten Tag,
ich hatte jetzt bei zwei Mandanten das Problem, dass bei Abruf der E-Steuerdaten die Daten für den Ehemann nicht zurückgemeldet wurden.
Fehlermeldung 1. Mandant: #SDA0032 Zur SteuerID ... (Name) wurden keine VaSt-Belege von der Finanzverwaltung zurückgeliefert.
Fehlermeldung 2. Mandant: #ES0009 für die Identifikationsnummer... (Name) sind für den abgefragten Veranlagungszeitraum keine VaSt-Daten bei der Finanzverwaltung vorhanden.
Die Daten der Ehefrauen wurden problemlos zurück übermittelt.
Bei beiden Mandanten haben die Ehefrauen eigene Steuernummern, die Anmeldung in der Vollmachtsdatenbank erfolgte mit der Mandantennummer, über die die ESt-Erklärung erstellt wird, die Steuernummer für die ESt-Erklärung wurde auch korrekt eingegeben, die Identifikationsnummern sind korrekt.
Dem Finanzamt liegen VaSt-Werte vor, in der Vollmachtsdatenbank gab es auch keine Fehlermeldung zur Vollmacht.
Wo liegt das Problem?
MfG
Karin Klocke
Nachricht geändert durch Karin Klocke
Gibt es hierzu inzwischen neue Infos? Ich bekomme ab dem Jahr 2015 zurück die Meldung #SDA0032..., obwohl die Jahre noch nicht festsetzungsverjährt sind und lt. Auskunft der Verwaltung wohl auch Daten vorliegen. Nur wie ich rankomme, konnte mir dort niemand sagen...
Über Elster mit der entsprechenden Registrierung der Idnr. sollten Sie an die Daten ran kommen. Mit der Vollmachtsdatenbank kommen Sie an die Jahre 2015 und früher nicht (mehr) ran:
https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/VAST-Abfragezeitraum/td-p/75610
Eine rechtliche Grundlage kann das aber nicht haben, oder? Wenn noch nichts festsetzungsverjährt ist, muss ich doch mindestens 7 Jahre zurückkommen...
Das hat eine technische oder eventuell auch nur eine "willkürliche" Grundlage. Ob die DATEV oder die Kammer sich das ausgedacht hat, kann ich nicht sagen.
Ich würde vermuten die DATEV, da man z.B. in LODAS auch nur 2 Jahre zurück kann. Steuerliche Erfassungsbögen gar nicht elektronisch über DATEV versenden kann und wenn ich weiter drüber nachdenken würde, würden mir bestimmt noch mehr Beispiele einfallen 😉
Wie gesagt, über ELSTER haben Sie eine Chance.
Hallo jmstb,
die Finanzverwaltung stellt die Daten zum Abruf der sog. Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) immer nur für den zuletzt abgelaufenen und die vorherigen 3 Veranlagungszeiträume zur Verfügung - aktuell also für die Veranlagungszeiträume 2019 sowie 2018, 2017 und 2016.
Die Information finden Sie auch im Dokument Einkommensteuer: Der Weg zur vorausgefüllten Steuererklärung (Dok.-Nr. 1080498) im Kapitel 2.1 Datenumfang.
Die Finanzverwaltung informiert zu dem Thema unter www.elster.de | Benutzergruppen | Steuerberatung | Informationen | Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen) | Weitere Informationen:
„Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung. Es soll die Erstellung der Einkommensteuererklärung dadurch erleichtern, dass Ihnen oder Ihrem Mandanten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen angezeigt werden. Nach Prüfung der Daten können diese in die Felder der Einkommensteuererklärung automatisch übernommen werden.
(…)
Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen stehen viele Daten nicht unmittelbar am 1. Januar sondern erst Ende Februar zur Verfügung. Die Daten können folglich auch erst nach der Übermittlung Ihnen oder Ihrem Mandanten zum Abruf bereitgestellt werden. Die Daten werden jeweils vier Jahre zum Abruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gelöscht.“
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
heißt das, dass man an Daten die älter als 4 Jahre sind gar nicht mehr heran kommt?
Danke und viele Grüße,
Sabine Nägler
Hallo Frau Nägler,
die Finanzverwaltung stellt die Daten zum Abruf der sog. "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaSt) jeweils nur für den zuletzt abgelaufenen und die vorherigen 3 Veranlagungszeiträume bereit. Aktuell also für die Veranlagungszeiträume 2022, 2021, 2020 und 2019.
Daten für ältere Veranlagungszeiträume stehen bei der Finanzverwaltung nicht mehr zum VaSt-Abruf bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ich habe ein Problem mit Eheleuten. Es gibt eine Steuernummer, die ist korrekt erfasst. Der Abruf VaSt Geleistete Vorauszahlungen ruft das Steuerkonto korrekt ab. Vorauszahlungen wurden geleistet, aber sämtliche Felder werden mit 0 € vorbelegt, AUSSER die Erstattung der KiSt. Woran kann das wohl liegen?
Ok, ich weiß was passiert ist, aber nicht warum. Das Finanzamt hat die Vorauszahlungen per Lastschrift eingezogen u. am gleichen Tag ist jeweils eine "Umbuchung nach Einkommensteuer 2022 andere Steuernummer" erfolgt. Dadurch ist die Summe 0. Es scheint 2 verschiedene Steuernummern zu geben.
Neue Steuernummer und die Daten wurden vom FA mit Ausnahme der KiSt Korrektur umgespeichert? 🤔
@jjunker Ja, das war es. Wir hatten die alte im System. Seitdem ich neue drin habe, werden die Vorauszahlungen zwar in einer Summe aber dafür korrekt übergeben. Leider war das Problem nicht mir aufgefallen, sondern meinem Chef 😉
@jjunker schrieb:Neue Steuernummer und die Daten wurden vom FA mit Ausnahme der KiSt Korrektur umgespeichert? 🤔
Die KiSt-Erstattung war korrekt, weil die als einzige in Summe nicht 0 ergab.
Die KiSt wurde nicht mit umgespeichert. Bei Wechsel der Steuernummer wird immer nur jeweils die Summe von Soll und Haben auf dem Steuerkonto übertragen....
@theo schrieb:
Ich habe ein Problem mit Eheleuten.
So ganz allgemein? Wenn ja, was haben sie Dir getan? 😜
Wenn die Finanzverwaltung von uns z. B. korrekte strafbefreiende Steuererklärungen (Selbstanzeigen) für weiter zurückliegende VZ haben möchte, wäre es nur ein Gebot der Waffengleichheit und Fairness, alle noch nicht festsetzungsverjährten VZ für die VaSt-Abfrage bereitzustellen.