Hallo zusammen,
ich habe folgende Ausgangssituation:
Person A ist sowohl für Firma ABC (mit eigener Unterberaternummer) und Firma XYZ (ebenfalls eigene Unterberaternummer) tätig, die beiden Firmen haben aber wirklich gar nichts miteinander zu tun. Die Person A hat auch grundsätzlich nichts mit der Kanzlei zu tun, so dass eine Zuordnung zur Kanzlei-Beraternummer ausscheidet.
Eigentlich hatte ich eine Anfrage an die DATEV gestellt, wann es endlich möglich ist mit der App DATEV Smartlogin mehrere Zugänge zu verwalten (ohne Umwege wie Apps klonen, etc.), dann dazu aber folgende Rückmeldung erhalten:
Sehr geehrter Herr Schlesing,
auf einem Gerät lässt sich gleichzeitig nur ein SmartLogin registrieren/aktivieren.
Durch Rechtefreischaltung lässt sich dieser für mehrere Berater-Nummern (wenn nötig auch mitgliedsübergreifend für weitere Mitgliedschaften) freischalten.
Bei Fragen dazu bitte an Rechteverwaltung Online wenden: https://go.datev.de/rvo
Meines Wissens ist die Zuordnung einer Person einer Unterberaternummer zu einer anderen Unterberaternummer nicht möglich, sondern dies kenne ich nur für die Zuordnung zu einer Kanzlei-Beraternummer. Für die DATEV Rechteverwaltung online konnte ich jedoch leider keine Kontaktdaten finden (Telefon / E-Mail), um das Thema an der Stelle weiter zu vertiefen.
Bin ich mit meinem Wissenstand nicht mehr up-to-date? Und hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall, den er galant gelöst bekommen hat?
Danke fürs Beisteuern von Ideen 🙂
@_SST_ schrieb:Meines Wissens ist die Zuordnung einer Person einer Unterberaternummer zu einer anderen Unterberaternummer nicht möglich, sondern dies kenne ich nur für die Zuordnung zu einer Kanzlei-Beraternummer.
Korrekt und das genügt auch.
Sie ordnen die Person der anderen Kanzleiberaternummer zu, der andere Berater sieht die Person dann in seiner Rechteverwaltung und kann dort die Unterberaternummer freigeben.
Ganz üblicher Vorgang.
Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center
Nein - leider genügt das nicht, da hierdurch keine saubere Trennung zwischen Kanzlei-Mitarbeitern und Mandanten mehr gegeben ist. Dadurch entsteht grundsätzlich auch die höhere Gefahr, dass Personen Inhalte & Ressourcen freigegeben bekommen, die nicht für sie bestimmt sind (z.B. bei irrtümlicher / falscher Administration). Um hier das Risiko so gering wie möglich zu halten, ist meines Erachtens oben genannte Trennung anzustreben.
Außerdem kann es nicht die Lösung sein, Mandanten in die Sphäre der Kanzlei-Beraternummer zu holen. Bedenken Sie, dass es auch Kanzleien mit 100+ Mitarbeitern gibt und dort Personen über Gruppen administriert werden. Wenn jetzt noch jede Menge individuell konfigurierte Personen aus dem Mandantenkreis dazukommen, leidet irgendwann zunehmend die Übersicht.
Ja gut, dann haben Sie aber eben keine Lösung für Ihr Problem.
Hallo,
was das Thema Rechteverwaltung Online angeht, merken viele Kanzleien immer noch nicht, dass dadurch eine neue Aufgabe in der Kanzlei entsteht. Sie werden nun Aufgaben eines Administrator übernehmen. Ich würde immer empfehlen, jemanden in der Kanzlei als Administrator zu bestimmen. Mit Zunahme der Cloudlösungen von DATEV wird der Arbeitsaufwand stetig höher. Sie machen dies dann nicht nur für Ihre Mitarbeiter sondern auch für alle Ihre Mandanten die auch DATEV Lösungen in der Cloud nutzen.
Bzgl. Ihrer Frage kann ich aber nur sagen, das Administration oftmals so funktioniert. Der Administrator muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Hier funktioniert es nun mal so, dass Sie beim vergeben der Rechte aufpassen müssen welche Berater und Mandantennummer Sie freigeben.
Wie mein Vorredner schon erwähnte, ist hier der momentane Standardweg, den Mandanten in der RVO mit seinem Zugang für die gewünschten Beraternummer/Mandantennummer freizugeben. So ist es möglich mit einer SmartLogin auch mehrere Berater/Mandantennummer freizuschalten.
Es soll aber in Zukunft auch möglich werden auf einem Gerät mehrere SmartLogin zu nutzen, momentan ist dies aber noch nicht möglich.
MfG
-chris
Der Mandant wird als "externer Benutzer" in der Rvo geführt. Das ist nicht schön, aber eine Unterscheidung gibt es trotzdem.
Das Thema mit der Administration hat der Kollege bereits nützlich beantwortet.
Aber Sie können Person A mit dem Smartlogin in der RVo ohne weiteres einfach auf zwei Unterberaternummern berechtigen. Damit muss sie nicht in die Sphäre der Kanzleiberaternummern eindringen. Und sie kann im UNO zwischen den zwei Firmen wechseln.
Außerdem: Hat eine Person (theoretisch) zwei Smartlogins oder Smartcards muss man bei der Administration genauso aufpassen, dass man stets die richtige Kombination erwischt.
VG MR